Euromünzen

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Vorlage:Euromünzen Die Euromünzen sind die in derzeit 20 Ländern der Europäischen Union sowie den Nicht-EU-Staaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt in Umlauf gebrachten Münzen der gemeinsamen europäischen Währung Euro. Ein Euro wird unterteilt in 100 Cent; es gibt acht Nennwerte für Münzen.

Die Euromünzen wurden zusammen mit den Eurobanknoten ab dem 1. Januar 2002 eingeführt. Das Prägejahr der Münzen kann aber bis 1999 zurückgehen, als die Währung offiziell als Buchgeld eingeführt wurde.

Beschreibung

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Vorlage:Tabellenstile

Parameter der Euromünzen<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>
Bild Wert Durch­messer Dicke Masse Rändelung
(für Sehbehinderte)
Material ferro-
magnetisch
1 Cent 1 Cent 16,25 mm 1,67 mm 2,30 g glatt Stahl mit Kupfer-Ummantelung
(94,35 % Fe, 5,65 % Cu)
ja
2 Cent 2 Cent 18,75 mm 1,67 mm 3,06 g glatt mit umlaufender Kerbe
5 Cent 5 Cent 21,25 mm 1,67 mm 3,92 g glatt
10 Cent 10 Cent 19,75 mm 1,93 mm 4,10 g grobe Riffelung
(40 Riffel)
Nordisches Gold
(89 % Cu, 5 % Al, 5 % Zn, 1 % Sn)

Dichte: 7,01 g/cm³

nein
20 Cent 20 Cent 22,25 mm 2,14 mm 5,74 g spanische Blume
(glatt mit 7 Einkerbungen)
50 Cent 50 Cent 24,25 mm 2,38 mm 7,80 g grobe Riffelung
(50 Riffel)
1 Euro 1 Euro 23,25 mm 2,33 mm 7,50 g gebrochene Riffelung
(3 × 29 Riffel)

Ring: Nickel-Messing
(75 % Cu, 20 % Zn, 5 % Ni)
Kern: Kupfernickel, Nickel, Kupfernickel geschichtet (Magnimat)

Ring: nein
Kern: ja
2 Euro 2 Euro 25,75 mm 2,20 mm 8,50 g feine Riffelung
mit Schriftprägung
(252 Riffel)

Ring: Kupfernickel
(75 % Cu, 25 % Ni)
Kern: Nickel-Messing, Nickel, Nickel-Messing geschichtet

Gemeinsam ist den 1- und 2-Euro-Münzen ein Aufbau aus Ring und Kern (auch Pille). Vor der Prägung spricht man auch von Rohlingen und Ronden. Beim 1-Euro-Stück ist das ferromagnetische Nickel der Pille mit Kupfernickel beschichtet, beim 2-Euro-Stück mit Nickel-Messing.

Die Wahl des Münzmetalls war eine Frage der Zweckmäßigkeit und der Kosten. Münzlegierungen dürfen insbesondere nicht rostempfindlich sein und sollen sich im Gebrauch wenig abnutzen; Hautkontakt soll zudem keine Allergien auslösen. Wichtig ist auch, dass der Metallwert unter dem Nennwert der Münze bleibt – sonst besteht die Gefahr, dass die Münzen eingeschmolzen und als Ware gehandelt werden.<ref>Vorlage:Webarchiv pdf 11,9 MB, abgerufen am 12. Dezember 2014.</ref>

Die Herstellungskosten einer 1-Cent-Münze entsprachen 2004 dem Nominalwert. Die Herstellungskosten einer 2-Euro-Münze hingegen betrugen seinerzeit in Deutschland nur 13 Cent.<ref>Herstellungskosten unseres Geldes (2004) pdf 459 kB, abgerufen am 12. Dezember 2014.</ref> Die Seigniorage genannte Differenz zum Nominalwert kommt dem jeweiligen Finanzministerium zugute.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Euromünzen haben auf Grund ihres Anteils an Nickel ein hohes Allergiepotenzial.<ref>Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 7–8 pdf 3,9 kB, abgerufen am 13. August 2016.</ref> Der bimetallische Aufbau von 1- und 2-Euro-Münzen führt bei Kontakt mit menschlichem Schweiß zu einer galvanischen Potentialdifferenz von 30–40 mV. Über die dadurch bedingte Bimetallkorrosion werden Nickelionen freigesetzt und die Grenzwerte der Europäischen Direktive 94/27/EEC für Nickel können bis um das 320-fache überschritten werden.<ref>Frank O. Nestle, Hannes Speidel, Markus O. Speidel: Metallurgy: high nickel release from 1- and 2-euro coins In: Nature Nr. 419, 12. September 2002, S. 132 doi:10.1038/419132a pdf 129 kB, abgerufen am 21. Dezember 2014.</ref>

Schätzungen von Allergologen zufolge leiden in Deutschland bis zu elf Prozent der Frauen und sechs Prozent der Männer unter einer Nickelallergie. Kommen sie länger mit dem Metall in Kontakt, rötet sich die Haut, juckt und bildet Bläschen.<ref>Nickelallergie durch Euromünzen, Institut für Prävention und Arbeitsmedizin, Ruhr-Universität Bochum, abgerufen am 29. März 2014.</ref> Nach Angaben des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen haben Kassierer und Bankangestellte ein deutlich erhöhtes Allergierisiko.<ref>Allergiegefährdung für Kassierer und Bankangestellte. In: News vom 23. Februar 2001, abgerufen am 29. März 2014.</ref>

Münzstätten, Münzmeister

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Vorlage:Hauptartikel Euromünzen wurden und werden in folgenden Prägestätten und mit diesen Münzstättenzeichen (Mzz) geprägt:

