Europarat

Aus Demo Wiki
Version vom 17. September 2025, 20:31 Uhr von imported>Diopuld (Weblinks)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Vorlage:Dieser Artikel Vorlage:Infobox Zwischenstaatliche Organisation

Der EuroparatVorlage:EnS – ist eine am 5. Mai 1949 durch den Vertrag von London<ref name=":0">Vorlage:Internetquelle</ref> gegründete europäische internationale Organisation. Dem Europarat gehören 46 Staaten mit knapp 700 Millionen Bürgern an.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Der Europarat ist ein Forum für die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa und darüber hinaus.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor: Vorlage:Zitat

Der Sitz des Europarats ist der Europapalast im französischen Straßburg. Die beiden Amtssprachen sind Englisch und Französisch.<ref name=":0" /> Am 5. Mai wird alljährlich der Gründungstag des Europarates als Europatag gefeiert.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden. Die von beiden Institutionen verwendete Europaflagge und die Europahymne waren zunächst vom Europarat als Symbole gewählt und von den Vorgängerorganisationen der EU übernommen worden. Der Europarat ist daher auch nicht zu verwechseln mit den EU-Institutionen Europäischer Rat (Organ der Staats- und Regierungschefs) und Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Die zentrale Zuständigkeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die zwischenstaatliche Völkerverständigung, bei der EU steht dagegen als weitaus tiefer integrierter Organisation die konkrete wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit im Vordergrund, einschließlich der Übertragung bestimmter Hoheitsrechte der Mitgliedstaaten an die Union.

Im Verständnis, dass eine Zusammenarbeit beider Organisationen im gemeinsamen Werteraum Europa für die Menschen von Mehrwert ist, unterzeichneten die EU und der Europarat im Mai 2007 als politische Absichtserklärung ein Memorandum of Understanding (MoU).<ref>Vorlage:Literatur</ref>

Geschichte

[Bearbeiten]
Datei:Palais Universitaire de Strasbourg-10 août 1949.jpg
Gedenktafel in der Aula des Hauptgebäudes der Universität Straßburg zur Erinnerung an die erste Tagung des Europarates 1949

Vorlage:Hauptartikel

Der Europarat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von zehn nord-, mittel-, süd- und westeuropäischen Staaten gegründet. Winston Churchill stellte hierfür in einer Rede in Zürich im September 1946 wie folgt die Weichen: „Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa aufbauen.“<ref>Der Europarat: Gründung und Ziele. Europarat, abgerufen am 21. Februar 2024.</ref>

Der Europarat erhielt am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich im Londoner Zehnmächtepakt sein formales Statut. Er ist damit die älteste originär politische Organisation europäischer Staaten.<ref>Frank Niess: Die europäische Idee – Aus dem Geist des Widerstands. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2001, S. 230: „erste europäische Institution“.</ref> Gegründet wurde er von der European Conference on Federation auf Betreiben des American Committee on United Europe.

Neben der wirtschaftlichen OEEC (aufgegangen in der OECD) und der militärischen Kooperation im Rahmen der NATO nahm mit dem Europarat die politische Einigung des Kontinents konkrete Formen an.

Der 5. Mai wird seit 1964 als Europatag gefeiert.

Zielsetzung

[Bearbeiten]

Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählen insbesondere:

Organe

[Bearbeiten]
Datei:Pleniere.JPG
Plenarsaal des Europarats

Organisatorisch folgt der Europarat weitgehend dem üblichen Strukturmuster internationaler Organisationen, jedoch mit dem bemerkenswerten Zusatz eines schon in der Satzung angelegten parlamentarischen Organs.

Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung

[Bearbeiten]

Die zwei statutären Organe des Europarats sind nach Art. 10 der Satzung des Europarats (EuRatS):

