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	<title>Wahlkreis - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<title>imported&gt;Sokonbud: doppelten Wikilink entfernt</title>
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		<updated>2025-03-25T12:30:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;doppelten Wikilink entfernt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Wahlkreis&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist der – in der Regel geographisch zusammenhängende – Teilraum eines Wahlgebietes, in dem [[Wahlberechtigte]] über die Besetzung eines oder mehrerer [[Mandat (Politik)|Mandate]] abstimmen. Die zu wählende Versammlung kann das nationale [[Parlament]] oder das eines [[Gliedstaat]]es sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das unterscheidet den Wahlkreis begrifflich vom &amp;#039;&amp;#039;[[Wahlbezirk]] (Wahlsprengel)&amp;#039;&amp;#039;, der nur eine organisatorische Einheit der Stimmauszählung ist. Wahlkreise sind spezielle Wahlbezirke.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Herkunft ==&lt;br /&gt;
Der Wahlkreis ist ein frühes Konstrukt der [[Demokratie]]. Als die [[Römische Republik]] sämtliche [[Italien|italischen Gebiete]] unterworfen und zu [[Bundesgenossensystem|Bundesgenossen]] gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sogenannte &amp;#039;&amp;#039;[[Tribus (Rom)|Tribus]]&amp;#039;&amp;#039;) eingeteilt, um auf diese Art in [[Rom]] vertreten zu sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Typologie ==&lt;br /&gt;
Wahlkreise können nach der Anzahl der im Wahlkreis zu vergebenden [[Mandat (Politik)|Mandate]] sowie nach der Art des verwendeten Wahlverfahrens unterschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn pro Wahlkreis genau ein Sitz vergeben wird, spricht man von &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einerwahlkreisen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (bzw. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einpersonenwahlkreisen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), in ihnen gewinnt der Bewerber mit der relativen oder absoluten [[Mehrheit]]. Daneben gibt es Wahlsysteme mit &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mehrmandatswahlkreisen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (bzw. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Mehrpersonenwahlkreisen&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;), d.&amp;amp;nbsp;h., dass in ihnen mehr als ein Mandat zu gewinnen ist. Die Vergabe von nur einem Sitz pro Wahlkreis ist das ältere Verfahren, und dementsprechend weltweit stärker verbreitet. Mehrmandatswahlkreise gibt es seit vielen Jahrzehnten in Irland, seit einiger Zeit auch bei den Wahlen zum [[Schottisches Parlament|schottischen Regionalparlament]], sowie bei den Wahlen zur [[Hamburgische Bürgerschaft|Hamburgischen Bürgerschaft]]. Beispiele für Wahlsysteme mit Mehrmandatswahlkreisen sind das in [[Chile]] und [[Indonesien]] verwendete [[Binomiales Wahlsystem|Binomiale Wahlsystem]] und das unter anderem in [[Japan]] gebräuchliche System mit [[Einfache nicht-übertragbare Stimme|nicht übertragbarer Einzelstimmgebung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin unterscheidet man Wahlkreise nach den in ihnen zum Tragen kommenden Wahlverfahren. Entsprechend sind eine ganze Reihe möglicher Wahlkreistypologien denkbar. So können sowohl Einerwahlkreise als auch Mehrmandatswahlkreise mit verschiedensten Wahlverfahren kombiniert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das älteste und bis heute verbreitetste Verfahren ist die relative [[Mehrheitswahl]]. Dies ist beispielsweise bei der Wahl zum [[House of Commons (Vereinigtes Königreich)|britischen Unterhaus]], zum [[Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten|US-Repräsentantenhaus]], zum [[Lok Sabha|indischen Unterhaus]] sowie bei der Wahl der Direktkandidaten des Deutschen Bundestags der Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den Wahlen zur [[Nationalversammlung (Frankreich)|französischen Nationalversammlung]] wird nach dem romanischen Mehrheitswahlrecht gewählt. In denjenigen Wahlkreisen, in denen kein Bewerber mindestens die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte, kommt es zu einer [[Stichwahl]] in einem zweiten Wahlgang. An der Stichwahl nehmen die zwei stärksten Kandidaten teil. Weitere Kandidaten nehmen teil, sofern sie die Stimmen von mehr als 12,5 % der Wahl&amp;#039;&amp;#039;berechtigten&amp;#039;&amp;#039; erhalten haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Wahlen zum [[Australisches Repräsentantenhaus|australischen Unterhaus]] wird ebenfalls in Einerwahlkreisen, allerdings nach dem [[Instant-Runoff-Voting]]-Verfahren gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Mehrmandatswahlkreisen in Irland (bei denen je nach Größe drei, vier bzw. fünf Mandate zu erringen sind) wird nach dem Prinzip der [[übertragbare Einzelstimmgebung|Übertragbaren Einzelstimmgebung]] gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Bundesland Hamburg findet die Vergabe der Sitze in den Mehrmandatswahlkreisen durch Wahlkreislisten statt, bei denen [[kumulieren|kumuliert]] und [[panaschieren|panaschiert]] werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahlkreiseinteilung ==&lt;br /&gt;