Land Zeitraum Prägeanstalt Standort Münzstättenzeichen Bemerkung
Belgien 1999 bis 2017 Monnaie Royale de Belgique/
Koninklijke Munt van België/
Königliche Belgische Münze
Brüssel ab 2008: behelmter Kopf des Erzengels Michael<ref>Belgisches Münzzeichen: Erzengel Michael, abgerufen am 10. September 2020.</ref> Seit 1. Januar 2018 nur noch für die Bestellung von Umlaufmünzen, die Konzeption neuer Münzen und die Bekämpfung der Falschmünzerei zuständig.<ref name="Finito">Das Ende der belgischen Münzstätte, abgerufen am 15. September 2017.</ref> Prägung und Vermarktung von Umlaufmünzen wurden der Königlichen Niederländischen Münze (KNM) zugewiesen.
Deutschland<ref>Zeichen der Münzprägeanstalten in DeutschlandVorlage:Toter Link, abgerufen am 26. Februar 2015.</ref> seit 1999 Staatliche Münze Berlin Berlin A auch für Estland (Gemeinschaftsausgabe 2012)
seit 1998 Hamburgische Münze Hamburg J
seit 1999 Staatliche Münze Baden-Württemberg Standort Karlsruhe Karlsruhe G auch für Lettland (1 und 10 Cent sowie 1 Euro 2014)
seit 1998 Bayerisches Hauptmünzamt München D
seit 1999 Staatliche Münze Baden-Württemberg Standort Stuttgart Stuttgart F auch für Lettland (2, 5, 20 und 50 Cent sowie 2 Euro 2014) sowie Gedenkmünze 2014 und Gemeinschaftsausgabe 2015
Finnland seit 1999 Suomen Rahapaja
(Mint of Finland, Finnische Münze)
Vantaa bis 2006: ohne / 2007–2010: Füllhorn mit Ronden<ref>Finnisches Münzzeichen 2007–2009 (bei Kursmünzen bis 2010): Füllhorn, abgerufen am 10. September 2020.</ref>
ab 2010/11: Löwe<ref>finnisches Münzstättenzeichen, bei Gedenkmünzen ab 2010, bei Kursmünzen ab 2011, abgerufen am 10. September 2020.</ref>
auch für Griechenland (1 und 2 Euro 2002 „S“), Luxemburg (2005), Irland (PP 2007), Slowenien (Gedenkmünzen 2007, 2009–2011), Zypern (2008 und Kursmünzen 2009) und Estland (2011)
Frankreich seit 1999 Monnaie de Paris Pessac Füllhorn<ref>Französisches Münzzeichen: Füllhorn, abgerufen am 10. September 2020.</ref> auch für Monaco, Griechenland (1, 2, 5, 10, 50 Cent 2002 „F“), Irland (2007 1 Cent), Luxemburg (2007, 2008), Malta 2008, 2015 (Gedenkmünze) und 2016 bis 2021 („F“) sowie einen Teil der 10-, 20-Cent- und 2-Euro-Münzen 2023,<ref>Ausgabeprogramm Euromünzen Luxemburg 2023, abgerufen am 23. Juli 2023.</ref> Andorra (Münzausgaben ungerader Jahre)
Griechenland seit 2001 Νομισματοκοπείο/Nomismatokopeio
(Bank of Greece – Mint)
Halandri (Athen) Palmette<ref>Griechisches Münzzeichen: Palmette, abgerufen am 10. September 2020.</ref> außer einem Teil der Kursmünzen 2002
auch für Zypern (ab 2010 und Gemeinschaftsausgaben 2012 und 2015)
Irland seit 1999 Lárionad Airgeadra an Bhainc Ceannais/
Central Bank Currency Centre
Áth an Ghainimh (Baile Átha Cliath) / Sandyford (Dublin) ohne außer 1 und 5 Cent 2002 sowie 1 Cent 2007,
außer PP 2006, 2007, 2009, 2012 und 2016 sowie Gemeinschaftsausgaben 2007, 2009, 2012 und 2015
Italien seit 1999 Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato Rom R auch für San Marino und Vatikanstadt
Kroatien seit 2023 Hrvatska kovnica novca
(Croatian Mint)
Sveta Nedelja Quadrat im Kreis<ref>Münzstättenzeichen der Hrvatska kovnica novc, Sveta Nedelja, abgerufen am 13. September 2023.</ref>
Litauen seit 2015 Lietuvos monetų kalykla
(Lithuanian Mint)
Vilnius LM (im Kreis)<ref>Münzstättenzeichen der Lietuvos monetų kalykla, Vilnius, abgerufen am 10. September 2020.</ref> auch für Estland (Gedenkmünzen 2015 bis 2018)
Niederlande seit 1999 Koninklijke Nederlandse Munt (KNM) Utrecht, seit März 2020 Houten Hermesstab<ref>Münzstättenzeichen Niederlande, abgerufen am 10. September 2020.</ref> auch für Luxemburg (bis 2004, 2006 und ab 2009), Slowenien 2008 (Trubar) und 2014 (Celjska), Zypern 2009 (WWU), Irland (PP und 2-Euro-Gedenkmünzen 2009 und 2012), Malta (Gemeinschaftsausgaben 2009, 2012 und 2015), Estland (Kursmünzen 2012), Belgien (ab 2018), Lettland (Gedenkmünze 2019)
Österreich seit 1999 Münze Österreich Wien ohne auch für Irland (PP der Gedenkmünzen 2015 und 2016)
Portugal seit 1999 Imprensa Nacional-Casa da Moeda Lissabon INCM, bei Gedenkmünzen ab 2020: CASA DA MOEDA
Slowakei seit 2008 Mincovňa Kremnica Kremnica MK (im Kreis)<ref>Münzstättenzeichen Slowakei, abgerufen am 10. September 2020.</ref> auch für Slowenien (2012, 2013, 2015 und 2017)
Spanien seit 1999 Fábrica Nacional de Moneda y Timbre – Real Casa de la Moneda Madrid gekröntes M<ref>Münzstättenzeichen Spanien, abgerufen am 10. September 2020.</ref> auch für Griechenland (20 Cent 2002 „E“) und Andorra (Münzausgaben gerader Jahre)
Vereinigtes Königreich Royal Mint Llantrisant
(Rhondda Cynon Taf)
für Irland: 1 und 5 Cent 2002

Euromünzen wurden und werden mit folgenden Münzmeisterzeichen (Mmz) geprägt:

Land Prägeanstalt Standort Zeitspanne Münzmeisterzeichen Münzmeister
Belgien Königliche Münze Belgien<ref name="Finito" /> Brüssel 1999–2008
2009–2012
2013–2016
2017–2022
ab August 2022Vorlage:FN
Waage<ref>Waage als Münzmeisterzeichen Romain Coenens, abgerufen am 22. September 2014.</ref>
Feder<ref>Feder als Münzmeisterzeichen Serge Lesens’, abgerufen am 22. September 2014.</ref>
Katze<ref>Katze als Münzmeisterzeichen Bernard Gillards, abgerufen am 30. Mai 2014.</ref>
Wappen der Gemeinde Herzele<ref>Wappen der Gemeinde Herzele als Münzmeisterzeichen Ingrid Van Herzeles, abgerufen am 28. September 2016.</ref>
Aster vor Erlenmeyerkolben<ref>https://finanzen.belgium.be/de/königliche-belgische-münze, abgerufen am 17. Februar 2023.</ref>
Romain Coenen
Serge Lesens
Bernard Gillard
Ingrid Van Herzele
Giovanni Van de Velde
Frankreich Monnaie de Paris Pessac 1999–2000
2001–2002
2003
2004–2010
2011–2020
ab 2021
Biene<ref name="Münzzeichen Rodiers">Biene als Münzmeisterzeichen Pierre Rodiers, abgerufen am 30. Mai 2014.</ref>
Hufeisen<ref>Hufeisen als Münzmeisterzeichen Gérard Burqoys, abgerufen am 22. September 2014.</ref>
Herz (Ligatur aus S und L)<ref>Münzmeisterzeichen von Serge Levet, abgerufen am 30. Juli 2021.</ref>
Jagdhorn (mit Tierkreiszeichen Fische)<ref>Münzmeisterzeichen von Hubert Larivière, abgerufen am 30. Juli 2021.</ref>
Vorlage:Nowrap<ref>Münzmeisterzeichen von Yves Sampo, 2011–2020, abgerufen am 30. Juli 2021.</ref>
Nashorn mit den Initialen JJ im Quadrat<ref>Münzmeisterzeichen von Joaquin Jimenez, abgerufen am 30. Juli 2021.</ref>
Pierre Rodier
Gérard Burqoy
Serge Levet
Hubert Larivière
Yves Sampo
Joaquin Jimenez
Niederlande Königliche Niederländische Münze (KNM) Utrecht, seit März 2020 Houten 1999
2000
2001
2002
2003–2015
2015–2016
2016–2017
2017–2021
ab 2022
Pfeil und Bogen<ref>Münzmeisterzeichen von Chris van Draanen, abgerufen am 30. Juli 2021.</ref>
Pfeil und Bogen mit Stern<ref>Pfeil und Bogen mit Stern als Münzmeisterzeichen van Schouwenburgs, abgerufen am 22. September 2014.</ref>
Fruchttragende Weinranke<ref>Fruchttragende Weinranke: niederländisches Münzmeisterzeichen Robert Bruens’, abgerufen am 30. Mai 2014.</ref>
Fruchttragende Weinranke mit Stern<ref>Fruchttragende Weinranke mit Stern als niederländisches Münzmeisterzeichen 2002, abgerufen am 22. September 2014.</ref>
Vorlage:Nowrap<ref>Münzmeisterzeichen Maarten Brouwers 2003–2015: kurssetzende Segel, abgerufen am 26. Januar 2016.</ref>
Kurssetzende Segel mit Stern<ref>Vakanz-Mmz Kees Bruinsma 2016: kurssetzende Segel mit Stern, abgerufen am 26. Januar 2016.</ref>
Kurssetzende Segel mit Stern<ref>Vakanz-Mmz Ted Peters 2017: kurssetzende Segel mit Stern, abgerufen am 26. Januar 2016.</ref>
Sint-Servaas-Brücke, Maastricht<ref>niederländisches Münzmeisterzeichen von Stephan Satijn: Sint-Servaas-Brücke, Maastricht, abgerufen am 28. Januar 2018.</ref>
Rabe
Chris van Draanen
Vorlage:Nowrap
Robert Bruens
Vakanz unter Maarten Brouwer
Maarten Brouwer
Vakanz unter Kees Bruinsma
Vakanz unter Ted Peters
Stephan Satijn
Bert van Ravenswaaij<ref>New KNM’s mintmaster and privy mark for 2022, abgerufen am 5. Januar 2022.</ref>

Vorlage:FNZ

Münzmeisterzeichen sind zu unterscheiden von Münzsignaturen, die den Münzgestalter oder den Münzgraveur benennen.