Das Ministerkomitee ist ein Ministerrat, in dem jeder Mitgliedsstaat des Europarats nach Art. 14 EuRatS durch seinen amtierenden Außenminister vertreten ist. Der Heilige Stuhl, Japan, Mexiko, Kanada und die USA haben Beobachterstatus im Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung; Israel ist Beobachter der Parlamentarischen Versammlung. Jeder Außenminister hat einen Ständigen Vertreter in Straßburg. Das Ministerkomitee tritt einmal pro Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen, der sogenannten Ministerkonferenz; die Ständigen Vertreter (auch Delegierte des Ministerkomitees genannt) kommen zu mindestens wöchentlich stattfindenden Plenarsitzungen zusammen. Sie werden bei ihrer Arbeit durch Diplomaten, die ihnen unterstellt sind, unterstützt.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Das Ministerkomitee beschließt u. a. am Ende der Verhandlungen zu neuen Verträgen formell den ausgehandelten Vertragstext und legt ihn zur Ratifizierung aus: für die Mitgliedsstaaten des Europarates, aber auch allen anderen unterzeichnungswilligen Staaten. Sobald eine Mindestanzahl an Staaten den Vertrag unterzeichnet hat, tritt er in Kraft.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Eine wichtige Zuständigkeit ist die Aufsicht über die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Mitglieder.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Zudem spricht das Ministerkomitee Einladungen an Staaten zum Beitritt aus (Art. 4 EuRatS), es kann Rechte von Mitgliedstaaten einschränken bzw. den Beschluss über den Ausschluss aus dem Europarat fällen (Art. 8 und 9 EuRatS).

Die Parlamentarische Versammlung vereint Vertreter der gesetzgebenden Versammlungen der 46 Mitgliedstaaten.

Der Europarat wird politisch durch den halbjährlich rotierenden Vorsitzenden des Ministerkomitees und den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung vertreten.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

[Bearbeiten]

Ein wichtiger Teil des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der Urteile auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt.

Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen

[Bearbeiten]

1952 gewährte der Europarat internationalen Nichtregierungsorganisationen (englisch international non-governmental organisations, INGO) beratenden Status, um „die aktive Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung von öffentlichen Angelegenheiten zu intensivieren.“ Im November 2003 erhielten Internationale Nichtregierungsorganisationen den Teilnehmerstatus.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Sie fällen ihre Beschlüsse bei der Konferenz der Nicht-Regierungsorganisationen im Europarat (englisch conference of INGOs of the Council of Europe (CINGO)) und nehmen aktiv am Entscheidungsprozess des Europarats und der Einführung seiner Programme teil.<ref>Vorlage:Internetquelle The Conference of INGOs → Read more</ref>

Weitere Organe

[Bearbeiten]

Der Kongress der Gemeinden und Regionen bildet neben der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule des Europarates und ist beratendes Organ.

Der Europarat hat die Position eines Menschenrechtskommissars eingerichtet. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung gewählt und erstellt Berichte über relevante Themen oder die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern.

Daneben gibt es eine Anzahl von Teilabkommen des Europarats, zu denen die Europäische Pharmakopeoia, das Teilabkommen im Sport, die Filmförderungsstelle Eurimages, das europäische Zentrum für moderne Sprachen in Graz und das Nord-Süd-Zentrum in Lissabon zählen. Das jüngste Teilabkommen ist das Register der durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden (Schadensregister)<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>, das am 16. Mai 2023 aufgesetzt wurde.

Die Jugendabteilung in der Direktion für Demokratische Partizipation des Europarates verfügt über Europäische Jugendzentren, ein Europäisches Jugendwerk und ein Co-Management-System. Dieses Co-Management-System ermöglicht Jugendvertretern aus Europäischen Jugendorganisationen die direkte und gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungen der Mitgliedstaaten des Europarates im Bereich Jugend.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Generalsekretäre des Europarates

[Bearbeiten]

Die Organe des Europarats werden unterstützt von einem permanenten Sekretariat, das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählt. Am 18. September 2024 übernahm der Schweizer Alain Berset dieses Amt.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Datei:Gebäude des Europarats in Straßburg.jpeg
Gebäude des Europarats in Straßburg
Name Lebens-
daten
Amts-
zeit
Staat
Jacques Camille Paris 1902–1953 1949–1953 Vorlage:FRA
Léon Marchal 1900–1956 1953–1956 Vorlage:FRA
Lodovico Benvenuti 1899–1966 1957–1964 Vorlage:ITA
Peter Smithers 1913–2006 1964–1969 Vorlage:GBR
Lujo Tončić-Sorinj 1915–2005 1969–1974 Vorlage:AUT
Georg Kahn-Ackermann 1918–2008 1974–1979 Vorlage:DEU
Franz Karasek 1924–1986 1979–1984 Vorlage:AUT
Marcelino Oreja Aguirre * 1935 1984–1989 Vorlage:ESP
Catherine Lalumière * 1935 1989–1994 Vorlage:FRA
Daniel Tarschys * 1943 1994–1999 Vorlage:SWE
Walter Schwimmer 1942–2025 1999–2004 Vorlage:AUT
Terry Davis 1938–2024 2004–2009 Vorlage:GBR
Thorbjørn Jagland * 1950 2009–2019 Vorlage:NOR
Marija Pejčinović Burić * 1963 2019–2024 Vorlage:CRO
Alain Berset * 1972 seit 2024 Vorlage:CHE

