Kreis (Begriffsklärung)

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Kreis steht für:

Elektrotechnik:

Verwaltungseinheiten:

  • ein Gebiet oder Territorium der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, siehe Kreis (Gebiet)
  • speziell in einigen Bundesländern Deutschlands für Landkreis
  • speziell in Baden für diverse historische Staats- und Selbstverwaltungsbehörden, siehe Kreis (Baden)
  • in Österreich zwischen 1748 und 1867 eine Verwaltungseinheit, siehe Kreis (Habsburgermonarchie)
  • speziell eine Verwaltungseinheit in den Kantonen Graubünden und Tessin, siehe Bezirk (Schweiz)
  • eine Gliederungsebene in Verbänden und Parteien, siehe Unterbezirk
  • Kreis (China), Verwaltungseinheit in China
  • Kreis (Bayern), Bezeichnung für die Bezirke, die dritte politische Ebene in Bayern

Sonstiges:


Siehe auch: Vorlage:Wiktionary

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