Entwertung, Verschrottung

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Zwischen Ende 2009 und Anfang 2011 wurden, vorwiegend von Flugbegleitern, Münzen im Nennwert von 866.000 Euro mit dem Ersuchen um Einziehung und Ersatz bei der Bundesbank eingeliefert. Die Münzen stammten überwiegend aus Frankreich, Belgien, Österreich oder Spanien und waren von oder im Auftrag europäischer Zentralbanken durch Münztrennung entwertet, als Metallschrott weiterveräußert und unautorisiert nachträglich in China wieder zusammengesetzt worden.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Der erhobene Vorwurf des Sichverschaffens und Inverkehrbringens von falschem Geld hatte vor dem Bundesgerichtshof keinen Bestand.<ref>BGH: Urteil vom 15. November 2012, Az. 2 StR 190/12, abgerufen am 13. September 2015.</ref> Da die Münzen außerhalb des allgemeinen Zahlungsverkehrs eingeliefert wurden, bestand keine Gefahr, dass sie wieder in den Umlauf gelangten, da diese nicht nur erkennbar unfachmännisch zusammengesetzt, sondern auch stark beschädigt und daher nicht mehr umlauffähig waren. Die Deutsche Bundesbank hatte über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mehrere hundert durchsichtige „Safebags“ mit solchen Münzen beanstandungsfrei angenommen und deren Nennwert erstattet. Diese Praxis der Bundesbank spricht gegen die Annahme, die amtliche Entwertung von Bicolormünzen erfolge im Wege der Trennung von Ring und Pille. Die Strafkammer konnte keine Erkenntnisse über das Entwertungsverfahren bei Euromünzen in anderen Euro-Ländern gewinnen, da sämtliche Anfragen der Ermittlungsbehörden an die jeweiligen Landeszentralbanken Frankreichs, Belgiens, Österreichs und Spaniens unbeantwortet blieben.

Münzfälschung, Bargeldversorgung

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Trotz ihrer hohen technischen Qualität werden auch Euromünzen gefälscht. Durch die Vielzahl von Produktionsstandorten und Trägermaterialien erhöht sich die Gefahr, dass geheime Informationen hinsichtlich der Sicherheitsmerkmale in die falschen Hände geraten. Am 22. Juli 1998 forderte die Kommission die baldige Errichtung eines harmonisierten Rechtsrahmens und den Aufbau einer von der EZB unterhaltenen EU-Geldfälschungsdatenbank. Im Oktober 1998 wurde vereinbart, diese durch eine Datenbank über Münzfälschung zu ergänzen. Am 3. Februar 1999 beschloss der Wirtschafts- und Finanzausschuss den Counterfeit Organisation and Investigation Network / C.O.I.N. genannten Plan zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für technische und wissenschaftliche Analysen (ETSC / European Technical and Scientific Center) zur Analyse und Klassifizierung aller weltweit aufgespürten Fälschungen von Euro-Münzen sowie nationale Münzanalysezentren zur Erfassung aller in ihrem Staatsgebiet auftretenden Fälschungsfälle. Der Rat Justiz und Inneres (JAI) beschloss am 29. April 1999, den Aufgabenbereich von Europol um die Bekämpfung der Geldfälschung zu erweitern.<ref>Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 24–25 pdf 3,9 kB, abgerufen am 13. August 2016.</ref><ref>Vorlage:Webarchiv, abgerufen am 20. Dezember 2014.</ref>

2012 wurden nach Angaben der EZB rund 184.000 Falschmünzen aus dem Verkehr gezogen. Somit kam auf 100.000 echte Münzen eine Fälschung. Die 2-Euro-Münze macht fast zwei Drittel aller entdeckten Falschmünzen aus.<ref>Spiegel Online, 11. Februar 2013: Mehr gefälschte Euromünzen entdeckt, abgerufen am 11. Dezember 2014.</ref> Die Deutsche Bundesbank registrierte 2013 rund 52.000 Münzfälschungen. Anfang Dezember 2014 wurden in Italien 306.000 in China produzierte falsche Ein-Euro- und Zwei-Euro-Münzen mit einem Gesamt-Nennwert von 556.000 Euro sichergestellt.<ref>Rekordfund falscher Euro-Münzen in Italien, 12. Dezember 2014, abgerufen am 20. Dezember 2014.</ref>

Die zum 1. Januar 2013 in Deutschland in Kraft getretene Bargeldprüfungsverordnung,<ref>Bargeldprüfungsverordnung vom 18. Dezember 2012, abgerufen am 20. Dezember 2014.</ref><ref>Vorlage:Webarchiv, abgerufen am 3. Juni 2015.</ref> die aufgrund einer EU-Verordnung zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erlassen wurde,<ref>Vorlage:EU-LegisSum</ref><ref>Vorlage:EU-Verordnung.</ref> sieht vor, dass Banken auch Münzen auf Fälschungen prüfen oder prüfen lassen müssen, so wie es zuvor schon bei Geldscheinen vorgeschrieben war. Während einer Übergangsfrist konnten Bankinstitute ihre alten Automaten zum Einzahlen von Münzen noch verwenden. Ab Anfang 2015 sind nur noch zertifizierte Geräte zugelassen. Eine neue „Bandstraße“, die Münzen sammelt, sortiert und auf Echtheit prüft, kostet 200.000 Euro. Demzufolge delegieren z. B. Sparkassen das Zählen und Prüfen von Münzen an Werttransportunternehmen, und Kunden – beispielsweise Kaufleute, die ihre Tageseinnahmen abliefern – müssen für jede Münzeinzahlung dann eine Gebühr von fünf Euro zahlen.<ref>SZ vom 19. Dezember 2014: Wer Münzen einzahlt, muss dafür zahlen, abgerufen am 19. Dezember 2014.</ref>

Hintergrund ist, dass sich die Deutsche Bundesbank mehr und mehr von der Versorgung mit Hartgeld zurückzieht. Im Jahr 2000 konnten Läden ihre Einnahmen in 129 Filialen der Landeszentralbanken einzahlen; doch von denen sind mittlerweile drei Viertel geschlossen. 2015 sank ihre Zahl auf 34 Filialen. Münzen bekommen Banken von der Bundesbank auch nicht mehr in kleinen Stückelungen, sondern nur noch in Form eines 700 kg wiegenden Containers.<ref>Quo vadis Bargeldversorgung? Abs. 4.2 Deutsche Bundesbank, abgerufen am 20. Dezember 2014.</ref><ref>Vorlage:Webarchiv (pdf 23 kB), abgerufen am 3. Juni 2015.</ref>

Umlaufmengen Euromünzen (Stand: November 2022)<ref>de.statista.com: Wert des Bargeldumlaufs, abgerufen am 8. Dezember 2023.</ref>
Nennwert Umlaufmenge Anteil Umlaufwert Anteil am Wert
Vorlage:01 Cent Vorlage:038.781 Mio. 26,8 % Vorlage:0388 Mio. € Vorlage:01,2 %
Vorlage:02 Cent Vorlage:030.286 Mio. 20,9 % Vorlage:0606 Mio. € Vorlage:01,9 %
Vorlage:05 Cent Vorlage:023.640 Mio. 16,3 % Vorlage:01.182 Mio. € Vorlage:03,7 %
10 Cent Vorlage:016.677 Mio. 11,5 % Vorlage:01.668 Mio. € Vorlage:05,2 %
20 Cent Vorlage:013.121 Mio. Vorlage:09,1 % Vorlage:02.624 Mio. € Vorlage:08,1 %
50 Cent Vorlage:06.938 Mio. Vorlage:04,8 % Vorlage:03.469 Mio. € 10,7 %
Vorlage:01 Euro Vorlage:08.025 Mio. Vorlage:05,5 % Vorlage:08.025 Mio. € 24,8 %
Vorlage:02 Euro Vorlage:07.189 Mio. Vorlage:05,0 % 14.377 Mio. € 44,5 %
Insgesamt 144.657 Mio. 100 % 32.339 Mio. € 100 %

Bargeldumlauf

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Im November 2022 waren rund 145 Mrd. Euromünzen mit einem Gesamtwert von rund 32 Mrd. Euro im Umlauf.<ref>statista.com: Wert der im Bargeldumlauf befindlichen Euro-Münzen im November 2022, abgerufen am 7. Dezember 2022.</ref> Der Umlaufwert je Münzsorte steigt mit ihrem Nennwert: 1 % des Umlaufwerts aller Münzen liegt in den 1-Cent-Münzen, 2 % in den 2-Cent-Münzen, 4 % in den 5-Cent-Münzen, 5 % in den 10-Cent-Münzen, 8 % in den 20-Cent-Münzen, 11 % in den 50-Cent-Münzen, 25 % in den 1-Euro- sowie 44 % in den 2-Euro-Münzen.<ref>Euro-Münzen im Bargeldumlauf im September 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014.</ref> Stückzahlmäßig allerdings sind die Münzen umso zahlreicher im Umlauf, je kleiner ihr Nennwert ist; 1-Euro- und 2-Euro-Münzen sind jedoch etwas häufiger als 50-Cent-Münzen. Es laufen 38 Mrd. 1-Cent-Münzen um, doch nur gut 7 Milliarden 2-Euro-Münzen. Rein statistisch gibt es ca. 420 Euro-Münzen pro Einwohner der Eurozone.

Im Vergleich zu den Eurobanknoten machen die Münzen nur 2,0 % des gesamten Bargeldumlaufs von 1.604 Mrd. Euro aus. Jedoch sind die Umlaufmengen der Banknoten mit 29,1 Mrd. Stück deutlich geringer.