Mitglieder

[Bearbeiten]

Alle Mitglieder sind auch Teilnehmer der Europäischen Politischen Gemeinschaft. Nur der Kosovo ist dort gleichrangig, während er im Europarat keine Stimmberechtigung hat.

Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Gremium am 14. Juli 1950 zunächst als assoziiertes Mitglied bei und wurde im Mai 1951 vollberechtigtes Mitglied.<ref>Thomas Brechenmacher, Die Bonner Republik – Politisches System und innere Entwicklung der Bundesrepublik, be.bra Verlag, Berlin, Brandenburg, 2010, ISBN 978-3-89809-413-9, S. 63</ref> Das Saarland (bis zum 1. Januar 1957 autonomer Staat) war bereits zum 13. Mai 1950 assoziiertes und ab 2. Mai 1951 ordentliches Mitglied. Österreich erlangte 1956 (nach der Wiedererlangung seiner Souveränität durch den Staatsvertrag 1955), die Schweiz am 6. Mai 1963<ref>Vorlage:HLS</ref> die Mitgliedschaft.

Bis auf vier Ausnahmen gehören mittlerweile alle europäischen Staaten dem Europarat an:

  • Der Staat der Vatikanstadt nimmt als solcher keine Beziehungen mit anderen Staaten auf und tritt daher (mit Ausnahme von Organisationen technischer Natur wie etwa dem Weltpostverein) auch keinen internationalen Organisationen bei, sondern überlässt dies dem ebenfalls vom Papst repräsentierten Heiligen Stuhl – der letztere verfügt als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt über einen Beobachterstatus im Ministerkomitee.
  • Belarus ist seit 1993 Beitrittskandidat, aufgrund der autokratischen Zustände im Land kam ein Beitritt jedoch bisher nicht infrage.
  • Der Prozess der Aufnahme des Kosovo ist im Frühjahr 2023 durch die Weiterleitung des Antrags von Kosovo durch das Ministerkomitee an die Parlamentarische Versammlung gestartet worden.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Im April 2024 sprach diese eine positive Empfehlung an das Ministerkomitee zur Aufnahme aus. Für einen Beitritt ist die Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Europarats notwendig. Bis zur Abstimmung darüber wird Kosovo seit April 2013 ein Beobachterstatus durch drei Vertreter des kosovarischen Parlaments<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> gewährt, welche ohne Stimmberechtigung an den Debatten der Plenarsitzungen und an den Arbeiten der Ausschüsse der Parlamentarischen Versammlung teilnehmen können.<ref>Vorlage:Webarchiv, Zeit Online, 23. April 2013, abgerufen am 19. Dezember 2017.</ref>
  • Russland ist kein Mitglied des Europarats mehr, nachdem ihm am 16. März 2022 die Mitgliedschaft entzogen wurde.<ref name="Exclusion">Vorlage:Internetquelle</ref>

