Öffentlichkeit
Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen. Dafür muss der Zugang zu allen Informationsquellen und Medien frei sein, und die Informationen müssen frei diskutiert werden können. In diesem frei zugänglichen (öffentlichen) Raum<ref>Vom öffentlichen Raum zur Öffentlichkeit. Hannah Arendt und Jürgen Habermas. In: Seyla Benhabib. Hannah Arendt. Die melancholische Denkerin der Moderne. [orig. engl. 1996] Rotbuch-Verlag, Hamburg 1998, ISBN 3-88022-704-7, S. 310–316.</ref> soll sich die Mehrheitsmeinung ungestört durch Zensur und andere Barrieren herausbilden können.
Geistes- und Gesellschaftsgeschichte
[Bearbeiten]Agora und Forum waren in den antiken Demokratien Versammlungsorte, die in der Neuzeit oft als Vorbilder für Öffentlichkeit dargestellt wurden, obwohl sie mit den modernen, von Medien geprägten Öffentlichkeiten noch wenig gemeinsam hatten.
In der deutschen Sprache tritt Öffentlichkeit als Ausdruck für ein bürgerliches Bestreben ab dem späten 17. Jahrhundert zunächst in literatur- sowie kunstkritischen Kreisen bei Treffen und in Publikationen zutage.
Ab Mitte des 18. Jahrhunderts wurden Themen der öffentlichen Debatte durch den Einfluss der Aufklärung zunehmend politischer und sozialkritischer. Orte dieser neuen Öffentlichkeit in europäischen Städten waren Theater, Salons, Kaffeehäuser und Lesegesellschaften. Hier trafen sich unabhängig und zum Teil in Opposition zu den Formen der Öffentlichkeit, die sich im absolutistischen Ständestaat etabliert hatten, nämlich dem Fürstenhof und der Kirche, vor allem männliche Exponenten des Bildungsbürgertums (Sphäre der „bürgerlichen Öffentlichkeit“).<ref>Jürgen Habermas: Soziale Strukturen der Öffentlichkeit. In: Peter Pütz (Hrsg.): Erforschung der deutschen Aufklärung (= Neue wissenschaftliche Bibliothek, Bd. 94). Verlagsgruppe Athenäum, Hain, Scriptor, Hansen, Königstein 1980, S. 139–145; Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 1: Vom Feudalismus des Alten Reiches bis zur defensiven Modernisierung der Reformära 1700–1815. C.H.Beck, München 1996, S. 326 ff.</ref>
Sozialwissenschaften
[Bearbeiten]Sozialwissenschaftliche Diskurstheorien verstehen unter Öffentlichkeit die Gesamtheit der potentiell an einem Geschehen teilnehmenden Personen („Publikum“ im weiteren Sinne).
Politikwissenschaft
[Bearbeiten]Hannah Arendt
[Bearbeiten]Nach altgriechischem Ideal ist gemäß Hannah Arendt die Teilnahme an der Öffentlichkeit der Polis auf der Agora dem freien Bürger vorbehalten,<ref>Vorlage:Cite web</ref> der die Lebensnotwendigkeiten des privaten Haushalts (Oikos) überwunden hat und in die freie Sphäre der Öffentlichkeit übergehen kann. Dieser Logik folgend ist ein arbeitender Mensch nicht frei, da er noch mit Lebensnotwendigkeiten beschäftigt ist, welche ihn der Freiheit berauben. Freiheit wird hier also nicht als Freiheit des Handelns im Sinne eines nicht vorhandenen Determinismus verstanden, sondern als ein Hintersichlassen der privaten Angelegenheiten.
Jürgen Habermas
[Bearbeiten]Weitere Definitionen von Öffentlichkeit sind: „Sphäre der zum Publikum versammelten Privatleute“ (Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit), Vorlage:" (Habermas: Faktizität und Geltung).
Öffentlich sind ferner die „öffentliche Versammlung“, „öffentliche Kundgebung“, „öffentliche Verhandlung“ (vor Gericht), im Gegensatz zu Versammlungen „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit von möglichst vielen Ereignissen ist ein demokratisches Prinzip. Presse und Rundfunk haben die Aufgabe, durch Berichte, Reportagen oder Direktübertragungen Öffentlichkeit auch über weite Entfernungen hinweg herzustellen. Ihre Vorläufer waren die Theaterbühnen. Das Rampenlicht als hellstmögliche künstliche Beleuchtung bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ist noch ein Synonym für öffentliche Beachtung.