Umlaufmünzen der Mikrostaaten

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Der Rat beschloss unter anderem: „Monaco, San Marino und Vatikanstadt […] können unter bestimmten Bedingungen Euro-Münzen prägen. Zu diesem Zweck werden Frankreich (für Monaco) und Italien (für den Vatikan und San Marino) vom Rat ermächtigt, Verhandlungen zu führen und die Vereinbarung im Namen der Gemeinschaft abzuschließen.“<ref>Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 28 pdf 3,9 kB.</ref> Am 14. Juli 2009 erstattete die Kommission dem Rat einen Bericht über die Währungsvereinbarungen mit den Kleinstaaten.<ref>Vorlage:CELEX.</ref> Darin wird festgestellt:

  • Für den Umlauf bestimmte Euro-Münzen sind primär ein Zahlungsmittel: Sie sollten frei auf dem Markt umlaufen und als Zahlungsmittel verwendet werden. Von Münzsammlern aufgekaufte Umlaufmünzen dienen nicht ihrem ursprünglichen Zweck, sondern werden ausschließlich als Sammlerstücke betrachtet.
  • Aus historischen Gründen wurde die wertmäßige Obergrenze für die jährliche Ausgabe von Euromünzen unterschiedlich hoch angesetzt. So konnte im Jahr 2009 Monaco Euromünzen mit einem Nennwert von 221.000 EUR ausgeben, während San Marino eine Obergrenze von 2.183.000 EUR und die Vatikanstadt von 1.074.000 EUR hatte.
  • Im Zeitraum 2000 bis 2008 erreichte die Prägeauflage in den Mitgliedstaaten des Euroraums im Durchschnitt 63 EUR pro Kopf, während bis September 2008 von Monaco Münzen im Wert von 190 EUR je Einwohner, von San Marino im Wert von 422 EUR und vom Vatikan Münzen im Wert von 7.028 EUR je Einwohner ausgegeben wurden.
  • Um wenigstens einen gewissen Umlauf der Münzen der drei Länder zu ermöglichen, schlägt die Kommission vor, die Obergrenzen für die Prägeauflage der drei Länder, die eine Währungsvereinbarung unterzeichnet haben, zu erhöhen. Die neuen Obergrenzen würden nach einem neuen, einheitlichen Verfahren berechnet werden, das die Gleichbehandlung aller drei Länder gewährleistet. Die bisherigen Währungsvereinbarungen führten de facto zu einer Benachteiligung Monacos gegenüber San Marino und Vatikanstadt. So gibt derzeit San Marino etwa zehnmal und die Vatikanstadt etwa fünfmal so viele Münzen aus wie Monaco, obwohl Monaco von den drei Ländern die größte Bevölkerungszahl hat und seine Währungsvereinbarung die weitest reichenden Verpflichtungen enthält.

Nach dem neuen Berechnungsverfahren würde sich die Obergrenze für ein Jahr (n) aus einem festen und einem variablen Bestandteil zusammensetzen:

  • Der feste Bestandteil dient der Deckung der Nachfrage von Münzsammlern. Schätzungen gehen davon aus, dass ein Gesamtwert von etwa 2.100.000 Euro ausreichen dürfte, die Nachfrage des Sammlermarktes zu befriedigen.
  • Der variable Bestandteil stützt sich auf die durchschnittliche Pro-Kopf-Ausgabe im Euroraum. Dabei wird die durchschnittliche Anzahl von Münzen, die pro Kopf im Vorjahr (n−1) im Euroraum geprägt wurden, mit der Anzahl der Einwohner eines Landes, das eine Währungsvereinbarung unterzeichnet hat, multipliziert.

Mit dem so beschlossenen neuen Berechnungsverfahren erhöhte sich die Obergrenze für die Prägeauflage der Vatikanstadt auf 2.300.000 EUR im Jahr 2010, die von Monaco auf 2.340.000 EUR im Jahr 2012 und die von San Marino auf 2.600.000 EUR im Jahr 2013.

Am 1. April 2012 trat eine Währungsvereinbarung mit einem weiteren europäischen Zwergstaat, Andorra, in Kraft.<ref>Vorlage:CELEX. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Band 300, 5. Oktober 2012, S. 4.</ref> Am 29. Dezember 2014 begann Andorra mit der Ausgabe eigener Euromünzen.

Die aktuellen, zwischen 2011 und 2012 abgeschlossenen Währungsvereinbarungen mit Andorra, Monaco und San Marino sehen vor, dass mindestens 80 % der Umlaufmünzen zum Nennwert ausgegeben werden. Lediglich im Abkommen mit der Vatikanstadt, das bereits am 17. Dezember 2009 getroffen wurde, ist noch eine niedrigere Quote, mindestens 51 %, festgeschrieben.

Abschaffung von 1- und 2-Cent-Münzen

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In einigen Euroländern wurde die Ausgabe der 1- und 2-Cent-Münzen ganz eingestellt:

  • Finnland: seit der Eurobargeldeinführung am 1. Januar 2002, Prägung nur für Sammler
  • Niederlande: seit dem 1. September 2004, Prägung nur für Sammler<ref>Bericht auf Bloomberg.com (englisch).</ref>
  • Belgien: seit dem 1. Oktober 2014 / 1. Dezember 2019<ref>In einer Übergangsphase von Oktober 2014 bis November 2019 bestand in Belgien eine fakultative Regelung: Die Einzelhändler konnten selbst entscheiden, die vom Kunden zu zahlenden Gesamtpreise auf das nächste ganzzahlige Vielfache von 5 Cent zu runden, und mussten dies dann durch ein Piktogramm in ihrem Laden kenntlich machen. Seit Dezember 2019 ist die Rundung für alle Barzahlungen obligatorisch vorgeschrieben. Für unbare Zahlungen kann der Händler frei darüber entscheiden. Die Prägung belgischer 1- und 2-Cent-Münzen wurde zum 1. Dezember 2019 eingestellt.
    Sarah Johansson: Rounding to the nearest five cents will be obligatory for cash payments. The Brussels Times, 25. November 2018, abgerufen am 22. Februar 2021.
    Jules Johnston: Payments rounded to nearest 5 cents from December: the end of 1 and 2 cents? The Brussels Times, 15. November 2019, abgerufen am 22. Februar 2021.</ref>
  • Irland: seit dem 28. Oktober 2015<ref>Ireland: Government confirms end of 1c and 2c coins (englisch), abgerufen am 25. März 2018.</ref>
  • Italien: seit dem 1. Januar 2018

Während die ausgezeichneten Preise weiterhin auf 1 Cent genau sein können, werden die dann an der Kasse in bar zu zahlenden Gesamtbeträge auf den nächsten durch 5 Cent teilbaren Betrag gerundet, d. h. Beträge, die auf 1, 2, 6 oder 7 Cent enden, werden nach unten, Beträge, die auf 3, 4, 8 oder 9 Cent enden, nach oben gerundet.

Da die 1- und 2-Cent-Münzen in der gesamten europäischen Währungsunion gesetzliches Zahlungsmittel sind, müssen sie aber von den Händlern angenommen werden.

Die Produktion der Euro-Münzen ist Sache der einzelnen Mitgliedsstaaten. Da die Entscheidungen dezentral getroffen werden, erfolgt keine koordinierte Produktion und/oder Lagerung, so dass Effizienzgewinne aus einer Zusammenfassung verloren gehen. So ist es möglich, dass einige Länder zusätzliche Euro-Münzen prägen lassen, während andere Länder Lagerüberschüsse dieses Nennwerts haben. Daher bietet es sich an, Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der kleineren Stückelungen (1, 2 und 5 Cent) zu prüfen, auf die im Durchschnitt insgesamt etwa 80 % der Produktion neuer Münzen entfallen. Verglichen mit ihrem Nennwert, erzielen sie keine oder nur geringe monetäre Einkünfte, verursachen aber hohe Produktions- und Transportkosten. Da unterschiedliche nationale Seiten den Austausch oder die Übertragung von Münzvorräten unter den Ländern einschränken und einer erhöhten Effizienz der Produktion größerer Mengen entgegenstehen, könnte eine „Standardseite“ statt der nationalen Seite einen Teil des Bedarfs an den drei kleinsten Münz-Stückelungen decken.<ref>Vorlage:CELEX.</ref>

Eine Empfehlung der Kommission vom 22. März 2010 über den Geltungsbereich und die Auswirkungen des Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel lautet unter Art. 9.:<ref>Vorlage:CELEX.</ref> Status der 1- und 2-Euro-Cent-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel und Rundungsregeln: In den Mitgliedstaaten, in denen Rundungsregeln angenommen wurden und die Preise folglich auf die nächsten 5 Cent auf bzw. abgerundet werden, sollten 1- und 2-Euro-Cent-Münzen weiterhin als gesetzliches Zahlungsmittel gelten und als solches angenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten allerdings keine neuen Rundungsregeln annehmen, da dadurch die Entlastung von einer Zahlungsverpflichtung durch Zahlung des exakten geschuldeten Betrags beeinträchtigt wird und dies in einigen Fällen zu einem Aufschlag bei Barzahlungen führen kann.