Liste

[Bearbeiten]
Gründungsmitglieder des Europarats am 5. Mai 1949
Vorlage:BEL Vorlage:ITA Vorlage:SWE
Vorlage:DNK Vorlage:LUX Vorlage:GBR
Vorlage:FRA Vorlage:NLD
Vorlage:IRL Vorlage:NOR
Weitere Mitglieder des Europarats (nach Jahr des Beitritts)
1949
1974
Vorlage:GRCVorlage:FN 1989 Vorlage:FIN 1995 Vorlage:ALB
1950 Vorlage:ISL 1990 Vorlage:HUN Vorlage:MDA
Vorlage:TUR 1991 Vorlage:POL Vorlage:UKR
Vorlage:DEU 1992 Vorlage:BGR Vorlage:MKD
1956 Vorlage:AUT 1993 Vorlage:EST 1996 Vorlage:HRV
1961 Vorlage:CYP Vorlage:LTU 1999 Vorlage:GEO
1963 Vorlage:CHE Vorlage:SVN 2001 Vorlage:ARM
1965 Vorlage:MLT Vorlage:CZEVorlage:FN Vorlage:AZE
1976 Vorlage:PRT Vorlage:SVKVorlage:FN 2002 Vorlage:BIH
1977 Vorlage:ESP Vorlage:ROU 2003 Vorlage:SRBVorlage:FN
1978 Vorlage:LIE 1994 Vorlage:AND 2004 Vorlage:MCO
1988 Vorlage:SMR 1995 Vorlage:LVA 2007 Vorlage:MNEVorlage:FN
Vorlage:FNZVorlage:FNZVorlage:FNZ
Beitrittskandidaten Beobachterstatus in der
parlamentarischen Versammlung
Beobachterstatus im Ministerkomitee
1993 Vorlage:BLR 1957 Vorlage:ISR 1970 Vorlage:Heiliger Stuhl
2022 Vorlage:KOS<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> 1997 Vorlage:CAN 1996 Vorlage:JPN
1999 Vorlage:MEX Vorlage:CAN
Vorlage:USA
1999 Vorlage:MEX
Ehemalige Mitglieder
1951–1956 Vorlage:DE-SL-1947 Vorlage:FN 1991–1993 Vorlage:CSKVorlage:FN 1996–2022 Vorlage:RUSVorlage:FN
Vorlage:FNZ Vorlage:FNZVorlage:FNZ
Weltkarte mit den Mitgliedsstaaten des Europarates
Mitgliedsstaaten des Europarates

Vorlage:Farblegende Vorlage:Farblegende Vorlage:Farblegende Vorlage:Farblegende

Vorlage:Farblegende Vorlage:Farblegende Vorlage:Farblegende Vorlage:Farblegende

Kosovo

[Bearbeiten]

Ende März 2024 empfahl der Ausschuss für politische Fragen und Demokratie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Kosovo für die Mitgliedschaft im Europarat einzuladen. Diese Empfehlung nahm Bezug auf die Erkenntnisse aus dem Bericht der ehemaligen griechischen Außenministerin Dora Bakogianni. Am 16. April 2024 beriet die Vollversammlung des Europarats über den Beitrittsantrag Kosovos und empfahl die Aufnahme als vollständiges Mitglied. Bei der im Mai desselben Jahres stattgefunden Sitzung des Ministerkomitees ist jedoch nicht über den Beitritt abgestimmt worden. Diese Entscheidung fiel, nachdem im Voraus bereits klar gewesen war, dass die hierfür notwendige Zustimmung von 31 der 46 Mitgliedstaaten nicht vorliegt. Mitentscheidend hierfür ist die Tatsache, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten des Europarats Kosovo nicht als Staat anerkennt, darunter sind auch fünf EU-Mitgliedstaaten. Medienberichten zufolge hätten auch Deutschland, Italien und Frankreich dem Beitritt nicht zustimmen können.<ref>Enttäuschung im Kosovo nach weiterhin versperrten Türen zum Europarat, Der Standard vom 21. Mai 2024; Zugriff am 5. Juni 2024</ref> Zugleich hat die deutsche Außenministerin Baerbock, unter anderem in ihrer Rede im Bundestag am 16. Mai 2024, unterstrichen, dass Kosovo in den Europarat gehöre.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Kosovo stellt einen Spezialfall dar, da es nicht von allen Mitgliedsstaaten des Europarats anerkannt wird. In der Resolution der Vollversammlung wurde hierfür definiert, Kosovo soll im Rahmen des Europarates anerkannt werden, unabhängig von Positionen der einzelnen Mitglieder und deren bilateralen Beziehungen mit Kosovo.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Belarus

[Bearbeiten]

Die Kritik des Europarats richtet sich unter anderem gegen undemokratische Wahlen, die Todesstrafe und insbesondere gegen die Todesstrafen von Eduard Lykow (vermutlich hingerichtet Ende 2014)<ref>Human Rights and Democracy Report 2014, Hrsg.: Austrian Red Cross (department ACCORD).</ref> und Alexander Grunow.<ref>Erklärung des Ministerkomitees zur Hinrichtung von Grigori Juseptschuk in Weißrussland Hrsg.: Europarat</ref>

Die Regierung von Belarus beabsichtigt einen Sondergaststatus. Die Opposition setzt sich für die Mitgliedschaft des Staates ein, die der Zivilgesellschaft in Belarus Zugang zu einem unabhängigen Rechtssystem ermöglichen würde (Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Vorlage:Siehe auch

