Träger

Aus Demo Wiki
Version vom 24. August 2025, 08:06 Uhr von imported>Alossola (Form: Wikilinks nach vorne)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Ein Träger (spätmittelhochdeutsch: treger, mittelhochdeutsch: trager, althochdeutsch: tragari) ist:

  • Träger (Sparkasse), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Sparkasse errichtet
  • Träger (öffentliches Recht), Gebietskörperschaften, die die Dienstaufsicht, Fachaufsicht oder mehrheitliche Kapitalbeteiligung über andere Rechtsformen ausüben
  • Freier Träger, Institution, die für soziale Dienstleistungen Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt
  • Leistungsträger (Sozialrecht), Behörde oder juristische Person des öffentlichen Rechts, die Sozialleistungen erbringt
  • Verwaltungsträger, Organisation in der öffentlichen Verwaltung, die Personal und Sachmittel zur Verfügung stellt
  • in der Rechtswissenschaft der Träger von subjektiven Rechten, siehe Rechtssubjekt


Siehe auch:

Vorlage:Index Vorlage:Wiktionary

Vorlage:Begriffsklärung


en:Traeger