Partei (Begriffsklärung)
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Partei (von Vorlage:LaS, Vorlage:Lang ‚Teil‘, ‚Richtung‘, ‚Rolle‘, insbesondere Vorlage:Lang ‚Partei‘) steht für:
- Politische Partei, in der Politik
- speziell die SED, welche in Ostdeutschland oft nur die Partei genannt wird
- speziell auch die Kleinpartei Die PARTEI
- Vertragspartei, im Rechtswesen Bezeichnung für die natürlichen oder für die juristischen Personen, die einen Vertrag miteinander geschlossen haben
- Partei (Recht), eine besondere Rechtsposition in einem Rechtsverfahren
- Partei kraft Amtes, Person im Zivilprozess, die fremde Rechte wahrnimmt
- Kriegspartei, eine Seite in einer militärischen Auseinandersetzung
- Spielpartei, eine Seite im Sportspiel in Unterscheidung von einer Mannschaft
- Die Mitglieder einer Verhandlung
Siehe auch:
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