Russland

[Bearbeiten]

Russland trat dem Europarat 1996 bei, ist aber kein Mitglied des Europarats mehr. Nach der Annexion der Krim 2014 entzog die Parlamentarische Versammlung des Europarats im April 2014 mit einer Mehrheit von 145 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen den 18 russischen Abgeordneten vorläufig das Stimmrecht. Außerdem war Russland bis auf weiteres aus den Führungsgremien der Versammlung ausgeschlossen.<ref>Ukraine-Krise: Europarat entzieht Russland das Stimmrecht. In: FAZ online, 10. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2015.</ref> Fortan boykottierten die russischen Abgeordneten die Sitzungen der Versammlung, zudem stellte Russland ab Juni 2017 die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge ein.<ref>Russland stoppt Zahlungen an Europarat, Spiegel Online, 30. Juni 2017, abgerufen am 19. Dezember 2017</ref> Der Entzug des Stimmrechts war in den Statuten des Europarats nicht geregelt. Nach zwei Jahren ohne Beitragszahlung drohte der endgültige Ausschluss Russlands sowie eine Wahl des nächsten Generalsekretärs der Organisation ohne russische Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung. Daher beschloss der Ministerrat am 17. Mai 2019 auf Initiative der finnischen Ratspräsidentschaft, ein neues mehrstufiges Verfahren für Sanktionen von Mitgliedern einzuführen, um den Weg für eine erneute volle Mitgliedschaft Russlands zu ebnen.<ref>FAZ.net 17. Mai 2019: Russland soll im Europarat bleiben</ref> 2019 wurde nach einer Abstimmung im Plenum das Stimmrecht wiederhergestellt.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Die Vergiftung und Verhaftung von Alexej Nawalny, wie auch die massenhaften Verhaftungen bei Demonstrationen, waren aus Sicht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates keine nationalen Angelegenheiten Russlands, sondern hatten völkerrechtliche Dimensionen, die auch den Europarat betreffen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine wurde Russland das Recht auf Vertretung im Ministerkomitee und in der Parlamentarischen Versammlung gemäß Art. 8 der Satzung des Europarats<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> durch eine Entscheidung des Ministerkomitees vorläufig entzogen.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref><ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Am Abend des 15. März 2022 stimmte die Parlamentarische Versammlung des Europarats nach einer Dringlichkeitssitzung in Straßburg für einen Ausschluss Russlands.<ref>Vorlage:Internetquelle</ref><ref>www.coe.int: Council of Europe leaders make joint statement on the exclusion of the Russian Federation from the Council of Europe</ref> Am selben Tag kündigte der russische Außenminister Sergei Lawrow an, dass Russland freiwillig aus dem Europarat austreten werde.<ref name="Wohlüberlegt">Vorlage:Internetquelle</ref> Am 16. März 2022 wurde Russland die Mitgliedschaft durch das Ministerkomitee gemäß Art. 8 der Satzung entzogen.<ref name="Exclusion" /><ref>Vorlage:Internetquelle</ref>

Als Reaktion beschloss die Duma am 17. September 2025 aus der europäischen Antifolterkonvention auszutreten. Durch die europäische Antifolterkonvention war es dem Europarat gestattet, den Zustand in russischen Gefängnissen zu kontrollieren. Diese Kontrolle entfällt durch den Beschluss der Duma.<ref>Russland bremst mit Drohnenangriffen ukrainische Bahn aus, 17. September 2025, Süddeutsche Zeitung, online</ref>

Europäische Menschenrechtskonvention und Protokolle

[Bearbeiten]
Datei:Europarat-Logo.svg
Solche Ergänzungen (The Congress / Le Congrès) des Europaratslogos finden u. a. auch in der Öffentlichkeitsarbeit Anwendung (neuere, weitere Beispiele: coe.int…youth…)

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 stellt den wichtigsten multilateralen Vertrag im Rahmen des Europarates dar; hinzu kamen bis 2013 insgesamt 16 Protokolle zur EMRK.<ref>Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. München 1999, S. 26, Rn. 9</ref><ref>EMRK und Protokolle. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, abgerufen am 21. Februar 2024.</ref> Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich seitdem zu einer Beitrittsbedingung für alle Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören wollen.