Jürgen Habermas unterscheidet dabei zwei Arten von Öffentlichkeit: Jenen Teil der Öffentlichkeit, welcher von professionellen Medien und Lobbyisten mit einer großen Nähe zum politischen Zentrum dominiert wird, bezeichnet er als „vermachtet“, den Teil der Öffentlichkeit, welcher durch die Zivilgesellschaft hergestellt wird, bezeichnet er als nichtvermachtet oder autochthon.<ref>Vorlage:Literatur</ref>
Innere Öffentlichkeit ist eine gesonderte Form die nicht auf die gesamte Gesellschaft bezogen ist. Vielmehr ist der Bezug mit größeren Gruppen, Vereinen, Unternehmen oder sonstigen Organisationen und Körperschaften betroffen. Sie bezeichnet die Gesamtzahl der betreffenden Personen und unterliegt dennoch denselben Normen und organisatorischen Grundmustern wie die „äußere Öffentlichkeit“. Diese innere Öffentlichkeit wird von dieser getrennt und unter Berücksichtigung des speziellen Informationsbedarfs bedient.
In demokratischen Gesellschaften spielt Öffentlichkeit in Gestalt der öffentlichen Meinung eine wichtige Rolle, denn in ihr findet die (politische) Meinungsbildung statt. Die Presse ist wichtiger Teil und Spiegel der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang sind öffentliche Güter wichtig, die Öffentlichkeit überhaupt erst ermöglichen. Eine lebendige Öffentlichkeit wird einigen Theorien zufolge als Grundlage für die Entwicklung einer Zivilgesellschaft gesehen.
Kritik an Jürgen Habermas
[Bearbeiten]Von Jürgen Habermas sei in Strukturwandel der Öffentlichkeit vernachlässigt worden, so Nancy Fraser, dass es systematische Hindernisse gibt, Vorlage:". Dies betreffe besitzlose Arbeiter, Frauen, Arme sowie Angehörige von ethnischen, religiösen und nationalen Minderheiten.<ref>Nancy Fraser. Die Transnationalisierung der Öffentlichkeit. Legitimität und Effektivität der öffentlichen Meinung in deiner postwestfälischen Welt. In: Anarchie der kommunikativen Freiheit. Hrsg. Peter Niesen und Benjamin Herborth. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-518-29420-8, S. 224–253, besonders S. 231.</ref>
Es ist die geschichtliche Dimension wesentlich. Die Standesgrenzen bis zum Ersten Weltkrieg machten Öffentlichkeit zu einem Privileg bestimmter sozialer Schichten (Ausschlüsse durch das Etablieren des Kriterium der Hoffähigkeit). Schon seit der Aufklärung geht eine Trennung in private und öffentliche Räume damit einher, dass Frauen den privaten und Männer den öffentlichen Raum zugewiesen erhalten. Solche geschlechtsspezifischen Zuschreibungen haben nach Ansicht von Kritikern dazu geführt, dass die öffentliche Meinung in bürgerlichen Gesellschaften oftmals dadurch gebildet wird, dass Frauen von diesen Prozessen ausgeschlossen werden. Öffentlichkeit hat demnach dazu beigetragen, problematische Geschlechteridentitäten zu etablieren. Auch in modernen Mediengesellschaften führt die öffentliche Kommunikation nicht selten zur Etablierung von Geschlechterhierarchien, die mit Mechanismen des Ein- und Ausschlusses einhergehen.
