Finanzausgleich

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Als Finanzausgleich (Vorlage:EnS, Vorlage:FrS) wird in der Finanzwissenschaft insbesondere bei föderalistisch organisierten Staaten ein Finanzsystem bezeichnet, das die Steuerverteilung und Umverteilung von Staatseinnahmen zwischen verschiedenen NUTS-Ebenen innerhalb eines Staates zur Finanzierung der für die öffentlichen Aufgaben entstandenen Staatsausgaben regelt.

Allgemeines

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Etymologisch wurzelt der Begriff des Finanzausgleichs im seit 1867 gebräuchlichen Wort „Ausgleich“, das in Österreich-Ungarn als Bezeichnung für das umfassende Verhältnis der beiden Reichshälften zueinander gebräuchlich war.<ref>Hans Meyer, Die Finanzverfassung der Gemeinden, 1969, S. 74</ref> Von Österreich aus ging der Begriff in den Sprachgebrauch der schweizerischen Staatsrechtslehre und Finanzverfassung über und wurde weiterentwickelt.<ref>Michael Bach, Der kommunale Finanzausgleich als Existenzsicherung der Selbstverwaltungsgarantie, 2016, S. 146 f.</ref> Dort war Ende des 19. Jahrhunderts der „Finanzausgleich“ die Auseinandersetzung zwischen dem schweizerischen Bund und den Kantonen, die eine finanzielle Entschädigung für die Inanspruchnahme für die verschiedenen Zwecke des Bundes durchsetzen wollten.<ref>Albert Hensel, Finanzausgleich im Bundesstaat in seiner staatsrechtlichen Bedeutung, 1922, S. 91</ref> In der deutschen Fachliteratur wird der Finanzausgleich definiert als „die Verteilung der Aufgaben, Ausgaben und Einnahmen auf die verschiedenen Ebenen des Staates“.<ref>Peter Michael Huber, Art. 107 GG, in: Hermann von Mangoldt/Friedrich Klein/Christian Starck (Hrsg.), Kommentar zum Grundgesetz, Band 3, 2018, Art. 107, Rn. 8; ISBN 978-3406712005</ref>

Auch Einnahmen und Ausgaben von oder zwischen anderen Organisationen (Kirchen, Konzernen, Krankenkassen, Rundfunkanstalten) werden nach einem festgelegten Umlagesystem verteilt und oft als Finanzausgleich tituliert.

Arten

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Der Finanzausgleich umfasst im weiteren Sinne nicht nur die Verteilung der Staatseinnahmen, sondern auch die Verteilung der öffentlichen Aufgaben.<ref>Klaus Schubert (Hrsg.), Handwörterbuch des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2005, S. 154</ref> Daraus ergibt sich folgende Einteilung:<ref>Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Finanzwissenschaft, 2013, S. 64 f.</ref>

Diesen Arten ist gemeinsam, was verteilt werden soll (Aufgaben und Einnahmen).

Je nach Organisationsform wird unterschieden zwischen Trennsystem, Mischsystem und Zuweisungssystem:<ref>Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 196</ref>

  • Trennsystem: Die einzelnen Aufgabenträger erhalten eine eigene Ertragshoheit, die zu höherer Eigenständigkeit der Gebietskörperschaften führt.<ref>Alfred Boss, Wettbewerb der Regionen und Finanzverfassung: Prinzipien einer Reform des Finanzausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland, in: Beihefte der Konjunkturpolitik H 41, 1993, S. 92</ref>
  • Mischsystem (Verbundsystem): Liegt vor, wenn verschiedenen Gebietskörperschaften gemeinsam erhobene Staatseinnahmen zufließen.
  • Zuweisungssystem: Die Staatseinnahmen fließen einer einzigen Ebene zu (meist dem Staat), welche einen Teil ihrer Einnahmen den übrigen Ebenen durch Zuweisungen zukommen lässt.<ref>Michael Hohlstein, Lexikon der Volkswirtschaft, 2009, S. 232</ref>

