Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Versionsgeschichte

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20. August 2025

  • AktuellVorherige 06:4006:40, 20. Aug. 2025 imported>Chris Retro 35.360 Bytes +35.360 Bzgl. Privatpersonen: Der Weg zum Jugendamt ist erstmal korrekt, diese prüfen nicht selbst bzw. prüfen nur, ob das Medium an die BzKJ weitergeleitet werden sollte. Und Webseiten sollte man an die KJM weiterleiten ("Bei der Indizierung von Internetangeboten (Telemedien) arbeiten KJM und BzKJ eng zusammen.").