Am 4. Juli 2012 bestimmte eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, die Kommission solle eine Folgenabschätzung über eine fortgesetzte Ausgabe von 1- und 2-Cent-Münzen vornehmen.<ref name="vo651/2012">Vorlage:EU-Verordnung.</ref> Die EU-Kommission machte daraufhin am 14. Mai 2013 Vorschläge für eine Vergünstigung oder eine Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen. Währungskommissar Olli Rehn stellte fest, die Kosten der Herstellung und Herausgabe dieser Münzen überstiegen ihren Wert. Zugleich müssten die Zentralbanken gerade von diesen Münzen besonders viele Exemplare herausgeben. Insgesamt seien in den letzten elf Jahren 45,8 Milliarden solcher Kleinstmünzen in Umlauf gebracht worden. Die Ausgabe der Kleinstmünzen habe die Euro-Staaten seit dem Start der Gemeinschaftswährung im Jahr 2002 zusammen etwa 1,4 Milliarden Euro gekostet. Die Kosten für die Cent-Münzen könnten etwa durch eine andere Materialmischung oder ein effizienteres Prägungsverfahren reduziert werden.<ref>EU-Kommission stellt 1- und 2-Cent-Münzen infrage, abgerufen am 12. Januar 2014.</ref>

Bei Einführung des Euro-Bargelds, im Januar 2002, machten die 1- und 2-Cent-Münzen 31,2 % der Umlaufmünzen aus, im April 2017 hingegen 48,1 %.<ref>Warum die Abschaffung der Mini-Münzen sinnvoll ist, abgerufen am 29. Mai 2017.</ref> Die weit überdurchschnittliche Kleinmünzproduktion ist laut dem früheren Bundesbankvorstand Carl-Ludwig Thiele darauf zurückzuführen, dass rund drei Viertel der Kleinmünzen verloren gehen oder gehortet werden. Höchstens jede fünfte 1-Cent-Münze und jede vierte 2-Cent-Münze werde im Bargeldumlauf genutzt.

Estland diskutierte im Jahr 2018 ebenfalls, zukünftig den Gebrauch von 1- und 2-Cent-Münzen zu reduzieren.<ref>Eesti Pank: about reducing the use of one and two-cent coins (englisch), abgerufen am 16. Juli 2018.</ref>

Vorlage:Siehe auch

Münzbilder und Gestaltungsleitlinien

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Abweichend von der in der Numismatik üblichen Bezeichnungsweise wird in den amtlichen Schreiben der EU die Wertseite als Vorderseite und die Bildseite als Rückseite bezeichnet.<ref>Unterscheidung von Avers und Revers, abgerufen am 3. September 2021.</ref> Die hier verwendeten Bezeichnungen orientieren sich an den von der EU verwendeten. In der Verordnung 729/2014 definiert die EU die Begriffe „Umlaufmünzen“, „Gedenkmünzen“ und „reguläre Münzen“ (an Stelle des hier verwendeten Begriffs „Kursmünzen“).<ref name="Gestaltungsleitlinien">Vorlage:EU-Verordnung.</ref>

Gemeinsame Vorderseite der Münzen

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Alle Euro-Münzen haben gemeinsame Vorderseiten, die den Wert der Münze angeben. Sie wurden vom Gewinner des zu diesem Gestaltungsthema erfolgten Wettbewerbs,<ref>Wettbewerbsentwürfe für die gemeinsamen Seiten der Euromünzen (englisch), abgerufen am 1. Dezember 2013.</ref> dem belgischen Designer Luc Luycx, entworfen, dessen Signet „LL“ aufgeprägt ist.<ref>Signet von Luc Luycx, abgerufen am 22. September 2014.</ref> Ende 1997 nahm Luc Luycx verschiedene Änderungen an seinen Münzentwürfen vor. Damit sollte den Anträgen einiger Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden, die darauf abzielten, die Qualität der geographischen Darstellung zu verbessern: Luxemburg war auf den 1- und 2-Euro-Münzen, Portugal auf den 2-Euro-Münzen nicht zu erkennen, Dänemark brachte seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Insel Fünen auf einigen Münzen als Teil des Festlands gezeichnet war, Griechenland hielt den Küstenverlauf der Peloponnes auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen für falsch und wünschte die Abbildung Kretas auf den 1- und 2-Euro-Münzen, Schweden wollte die Insel Gotland, Finnland die Ålandinseln und das Vereinigte Königreich die Hebriden abgebildet sehen, die Form Deutschlands war auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen nicht korrekt wiedergegeben, es fehlte die Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland sowie zwischen Spanien und Portugal, und die Spanier legten Wert darauf, die Kanarischen Inseln abgebildet zu sehen. Um die Anträge an objektiven Kriterien messen zu können, wurde beschlossen, nur Inseln von über 2500 km² und Inselgruppen von über 5000 km² zu berücksichtigen.<ref>Europäische Gemeinschaften: Texte zum Euro (Nummer 37, Mai 2000): Die Euro-Münzen, S. 10, abgerufen am 13. August 2016.</ref>

Die seit dem Prägejahr 1999 unveränderten 1-, 2- und 5-Cent-Münzen bilden die nördliche Hemisphäre mit dem östlichen Mittelmeer im Zentrum ab, also Europa als Kontinent in Nachbarschaft zu Asien und Afrika. Die seinerzeit 15 die EU bildenden Staaten sind strukturiert dargestellt. Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen bis 2007 sind die einzelnen EU-Staaten wie singuläre Puzzlesteine zu sehen; die Erweiterung der Europäischen Union von 2004 wurde jedoch bei nachfolgenden Prägungen nicht berücksichtigt. Nicht am Euro teilnehmende EU-Mitglieder, z. B. das Vereinigte Königreich, sind dargestellt. Die 1- und 2-Euro-Münzen bis 2007 zeigen das Gebilde der EU-Länder vor der ersten Osterweiterung. Ab 2007 wurde auf den 10-, 20- und 50-Cent- sowie den 1- und 2-Euro-Münzen Europa ohne Ländergrenzen als Ganzes dargestellt (siehe unten Abschnitt Neugestaltung). Alle Münzen zeigen auch noch zwölf Sterne als Symbol Europas (siehe auch: Symbolik der Europaflagge).

Vorlage:Anker

Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 1999:
1 Cent 2 Cent 5 Cent
Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre 1999 bis 2006/2007:
10 Cent 20 Cent 50 Cent
1 Euro 2 Euro

Überarbeitete gemeinsame Vorderseite

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Gemeinsame Vorderseite – Prägejahre ab 2007:
10 Cent 20 Cent 50 Cent
1 Euro 2 Euro
50-Cent-Münzen vor und nach 2007
50-Cent-Münzen vor und nach 2007

Mit der Einführung des Euro am 1. Januar 2007 in Slowenien wurden die gemeinsamen Vorderseiten der Münzen einer Neugestaltung unterzogen. Statt wie bisher die 15 alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zeigen die revidierten Geldstücke die geographischen Umrisse Europas. In der generellen Übersicht wurde Island ausgespart, Zypern nicht der tatsächlichen Lage entsprechend dargestellt (wie auch die Kanarischen Inseln, die – wie schon zuvor – südlich der Iberischen Halbinsel positioniert sind) und bei den 1- und 2-Euro-Münzen nur ein Teil Finnlands gezeigt. Bei den 1- und 2-Euro-Münzen sowie den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen wurde auf die Darstellung von Staatsgrenzen verzichtet. Die 1-, 2- und 5-Cent-Münzen wurden nicht geändert, obwohl auf dem abgebildeten Globus nur das Staatsgebiet der ersten 15 EU-Mitglieder markiert ist. Die meisten Euro-Länder begannen mit der Einführung der neuen Vorderseiten 2007. In Italien, Österreich, Portugal, San Marino und in der Vatikanstadt wurde die neue Vorderseite erst 2008 eingeführt.

Nationale Rückseite der Münzen

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Der Euro wurde am 1. Januar 1999 als Buchgeld, drei Jahre später als Bargeld eingeführt. Bereits 1998 begann man in Deutschland mit der Prägung von Euromünzen, die allerdings bis einschließlich des Prägejahres 2001 das Ausgabejahr 2002 auswiesen. Auch Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, San Marino und die Vatikanstadt sowie das 2001 der Eurozone beigetretene Griechenland nannten auf ihren ersten, schon vor dem Jahr 2002 geprägten Euromünzen das Ausgabejahr 2002. Die ersten Euromünzen Belgiens, Finnlands, Frankreichs, der Niederlande und Spaniens hingegen nannten die Prägejahre 1999 bis 2001, die Monacos 2001. Belgien, Monaco, die Niederlande und Spanien vermieden so das Risiko, auf den Münzen das zum Zeitpunkt der Prägung noch in der Zukunft liegende Ausgabejahr zu nennen, in dem das abgebildete Staatsoberhaupt möglicherweise nicht mehr im Amt sein könnte. Luxemburg und die Vatikanstadt scheuten dieses Risiko offenbar nicht.