Öffentlichkeit und Kommunikation
[Bearbeiten]Aus der Sicht der Kommunikationstheorie besteht das Problem, die Öffentlichkeit „zu identifizieren und vor allem die Verhältnisse zwischen Öffentlichkeit und Publikum empirisch tragfähig zu generalisieren“.<ref>Manfred Rühl: Kommunikation und Öffentlichkeit. In: Günter Bentele, Manfred Rühl (Hg.): Theorien öffentlicher Kommunikation. 1993, S. 77 ff.</ref>
Joachim Westerbarkey beginnt mit der Einordnung als „Alltagskategorie“, spricht dann von den widersprüchlichen Funktionen der Öffentlichkeit durch die Paarungen von: „Vorlage:"“. Zudem vertritt er die Auffassung, dass es überhaupt nur „Sonderöffentlichkeiten“ gebe, deren Teilnehmer und Inhalte zudem variieren. „Dynamik und Pluralität“ zeichne die Idee der Öffentlichkeit aus.<ref>Joachim Westerbarkey: Öffentlichkeit als Funktion und Vorstellung. Versuch eine Alltagskategorie kommunikatorisch zu rehabilitieren. In: Wolfgang Wunden (Hrsg.): Öffentlichkeit und Kommunikationskultur, Beiträge zu Medienethik, 1994, 53 ff, insbesondere 57 (zur Alltagtheorie) sowie 59-61 (wörtliche Zitate) </ref>
Öffentlichkeit und Demokratie
[Bearbeiten]Öffentlichkeit aller bedeutenden rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Vorgänge, sowie die öffentliche Meinungs- und Willensbildung gelten als Kriterien einer funktionierenden Demokratie.
Axel Montenbruck erläutert: Vorlage:"<ref> Axel Montenbruck: Zivilisation. Eine Rechtsanthropologie. Staat und Mensch, Gewalt und Recht, Kultur und Natur. 2. Auflage 2010, 291, Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin (open access)</ref>
Öffentlichkeit und Recht
[Bearbeiten]Der Begriff Öffentlichkeit wurde ursprünglich nur im Sinne der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gebraucht. Im Prozessrecht bezeichnet Öffentlichkeit sowohl die Tatsache, dass eine Gerichtsverhandlung unbeteiligten Personen zugänglich ist, als auch den Kreis der einer Gerichtsverhandlung beiwohnenden, nicht direkt beteiligten Zuschauer. Für die der Gewaltenteilung unterliegenden staatlichen Organe ergibt sich aus der Idee der Öffentlichkeit als Wesenselement der Demokratie: Die gesetzgebenden Organe (Legislative) beraten in demokratischen Staaten im Allgemeinen öffentlich, soweit nicht besondere Umstände (z. B. Geheimhaltung) eine nichtöffentliche Behandlung erfordern.
Gerichtsverhandlungen (Judikative) einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse sind in der Regel öffentlich (Deutschland: § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Obgleich im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, gilt Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung als Grundprinzip des Rechtsstaates. Auch nach Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) gehört das öffentliche Verhandeln vor Gericht zur Voraussetzung eines fairen Verfahrens. Die Bedeutung der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen ergibt sich aus der Rechtsgeschichte, in der immer wieder ein Kampf gegen Justiz hinter verschlossenen Türen geführt wurde. Öffentlichkeit dient zudem der Kontrolle und Unabhängigkeit von Richtern sowie dem wirksamen Grundrechtsschutz.
Einschränkungen der Öffentlichkeit in Gerichtsverhandlungen gelten in Familiensachen, zum Schutz öffentlicher oder privater Geheimnisse (§§ 171a, 171b, 172 GVG) und wenn die Raumkapazität im Gerichtssaal nicht für alle Interessenten ausreicht.<ref>Beispielsweise: Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Urteile vom 28. November 1895 (Entscheidungen Bd. XXIX S. 312) unter Bezugnahme auf die Entstehungsgeschichte des §. 33b der Gewerbeordnung ausgeführt, dass Schanklokale und die dazu gehörigen Hofräume, Gärten usw. nicht als „öffentliche Plätze“, im Sinne der angeführten Vorschrift angesehen werden könnten, und dass sonach der Darbieter von Lustbarkeiten der im §. 33b bezeichneten Art der vorgängigen Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, wenn die Darbietung in Schanklokalen oder an andern nicht öffentlichen Orten erfolgen solle, nicht bedürfe. Aus: Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes, 1905, Bd. 46, S. 343–349, Nr. 57: Bedeutung des Ausdrucks „öffentliche Plätze“ im §. 33b der Gewerbeordnung nach Full Document #1084</ref>
Im Bereich des Regierungshandelns (Exekutive) wird die Frage der Öffentlichkeit sehr verschieden gehandhabt. Dies gilt erstens im Vergleich verschiedener Verwaltungshandlungen, zweitens im Vergleich verschiedener Staaten und staatlicher Untereinheiten, und drittens im Vergleich verschiedener Politikgebiete oder Themen (für die Geheimhaltung vorgesehen sein kann). Mangelnde Öffentlichkeit in diesen Bereichen wurde unter der Bezeichnung „Arkanpolitik“ (nach Jürgen Habermas) als Kennzeichen absolutistischen oder allgemein undemokratischen Staatsverständnisses kritisiert.
