Partei (Begriffsklärung)

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Partei (von Vorlage:LaS, Vorlage:Lang ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Rolle‘, insbesondere Vorlage:Lang ‚Partei‘) steht für:

  • Politische Partei, in der Politik
    • speziell die SED, welche in Ostdeutschland oft nur die Partei genannt wird
    • speziell auch die Kleinpartei Die PARTEI
  • Vertragspartei, im Rechtswesen Bezeichnung für die natürlichen oder für die juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander geschlossen haben
  • Partei (Recht), eine besondere Rechtsposition in einem Rechtsverfahren
  • Partei kraft Amtes, Person im Zivilprozess, die fremde Rechte wahrnimmt
  • Kriegspartei, eine Seite in einer militärischen Auseinandersetzung
  • Spielpartei, eine Seite im Sportspiel in Unterscheidung von einer Mannschaft
  • Die Mitglieder einer Verhandlung


Siehe auch: Vorlage:Wiktionary Vorlage:Wikiquote

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