Obwohl seit Anfang 2023 20 Staaten der EU an der Währungsunion beteiligt sind, gibt es Münzsätze von 24 verschiedenen Ländern.

In Andorra, das per Währungsabkommen mit der Eurozone assoziiert ist,<ref>Vorlage:CELEX.</ref> gilt der Euro seit 1. April 2012 als gesetzliches Zahlungsmittel; die Ausgabe eigener Euromünzen erfolgte jedoch erst zum Jahreswechsel 2014/2015.<ref>Andorra im Euro-Münzen-Fieber, abgerufen am 9. April 2018.</ref> Monaco, San Marino und die Vatikanstadt sind ebenfalls keine EU-Mitglieder, befanden sich jedoch vor der Euroeinführung aufgrund von Währungsvereinbarungen in Währungsunion mit Frankreich bzw. Italien. Daher wurde es als notwendig erachtet, die jeweiligen Währungsvereinbarungen durch neue bilaterale Übereinkommen mit der Europäischen Union zu ersetzen, welche diesen Zwergstaaten das Recht einräumen, eigene Euromünzen zu prägen.

Jedes Land, das am Euro teilnimmt, hat seine eigene Gestaltung der Rückseite. Alle Münzen zeigen auf dieser Seite die Jahreszahl und die zwölf Sterne der EU-Flagge.

Die nationalen Seiten sind in eigenen Artikeln beschrieben: Vorlage:Mehrspaltige Liste

Gestaltungsleitlinien

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Die Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 29. September 2003 zu einem einheitlichen Vorgehen bei Änderungen der Gestaltung der nationalen Rückseiten der Euromünzen sah ein Moratorium für Veränderungen der Münzbilder der nationalen Vorderseiten der Euro- bzw. Cent-Umlaufmünzen vor. Bis Ende 2008 sollten diese unverändert bleiben, es sei denn, der auf der Münze abgebildete Staatschef wurde abgelöst. Es wurde lediglich bestimmt, dass „das Münzbild auf der nationalen Seite von zwölf Sternen umrandet sein und eine Jahreszahl aufweisen soll“.<ref>Vorlage:CELEX.</ref> Das ließ den nationalen Münzgestaltern einen breiten Freiraum. So wurden die zwölf Sterne nicht immer in gleichen Abständen am Rand der Münze platziert, sondern zum Beispiel auch eng beieinander in Gruppen angeordnet, so dass Platz für das Münzmotiv oder die Beschriftung freigehalten wurde. Die 2-Euro-Gedenkmünzen der deutschen Bundesländerserie konnten dadurch auf dem Ring die Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ tragen.

Es änderte sich, als am 19. Dezember 2008 neue Leitlinien erlassen wurden, die bestimmten, dass auf der nationalen Seite der Euro-Umlaufmünzen das nationale Motiv sowie die Jahreszahl und der deutlich angegebene und leicht erkennbare volle oder abgekürzte Name des Ausgabestaats von den zwölf europäischen Sternen umrandet werden sollen. Die Sterne sollten wie auf der europäischen Flagge angeordnet sein. Auf eine Wiederholung des Nennwerts der Münze oder der Währungsbezeichnung bzw. ihrer Unterteilung auf der nationalen Seite sollte verzichtet werden, außer wenn im entsprechenden Land ein anderes als das lateinische Schriftsystem verwendet wird. Die Ausgabestaaten sollten zwar die Möglichkeit haben, ihre nationalen Seiten der Euro-Umlaufmünzen den Gestaltungsleitlinien anzupassen, ansonsten sollten die Motive nicht verändert werden, es sei denn, es sei ein Wechsel des auf der Münze abgebildeten oder genannten Staatsoberhaupts erfolgt. Scheidet das Staatsoberhaupt (etwa durch Tod oder Amtsverzicht) aus dem Amt, ist eine sofortige Neugestaltung der Münzen möglich. Allerdings ist es nicht mehr gestattet, für den Zeitraum zwischen dem Ausscheiden des alten Staatsoberhaupts und der Bestellung des neuen einen eigenen Münzsatz herauszugeben (wie es 2005 in der Vatikanstadt, während der Sedisvakanz nach dem Tod von Papst Johannes Paul II., geschah). Den Ausgabestaaten solle gestattet werden, Münzmotive, die das Staatsoberhaupt darstellen, alle fünfzehn Jahre zu aktualisieren, um Änderungen im Erscheinungsbild des Staatsoberhaupts Rechnung zu tragen.<ref>Leitlinien der Europäischen Kommission vom 19. Dezember 2008 für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (pdf 36 kB).</ref>

Durch diese Leitlinien ist die kreisförmige Anordnung der zwölf Sterne in 30°-Intervallen vorgeschrieben, wie die Platzierung der die Stunden anzeigenden Ziffern einer Uhr. Das durch die Europaflagge vorgegebene Verhältnis der Größe eines Sternes zum Radius des Kreises, auf dem die Mittelpunkte der Sterne liegen, kann auf den Münzen nicht streng eingehalten werden – die Sterne wären dann etwa bei den 2-Euro-Münzen deutlich größer als der beprägbare Teil des Ringes.

Die z. B. von Deutschland 2013 (für die Gedenkmünze Baden-Württemberg) gewählte Darstellung, bei der die Sterne so groß wie möglich den Ring füllen, kommt dem Erscheinungsbild der Europaflagge am nächsten. Die z. B. von den Niederlanden 2014 (Abschiedsfeier für Beatrix) gewählte Darstellung mit deutlich kleineren, an den Außenrand gerückten und zudem strukturierten Sternen zeigt aber, dass auch diese Leitlinien noch Spielraum bieten.

Den Gestaltungsleitlinien wird teilweise nicht entsprochen. So ist die Darstellung des – stilisierten – Landeskürzels RF auf der französischen Gedenkmünze 2012/2<ref>Münzscan 2-Euro-Gedenkmünze Frankreich 2012 Abbé Pierres, abgerufen am 14. Februar 2014.</ref> sowie das FI auf der finnischen Gedenkmünze 2013/2<ref>Münzscan 2-Euro-Gedenkmünze Finnland 2013 Sillanpää, abgerufen am 13. Februar 2013.</ref> weder deutlich noch leicht erkennbar. Die Luxemburger Gedenkmünze 2014/2<ref>Münzbild Luxemburg 2014: Großherzog Jean, abgerufen am 30. Juli 2014.</ref> weist den Ausgabestaat nicht einmal durch ein Landeskürzel aus.

Neugestaltung

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Die nationalen Seiten der Kursmünzen mehrerer Euroländer entsprechen nicht den 2008 erlassenen Gestaltungsleitlinien.<ref>The Euro Information Website: Euro Coins 4.: Is there a poster which has all designs of the standard issue Euro coins? > Member States whose national Euro coin designs do not comply with the 2008 guidelines for design (englisch), abgerufen am 26. November 2014.</ref> Die Münzen Österreichs zeigen den jeweiligen Nennwert in Worten oder Ziffern sowie die Angabe EURO CENT bzw. EURO, ferner fehlt – wie auch bei den deutschen und griechischen Kursmünzen – die Landesbezeichnung. Bei den niederländischen Kursmünzen der ersten Prägeserie (1999–2013) waren Landesbezeichnung und Jahresangabe nicht von den zwölf europäischen Sternen umrandet und die Sterne zudem nicht wie auf der europäischen Flagge angeordnet. Das Gleiche trifft auf die luxemburgischen Centmünzen zu. Bei den slowenischen Kursmünzen sind Landesbezeichnung und Jahresangabe ebenfalls nicht von den Europasternen umgeben und die 10-Cent-Münze zeigt die Sterne nicht wie auf der Europaflagge. Letzteres trifft auch auf die italienische 2-Cent-Münze zu.<ref>10 Cent Slowenien im Vergleich zu 2 Cent Italien, abgerufen am 20. Dezember 2014.</ref>

Die bisherigen Euro-Länder müssen die Darstellungen ihrer Kursmünzen jedoch nicht sogleich an die Gestaltungsleitlinien anpassen; eine Frist zur Überarbeitung wurde in den Leitlinien von 2008 nicht festgelegt. Finnland begann mit der Neugestaltung bereits 2007, Belgien folgte 2008 und Spanien 2010. Abmessungen, Masse und andere technische Spezifikationen der Münzen bleiben unverändert, um den Übergang von alten zu neuen Münzen nicht zu erschweren.