Trotz des Öffentlichkeitspostulats der Demokratie finden die entscheidenden politischen Beratungen (etwa Sitzungen des Koalitionsausschusses oder Fraktionssitzungen) hinter verschlossenen Türen statt. Dies ist nicht zuletzt der Art der medialen Begleitung langwieriger politischer Prozesse geschuldet, die Politiker veranlasst, das Eindringen der Medienlogik in ihre Beratungen zu begrenzen. Durch Indiskretionen erhält die Öffentlichkeit punktuell Einblicke in das Verhandlungsgeschehen, allerdings entsteht so keine öffentliche Diskurssphäre.
Das Oberlandesgericht Köln fällte im Februar 2012 drei einschlägige Urteile (Az.: 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11). Das OLG Köln hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Die Frage, in welchem Umfang auch über private, das Persönlichkeitsrecht berührende Umstände berichtet werden dürfe, die in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erörtert worden seien, sei bisher nicht höchstrichterlich entschieden.<ref>Vorlage:Webarchiv</ref>
Filme
[Bearbeiten]- Citizen Kane, Regie: Orson Welles, USA 1941
- La Société du spectacle (Die Gesellschaft des Spektakels). Regie: Guy Debord, Frankreich 1973
- Network, Regie: Sidney Lumet, USA 1976
- Die allseitig reduzierte Persönlichkeit – Redupers, Regie: Helke Sander, BRD 1978
- The Social Network, Regie: David Fincher, USA 2010
Siehe auch
[Bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten]- Volker Gerhardt: Öffentlichkeit: Die politische Form des Bewusstseins. C. H. Beck, München 2012, ISBN 3-406-63303-X.
- Torsten Liesegang: Öffentlichkeit und öffentliche Meinung. Theorien von Kant bis Marx 1780–1850. Königshausen & Neumann, Würzburg 2004.
- Jürgen Gerhards, Friedhelm Neidhardt: Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit: Fragestellungen und Ansätze. In: S. Müller-Doohm, K. Neumann-Braun (Hrsg.): Öffentlichkeit Kultur Massenkommunikation. Beiträge zur Medien- und Kommunikationssoziologie. BIS-Verlag, Oldenburg 1991, S. 31–90. Erstmals veröffentlicht als WZB Discussion Paper FS III 90–101 (PDF; 3,1 MB).
- Richard Sennett: Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität. 1974, 1976. Dt.: Berliner Taschenbuch Verlag, 1983, 2008, ISBN 978-3-8333-0594-8.
- Jürgen Habermas: Strukturwandel der Öffentlichkeit. Untersuchungen zu einer Kategorie der bürgerlichen Gesellschaft. (Habil.), Neuwied 1962. (Neuauflage: Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-28491-6).
- Hannah Arendt: Vita activa oder Vom tätigen Leben [orig. The Human Condition, 1958]. Ins Deutsche übersetzt von Arendt selbst, 1960. Piper, München/Zürich 2002, ISBN 3-492-23623-5.
Weblinks
[Bearbeiten]Vorlage:Wiktionary Vorlage:Wikiquote Vorlage:Wikisource Vorlage:Wikisource
- Vorlage:DNB-Portal
- Mark K. Smith: Robert Putnam, Social Capital and Civic Community. In: The Encyclopaedia of Informal Education. 11. April 2008.
- Transformations of the Public Sphere Essay Forum (englisch)
- Medien und Öffentlichkeit — einige Basiskonzepte (Skript) (PDF; 350 kB)
Einzelnachweise
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