Zudem gibt es innerhalb des vertikalen Finanzausgleichs noch den fiskalischen und redistributiven Finanzausgleich. Die fiskalische Funktion besteht darin, dass die Kommunen nicht alle Aufgaben der Daseinsvorsorge mit Kommunalabgaben finanzieren können, sondern auf den vertikalen Finanzausgleich „von oben nach unten“ angewiesen sind. Die redistributive Funktion besteht darin, dass die durch die Gewerbesteuer besonders „reichen“ Kommunen durch die Gewerbesteuerumlage einen Teil ihrer Gewerbesteuer „von unten nach oben“ abgeben müssen.<ref>Thomas Kuhn, Theorie des kommunalen Finanzausgleichs, 1995, S. 73</ref>

Beispiele

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Beim staatlichen Finanzausgleich gibt es unter anderem folgende Systeme:

Staat Verweis Staatsziel
Vorlage:AUS Finanzausgleich (Australien) Steuerverteilung zwischen den Bundesstaaten
Vorlage:BEL Finanzausgleich (Belgien) Steuerverteilung zwischen Regionen
Vorlage:CAN Finanzausgleich (Kanada) Steuerverteilung zwischen Provinzen
Vorlage:USA Finanzausgleich (USA) Steuerverteilung zwischen Bundesstaaten
Vorlage:EU Europäischer Finanzausgleich nationaler Partialausgleich zwischen EU und EU-Mitgliedstaaten
Vorlage:DEU Finanzausgleich (Deutschland) komplexe Steuerverteilung zwischen Bund (Bundessteuern), Ländern (Ländersteuern) und Gemeinden (Gemeindesteuern)
Vorlage:AUT Finanzausgleich (Österreich) Regelung der Aufteilung der Finanzmittel des Bundes auf die einzelnen Gebietskörperschaften
Vorlage:CHE Finanzausgleich (Schweiz) Finanzausgleich zwischen Bund (direkte Bundessteuern), Kantonen (Kantonssteuern) und Gemeinden (Gemeindesteuern)
Vorlage:FRA Finanzausgleich (Frankreich) Verteilung zwischen dem Staat, den Regionen und Gemeinden
Fachbezogene Beispiele
Nationaler Vollausgleich

Systeme für finanzielle Gleichverteilung:

Nationaler Partiellausgleich

Systeme, welche die Verteilungsungleichheit vermindern:

Wirtschaftliche Aspekte

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Staatsziele des Finanzausgleichs sind einerseits die Nivellierung regional unterschiedlicher Steuerkraft und andererseits die Internalisierung interregionaler externer Effekte.<ref>Klaus Schubert (Hrsg.), Handwörterbuch des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2005, S. 155; ISBN 978-3810035882</ref> Letzteres bedeutet, dass jedes Verwaltungshandeln in einer Gebietskörperschaft mehr oder weniger deutliche Übertragungseffekte (Vorlage:EnS) auf andere Gebietskörperschaften aussendet. Handelt es sich dabei um wohlfahrtsrelevante negative oder positive Externalitäten, so können diese über gezielte Finanztransfers internalisiert werden. Beispiel ist Hamburg, dessen Hamburger Hafen Vorteile für die ganze deutsche Wirtschaft ausstrahlt. Hierfür erhält Hamburg tatsächlich eine Kompensation aus dem Finanzausgleich.<ref>Klaus Schubert (Hrsg.), Handwörterbuch des ökonomischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2005, S. 155</ref>

Ein idealer Finanzausgleich würde dafür sorgen, dass jede Ebene so viel Staatseinnahmen erhält (entweder durch eigene Ertragshoheit oder durch Finanzausgleich), dass sie einen Haushaltsausgleich erreichen kann. Dies wird in keinem der Beispiele verwirklicht.

Einzelnachweise

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<references />

Vorlage:Normdaten