Bei den drei auf die 2008 erlassenen Gestaltungsleitlinien folgenden Ausgaben der deutschen Bundesländerserie (2010, 2011 und 2012) wurde das aus Platzgründen eingeführte Landeskürzel D (das die Langfassung Bundesrepublik Deutschland ersetzte) zwischen den Sternen in „12- und 1-Uhr-Position“ (bezeichnet in Analogie zum Zifferblatt) platziert, die zweigeteilte Jahreszahl zwischen dem „7- und dem 5-Uhr-Stern“. Offenbar bestand also ein Interpretationsspielraum darüber, was „von den zwölf europäischen Sternen umrandet“ bedeutet. Beginnend mit den Gedenkmünzen 2013 befinden sich das D und die Jahreszahl innerhalb des Sternenkreises auf der Pille – wo es allerdings u. U. mit dem (nur unwesentlich kleineren) Münchener Münzstättenzeichen D verwechselt werden kann.

Die Richtlinien zur Neugestaltung der nationalen Rückseiten wurden am 18. Juni 2012 konkretisiert und am 24. Juni 2014 neu gefasst.<ref name="Gestaltungsleitlinien" /> Nunmehr bleibt der Ring allein der Darstellung der zwölf Sterne vorbehalten, ausgenommen auf den Ring ragende einzelne Gestaltungselemente, solange alle Sterne deutlich und vollständig sichtbar bleiben. Ggfs. notwendige Anpassungen der nationalen Seiten von Kursmünzen an die Gestaltungsleitlinien können jederzeit vorgenommen werden, sind jedoch laut Artikel 1 g der Verordnung binnen fünfzig Jahren, spätestens zum 20. Juni 2062, zu vollziehen. Unbeschadet etwaiger Änderungen, die erforderlich sind, um Münzfälschungen zu verhindern, dürfen die auf den nationalen Seiten der Kursmünzen verwendeten Gestaltungen nur alle 15 Jahre geändert werden. Diese 15-Jahres-Intervalle betreffen nunmehr alle Kursmünzen, nicht mehr nur die mit Abbildungen von Staatsoberhäuptern. Bereits vorgenommene und genehmigte Änderungen von nationalen Münzseiten bleiben bestehen. Alle bisherigen Euromünzen behalten ihren Wert und bleiben im Umlauf.

Randbeschriftung von 2-Euro-Münzen

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Datei:Randpraegungen-2-Euro.png

Da die Ronden vorgefertigt werden und beim Einpressen der Pillen zufällig die eine oder die andere Seite oben liegt, gibt es zwei Ansichts-Varianten.<ref>Randschriften bei 2-Euro-Münzen, abgerufen am 28. März 2020.</ref>

Die Randprägungen stellen, soweit sie nicht nur aus der Ziffer 2 und Sternen bestehen, Folgendes dar:

Sondermünzen

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2-Euro-Gedenkmünzen

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Vorlage:Hauptartikel 2-Euro-Gedenkmünzen unterscheiden sich von Kursmünzen (lt. EU: „regulären Münzen“) nur dadurch, dass ihre nationale Seite durch eine spezielle Gedenkseite ersetzt wird. Die gemeinsame Seite sowie alle weiteren Eigenschaften wie Nennwert, Farbe, Dicke und Durchmesser sind unverändert. Die Auflagen dieser Gedenkmünzen sind festgelegt. 2-Euro-Gedenkmünzen sind (im Gegensatz zu Sammlermünzen) für den Umlauf bestimmt und in allen Euroländern gültig.<ref>Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 19 (pdf 3,9 kB).</ref>

Seit 2004 können alle Staaten des Euroraumes 2-Euro-Gedenkmünzen herausgeben; den Anfang machte Griechenland anlässlich der Olympischen Spiele 2004. Jedes Ausgabeland konnte bis zum 16. August 2012 nur eine Gedenkmünze im Jahr in Umlauf bringen. Seit diesem Stichtag darf jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, pro Jahr zwei 2-Euro-Gedenkmünzen prägen. Zusätzliche Gedenkmünzen sind möglich, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist,<ref name="vo651/2012" /> oder wenn die Staaten der Eurozone eine gemeinsame Gedenkmünze ausgeben.

Im März 2007 erschien eine Gemeinschaftsausgabe der 2-Euro-Gedenkmünzen zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Sie wurde von allen 13 damaligen den Euro emittierenden EU-Staaten (d. h. ohne Beteiligung Monacos, San Marinos und der Vatikanstadt) ausgegeben. Die Münze ist in allen Ländern gleich gestaltet und unterscheidet sich nur durch den jeweiligen Landesnamen und die Sprache der Inschrift Römische Verträge – 50 Jahre. Die zweite gemeinsame 2-Euro-Gedenkmünze erschien am 1. Januar 2009 aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die dritte Gemeinschaftsausgabe wurde am 1. Januar 2012 anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Einführung des Euro-Bargelds ausgegeben, eine vierte ist 2015 zum 30-jährigen Jubiläum der Europaflagge erschienen.

Bis Ende 2014 hatten 21 der seinerzeit 22 Euro-Länder insgesamt 978 Millionen 2-Euro-Gedenkmünzen ausgegeben. Nach Angaben der EZB betrug das Volumen umlaufender 2-Euro-Münzen – Kursmünzen und Gedenkmünzen – zu diesem Zeitpunkt 5284 Millionen. Die bis Ende 2014 ausgegebenen 2-Euro-Gedenkmünzen stellten demnach maximal (auch defekte Gedenkmünzen werden ggfs. aus dem Verkehr gezogen und durch neue Kursmünzen ersetzt) 18,5 % der zu diesem Zeitpunkt umlaufenden 2-Euro-Münzen.

Mit Stand Ende 2015 ergaben sich folgende Zahlen:

Datei:€2 commemorative coin Germany 2006.png
Deutsche 2-Euro-Gedenkmünze, Bundesländer-Serie ab 2006, Motiv 2006: Schleswig-Holstein
Datei:€2 Commemorative Coin Austria 2007 TOR.png
Die erste Gemeinschaftsausgabe der 2-Euro-Gedenkmünze, österreichische Version
Land Gedenk­münzen-Auflage<ref>2CC-Gesamttabelle mit vielen Infos (Excel), abgerufen am 23. Dezember 2015.</ref> Anteil an Gedenk­münzen-Gesamt­auflage
in %
Auflage umlaufender
2-Euro-Münzen<ref>EZB: Mengen umlaufender Euromünzen, abgerufen am 24. Januar 2016.</ref>
Anteil der Gedenk­münzen
an umlaufenden
2-Euro-Münzen
in %
Vorlage:AND
Vorlage:BEL Vorlage:055.862.000 Vorlage:05,02 Vorlage:01,00
Vorlage:DEU Vorlage:0473.767.710 Vorlage:042,54 Vorlage:08,52
Vorlage:EST Vorlage:02.350.000 Vorlage:00,21 Vorlage:00,04
Vorlage:FIN Vorlage:027.100.000 Vorlage:02,43 Vorlage:00,49
Vorlage:FRA Vorlage:0109.809.396 Vorlage:09,86 Vorlage:01,97
Vorlage:GRC Vorlage:051.986.549 Vorlage:04,67 Vorlage:00,93
Vorlage:IRL Vorlage:010.818.887 Vorlage:00,97 Vorlage:00,19
Vorlage:ITA Vorlage:0170.629.640 Vorlage:015,32 Vorlage:03,07
Vorlage:LVA Vorlage:04.040.000 Vorlage:00,36 Vorlage:00,07
Vorlage:LTU Vorlage:01.750.000 Vorlage:00,16 Vorlage:00,03
Vorlage:LUX Vorlage:018.433.300 Vorlage:01,66 Vorlage:00,33
Vorlage:MLT Vorlage:04.420.000 Vorlage:00,40 Vorlage:00,08
Vorlage:MCO Vorlage:01.537.009 Vorlage:00,14 Vorlage:00,03
Vorlage:NLD Vorlage:048.998.000 Vorlage:04,40 Vorlage:00,88
Vorlage:AUT Vorlage:034.550.000 Vorlage:03,10 Vorlage:00,62
Vorlage:PRT Vorlage:012.090.000 Vorlage:01,09 Vorlage:00,22
Vorlage:SMR Vorlage:01.673.800 Vorlage:00,15 Vorlage:00,03
Vorlage:SVK Vorlage:09.500.000 Vorlage:00,85 Vorlage:00,17
Vorlage:SVN Vorlage:09.400.000 Vorlage:00,84 Vorlage:00,17
Vorlage:ESP Vorlage:061.336.492 Vorlage:05,51 Vorlage:01,10
Vorlage:VAT Vorlage:01.383.168 Vorlage:00,12 Vorlage:00,02
Vorlage:CYP Vorlage:02.350.000 Vorlage:00,21 Vorlage:00,04
Gesamt 1.113.785.951 100,00 5.563.000.000 20,02

Sammlermünzen

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Neben den in allen Teilnehmerländern als gesetzliches Zahlungsmittel gültigen Euro-Kursmünzen ist jedes an der Währungsunion teilnehmende Land berechtigt, Sammlermünzen herauszugeben.<ref>Texte zum Euro: Die Euro-Münzen – von der Konzeption bis zur Emission, Mai 2000, S. 18–19 (pdf 3,9 kB).</ref>

Sammlermünzen unterscheiden sich im Nennwert sowie in mindestens zwei der drei Kriterien Dicke, Durchmesser und Farbe von den Kursmünzen.<ref>Vorlage:EU-Verordnung. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 169, 29. Juni 2012, S. 8–10.</ref> Diese Sammlermünzen sind nur im herausgebenden Land gesetzliches Zahlungsmittel. Da Sammler- und Materialwert der Goldmünzen deren Nennwert deutlich übersteigen, spielen sie im Zahlungsverkehr selten eine Rolle. Auch die deutschen Silbermünzen, die zum Nennwert ausgegeben werden, kommen im Umlauf selten vor.

