Diskussion:Meinungsfreiheit

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Majestätsbeleidigung

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In diesem Artikel fehlt ein Hinweis auf das Verbot der Majestätsbeleidigung, z.B. §90 StGB, §103 („Schah-Paragraf“) in Verbindung mit §104a StGB. Dieser wurde aber abgeschafft, d.h. die Beleidigung von ausländischen Beamten und Staatsoberhäuptern fällt als Grund der Beschneidung der Meinungsfreiheit weg.

StGB §188

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Meinungsfreiheit vs. "Meldestelle Respekt!"

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Aus der Diskussion dort. Vielleicht könnte jemand, der von hier kommt, dort einmal was Substantielles sagen? --Delabarquera (Diskussion) 15:55, 22. Jan. 2025 (CET)