Durch „Zusatzprotokolle“ werden der EMRK – zusätzlich zu den in der EMRK bereits verankerten Schutznormen – weitere Menschenrechte hinzugefügt, die aber nicht in die EMRK selbst eingefügt, sondern in eigenen zusätzlichen Protokollen verankert werden, deren Ratifikation den EMRK-Vertragsstaaten freisteht.<ref name="Hummer" >Waldemar Hummer: „Zusatzprotokolle“ versus „Änderungsprotokolle“ zur EMRK. Zur Klarstellung zweier immer wieder verwechselter Begriffe. Austrian Law Journal 2017, S. 183–187.</ref> Im Gegensatz dazu ändern verfahrensrechtliche Protokolle das bestehende Prozedere der EMRK ab, sodass sie als „Änderungsprotokolle“ von allen EMRK-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen.<ref name="Hummer" />

Europaratsabkommen

[Bearbeiten]

Über das wichtigste Abkommen, die EMRK, hinaus hat der Europarat über 223 weitere Abkommen geschlossen (Stand: März 2022).<ref>Vorlage:Internetquelle</ref> Dazu zählen beispielsweise (die Jahresangaben beziehen sich auf den Beginn der Ratifizierungen):

Normkonflikte zwischen einem Europaratsabkommen und dem Recht der Europäischen Union sollen durch sog. Entkoppelungsklauseln (englisch „disconnection clauses“ oder „special relation clauses“) vermieden werden.<ref>Christoph Grabenwarter: Rechtliche Rahmenbedingungen des Verhältnisses zwischen EU und Europarat aus der Perspektive des Europarates und die Rolle der Mitgliedstaaten. ZaöRV 2014, S. 419–444.</ref> Beispielsweise bestimmt Art. 40 Abs. 3 des Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels:

Vorlage:Zitat

Art. 40 Abs. 3 des Übereinkommens verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter den Vertragsstaaten des Europarats darauf, soweit relevant, in ihren Beziehungen untereinander die Vorschriften des Unions- bzw. Gemeinschaftsrechts anzuwenden. Solche „Entkoppelungsklauseln“ stellen in der Vertragspraxis der Mitgliedstaaten der EU den Vorrang des Unions- bzw. Gemeinschaftsrechts sicher. Sie sind rechtlich zulässig und in der Vertragspraxis der EU-Mitgliedstaaten nicht untypisch.<ref>BR-Drucksache 466/11 S. 53 f.</ref>

Reformbedarf

[Bearbeiten]

Der von 2009 bis 2019 aktive Generalsekretär Thorbjørn Jagland kündigte eine Reform des Europarats an. Die Organisation solle sich, so hieß es 2010, zum Ziel setzen, „sich auf ihre Kernaufgaben Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat zu konzentrieren“.<ref>Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2009, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Drucksache 17/1496, Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode 21. April 2010, S. 2, rechte Spalte (PDF; 272 kB)</ref> Offenbar ist es schwierig, dabei voranzukommen, denn dieselben Absichtserklärungen werden Jahr für Jahr wiederholt. So hieß es acht Jahre später im Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 von Deutschland inhaltlich unverändert und sprachlich kaum verändert: „Generalsekretär Jagland will seinen Reform- und Konsolidierungskurs fortsetzen und die inhaltliche Arbeit verstärkt auf die Kernaufgaben Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratieförderung ausrichten.“<ref>Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 (= Bundestagsdrucksache 19/1794) vom 16. April 2018, S. 4.</ref>

Kritik an der Haltung des Europarates

[Bearbeiten]

Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch halten dem Europarat vor, dass er sich scheue, Verletzungen der Menschenrechte in Mitgliedsstaaten beim Namen zu nennen, unter anderem in Aserbaidschan, und dass er Wahlfälschungen nicht in gleicher Weise offenlege wie etwa das Office of Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.<ref>Azerbaijan and the Council of Europe. In: The Economist, 22. März 2013, abgerufen am 3. Januar 2019.</ref>