Aufgrund einer EU-Verordnung vom 4. Juli 2012<ref name="vo651/2012" /> müssen die Sammlermünzen andere Nennwerte aufweisen als die regulären Umlaufmünzen (1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro). Dieser Forderung wird in der Regel dadurch entsprochen, dass Sammlermünzen Nennwerte von mehr als 2 Euro aufweisen. Oftmals entsprechen sie den Nennwerten der Banknoten (5, 10, 50, 100 und 200 Euro), jedoch gibt es in manchen Staaten auch Sammlermünzen mit ungewöhnlichen Nennwerten:

  • Belgien: 12½- und 25-Euro-Goldmünzen
  • Deutschland: 11-Euro-Silbermünzen
  • Estland: 12-Euro-Silbermünzen
  • Frankreich: ¼-, 1½- und 15-Euro-Silbermünzen.<ref name="1½-Euro Münzen">Französische Münzen</ref> Eine 5-Euro-Münze aus 333er Silber wird im Land teilweise als Umlaufmünze verwendet.<ref>Vorlage:Webarchiv, abgerufen am 1. November 2013.</ref>
  • Irland: 15-Euro-Silbermünzen
  • Litauen: rechteckige 19,18-Euro-Silbermünze
  • Luxemburg: 175- und 700-Eurocent-Silbermünze<ref name="700-Eurocent Münze">Luxemburgische 700-Eurocent-Münze</ref> und 25-Euro-Silbermünzen
  • Österreich: Neuneckige 5-Euro-Münzen aus Kupfer oder 80 % Silber. Es gibt auch 3-Euro-Münzen sowie 25-Euro-Bimetallmünzen (Ring aus 900er Silber, Kern aus Niob).<ref name="Österreich Münzen">Österreichische Münzen</ref> Auch die Wiener Philharmoniker in Silber (mit einem Nennwert von 1½ Euro)<ref name="1,5-Euro Münze">Österreichische 1½-Euro-Münze</ref> und in Gold (mit Nennwerten von 4, 10, 25, 50, 100, 2.000 Euro sowie 100.000 Euro) gelten als Euro-Sammlermünzen.
  • Portugal: ¼-Euro-Goldmünzen, 1½-, 2½- und 8-Euro-Münzen aus Kupfer, Silber oder Gold, sowie 7½-Euro-Münzen aus Kupfer oder Gold.<ref name="Portugal Münzen">Portugiesische Münzen</ref>
  • Slowenien: 3-Euro-Bimetallmünzen und 30-Euro-Silbermünzen.<ref name="3-Euro Münzen">Slowenische Münzen</ref>
  • Spanien: 12-Euro-Silbermünzen. Von vier 300-Euro-Münzen sind zwei rund, etwa 1 kg schwer und haben am Rand eine Nummerierung (z. B. „001/500“); zwei sind 12-eckig, haben eine ebenfalls 12-eckige Pille aus Gold, in die außerhalb des Mittelpunkts nochmals eine Pille (Basket- bzw. Fußball darstellend) eingefügt ist, die wie der Ring aus Silber besteht. Weil zwei Legierungen verarbeitet sind, werden sie auch als Bimetallmünzen bezeichnet; weil aus drei Teilen zusammengesetzt, werden sie mitunter als Trimetallmünzen bezeichnet.

Vorlage:Tabellenstile

Euro-Sammlermünzen<ref>Übersicht über die Nennwerte der nationalen Euro-Sammlermünzen, abgerufen am 14. April 2016.</ref>
Nennwert Vorlage:AND Vorlage:AUT Vorlage:BEL Vorlage:CYP Vorlage:DEU Vorlage:EST Vorlage:ESP Vorlage:FIN Vorlage:FRA Vorlage:GRC Vorlage:CRO Vorlage:IRL Vorlage:ITA Vorlage:LTU Vorlage:LUX Vorlage:LVA Vorlage:MCO Vorlage:MLT Vorlage:NLD Vorlage:PRT Vorlage:SVN Vorlage:SVK Vorlage:SMR Vorlage:VAT Anzahl
Staaten
15 Cent Vorlage:01
0,25 € Vorlage:03
40 Cent Vorlage:01
1,25 € Vorlage:01
1,50 € Vorlage:07
175 Cent Vorlage:01
2,50 € Vorlage:05
3,00 € Vorlage:04
3,33 € Vorlage:01
4,00 € Vorlage:03
5,00 € 21
6,00 € Vorlage:03
700 Cent Vorlage:01
7,00 € Vorlage:01
7,50 € Vorlage:02
8,00 € Vorlage:03
10,00 € 21
11,00 € Vorlage:01
12,00 € Vorlage:02
12,50 € Vorlage:01
14,00 € Vorlage:01
15,00 € Vorlage:05
19,18 € Vorlage:01
20,00 € 20
25,00 € 12
30,00 € Vorlage:03
40,00 € Vorlage:01
50,00 € 14
75,00 € Vorlage:01
100,00 € 17
106,00 € Vorlage:01
200,00 € Vorlage:06
250,00 € Vorlage:02
300,00 € Vorlage:01
400,00 € Vorlage:01
500,00 € Vorlage:02
1.000,00 € Vorlage:01
2.000,00 € Vorlage:01
2.500,00 € Vorlage:01
5.000,00 € Vorlage:01
10.000,00 € Vorlage:01
100.000,00 € Vorlage:01
Anzahl Nominale 3 11 8 2 8 9 14 5 17 8 8 5 9 7 11 5 4 12 4 7 3 6 4 7 177Vorlage:0

Eurovorläufer, Mustermünzen und Testprägungen

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Diese Prägungen sind keine offiziellen Zahlungsmittel und sind daher nicht als Münzen, sondern als Medaillen zu bezeichnen. Die Mustermünzen und Testprägungen kommen in aller Regel nicht von der Zentralbank bzw. den nationalen Münzprägestätten. Vielmehr handelt es sich um Fantasieprägungen durch Privatpersonen oder Münzhandelsfirmen; das Design gibt daher auch nicht das mögliche Aussehen späterer offizieller Europrägungen dieser Länder wieder. Mustermünzen und Testprägungen werden für praktisch alle EU-Länder, die den Euro noch nicht eingeführt haben, angeboten. In einigen Ländern, so auch in Deutschland, stehen diese Medaillen unter Umständen in einem Widerspruch zu gültigen Münzverordnungen.

Weiterhin gab es sogenannte Eurovorläufer, regional gültige Pseudo-Währungen.

Zudem wurden Entwürfe für dänische Euromünzen vorgestellt.<ref>Vorlage:Webarchiv (dänisch), abgerufen am 10. August 2014.</ref> Ihre Einführung war für 2004 vorgesehen, jedoch lehnten die Dänen in einer Volksabstimmung im Jahr 2000 den Euro ab. Die Entwürfe entsprechen nicht mehr den inzwischen geltenden Gestaltungsrichtlinien, und die abgebildete Königin Margrethe II. ist seit 2024 nicht mehr im Amt.

Siehe auch

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Literatur

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  • Euro-Katalog, Münzen und Banknoten 2015. Leuchtturm Albenverlag, Geesthacht 2014, ISBN 978-3-00-000695-1.
  • Gerhard Schön: Euro Münzkatalog 2014. 13. Aufl. Battenberg, Battenberg 2014, ISBN 978-3-86646-105-5.
  • Deutsche Bundesbank: Die Euro-Münzen. Frankfurt, Dezember 2010. S. 3 ff. (Broschüre)
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Vorlage:Commonscat

Einzelnachweise

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