Im Juni 2019 beschloss die parlamentarische Versammlung des Europarates, das fünf Jahre zuvor entzogene Stimmrecht an die Russische Föderation zurückzugeben. Russland wäre ansonsten laut Statuten wegen ausbleibender Beitragszahlungen ausgeschlossen worden, was diverse andere Mitgliedsstaaten unter Führung von Generalsekretär Thorbjørn Jagland verhindern wollten. Dazu ließ sich der Rat nach Einschätzung von Beobachtern im Tagesspiegel „erpressen“<ref name="TS040519" /> oder gab nach der Neuen Zürcher Zeitung dem Druck eines „autoritären Staates“ nach.<ref name="NZZ250619" /> Die Kritiker argumentieren, der Rat habe weitreichende Zugeständnisse an Russland gemacht, wie etwa den in Moskau unliebsamen Litauer Andrius Kubilius von der Kandidatur als Generalsekretär des Rates auszuschließen, hohe Hürden für Sanktionen gegen Russland auszuarbeiten und keine Zusicherung zu fordern, dass Russland von der Provokation absieht, Politiker von der besetzten Krim in den Rat zu entsenden.<ref name="TS040519">Claudia von Salzen: „Kein Anlass zum Feiern“; Tagesspiegel vom 4. Mai 2019.</ref><ref name="NZZ250619">Werner J. Marti: „Der Europarat kuscht vor Russland“; Neue Zürcher Zeitung vom 25. Juni 2019.</ref>

Korruption

[Bearbeiten]

Im April 2018 kam eine unabhängige Expertenkommission aus ehemaligen Richtern zu dem Ergebnis, dass es starke Hinweise auf Bestechlichkeit bei mehreren aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gebe.<ref>Experten sehen „starken Verdacht“ auf Korruption im Europarat, Süddeutsche Zeitung vom 23. April 2018.</ref> Die Personen hätten offenbar gegen Zuwendungen Positionen zugunsten Aserbaidschans eingenommen und sich bemüht, Erklärungen zur Missachtung der Menschenrechte in Aserbaidschan zu verhindern oder abzumildern. Es wurden mehrere Personen namentlich genannt, darunter Pedro Agramunt, der ehemalige Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Luca Volontè, Axel Fischer sowie die ehemaligen Abgeordneten Eduard Lintner (CSU) und Karin Strenz (CDU, † 2021).<ref>Report of the Independent Investigation Body on the allegations of corruption within the Parliamentary Assembly, 15. April 2018, S. 72, 90–91, 129, 146 und weitere, abgerufen am 3. Januar 2019.</ref> Vorlage:Siehe auch

Finanzierung

[Bearbeiten]

Der Europarat „finanziert sich klassisch-völkerrechtlich durch Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl (Art. 38 EuRatS) und des Bruttosozialprodukts“.<ref>Oppermann, Classen, Nettesheim: Europarecht. 4. Auflage. 1999, S. 24, Rn. 6</ref> 2018 hatte der Haushalt des Europarates ein Volumen von 446,5 Mio. Euro.<ref>Haushalt, abgerufen am 3. Januar 2019. Der Angabe, der Gesamthaushalt belaufe sich 2018 auf, widerspricht die Angabe auf derselben Webseite des Europarates, der Gesamthaushalt belaufe sich 2018 auf 406,7 Mio. Euro.</ref> Der deutsche Beitrag belief sich im Haushaltsjahr 2019 auf 36,9 Mio. Euro.<ref>Programme et budget 2018–2019 du Conseil de l’Europe – 2019 ajusté, 18. Dezember 2018, Tableau 2 : Contributions nationales aux budgets du Conseil de l’Europe pour 2019 (en €), nach S. 183.</ref>

Siehe auch

[Bearbeiten]

Weitere Organe:

Verträge:

Fonds, Preise und Veranstaltungen:

Andere internationale Organisationen:

Literatur

[Bearbeiten]
  • Klaus Brummer: Der Europarat. Eine Einführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15710-8.
  • Horst Keller: Werte statt Grenzen. Der Europarat – Wegbereiter und Vordenker. NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Rheinbreitbach 1999, ISBN 3-87576-419-6.
  • Uwe Holtz (Hrsg.): 50 Jahre Europarat (PDF; 1,1 MB). Nomos, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6423-8.
  • Frank Niess: Die europäische Idee – Aus dem Geist des Widerstands. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-518-12160-X.
  • Birte Wassenberg: Histoire du Conseil de l’Europe (1949–2009). Peter Lang, Brüssel 2012, ISBN 978-90-5201-896-6.
  • Stefanie Schmahl, Marten Breuer (Hrsg.): The Council of Europe. Its Law and Policies. Oxford University Press, Oxford 2017, ISBN 978-0-19-967252-3.
[Bearbeiten]

Vorlage:Commonscat

Beispiel für konkrete Tätigkeit des Europarates
EU und Europarat

Einzelnachweise

[Bearbeiten]

<references responsive />

Vorlage:Normdaten