In modernen Demokratien ist die Einteilung der Wahlkreise oftmals ein [[Politik#Wortherkunft|Politikum]], da bei einer Wahlkreiseinteilung verschiedene widersprüchliche Aspekte Berücksichtigung finden müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zunächst ist das Prinzip der Gleichheit der Wahl &amp;#039;&amp;#039;(One Person – One Vote)&amp;#039;&amp;#039; zu beachten. Dieser wesentliche [[Wahlgrundsätze|Wahlgrundsatz]] erfordert im Idealfall, dass alle Wahlkreise die gleiche Anzahl von Wahlberechtigten enthalten. In der Praxis ist dies nicht ohne weiteres möglich. Umfassen die Wahlkreise eine deutlich unterschiedliche Anzahl von Wahlberechtigten, ist das [[Stimmgewicht]] des einzelnen Wahlbürgers je nach Wahlkreiszugehörigkeit unterschiedlich. In Deutschland haben die [[Landesverfassungsgericht]]e der Länder mehrfach Wahlkreiseinteilungen für verfassungswidrig erklärt, weil die Größe einiger Wahlkreise zu stark von der mittleren Größe der Wahlkreise abwichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus organisatorischen Gründen ist es sinnvoll, sich bei der Wahlkreiseinteilung an bestehenden administrativen Einheiten (Gemeinden, Landkreise oder ähnlichem) zu orientieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlkreise sollen sich vielfach an gewachsenen geographischen Gebieten, ethnischen Siedlungsgebieten oder Sprachräumen (wie zum Beispiel bei Wahlen zur [[Belgische Abgeordnetenkammer|Belgischen Abgeordnetenkammer]]) orientieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insbesondere bei &amp;#039;&amp;#039;Einerwahlkreisen&amp;#039;&amp;#039; besteht die Möglichkeit der manipulativen Wahlkreiseinteilung, welche in den Vereinigten Staaten als &amp;#039;&amp;#039;[[Gerrymandering]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.n-tv.de/politik/Wie-bei-US-Wahlen-wirklich-manipuliert-wird-article19016331.html Wahlkreiszuschnitt, auch &amp;#039;&amp;#039;Redmap&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt; bezeichnet wird. Hierbei werden Wahlkreise so geschnitten, dass in einigen wenigen Wahlkreisen sehr hohe Ergebnisse einer Partei erzielt werden und in vielen Wahlkreisen knappe Mehrheiten für die andere Partei entstehen. Um dies zu vermeiden, müssen die Wahlkreise möglichst gleichartig strukturiert sein, also eine annähernd gleiche Zahl von Einwohnern, Staatsbürgern oder Wahlberechtigten pro zu vergebendem Mandat haben (je nach Gebietsgröße Zehn- bis Hunderttausende). Zudem wird oft auch darauf geachtet, dass sie eine ähnliche soziologische Struktur aufweisen. Vor allem aber ist die Aufteilung anhand klarer einheitlicher Prinzipien vorzunehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelstaaten ==&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
==== Bundesrepublik Deutschland ====&lt;br /&gt;
[[Datei:Bundestagswahlkreise 2017.svg|mini|Bundestagswahlkreise 2017]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland gab es von der [[Bundestagswahl 2002]] bis zur [[Bundestagswahl 2021]] 299 [[Bundestagswahlkreis]]e ({{§|Anlage|BWahlG|buzer|text=Anlage}} zum [[Bundeswahlgesetz|BWahlG]]), welche sich wiederum in [[Wahlbezirk]]e unterteilen. In den Fällen, in denen nach [[Verhältniswahl]] gewählt wird (zum Beispiel [[Europawahl]], Bundestagswahl, Landtagswahl, Bürgerschaftswahl), sind die Wahlkreise zugleich Stimmkreise für die Abgabe derjenigen Stimmen, die über die Verteilung der Mandate nach [[Landesliste]]n entscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlkreise sollen so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Bei den Wahlen 2002 bis 2021 umfasste jeder Wahlkreis in etwa 250.000 Einwohner mit deutscher Staatsbürgerschaft.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/bundestagswahlen/55607/wahlkreise-2009 |titel=Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag |werk=Bundeszentrale für politische Bildung |datum=2009-09-01 |abruf=2019-04-26}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Zahl der Einwohner (ohne Ausländer) in einem Wahlkreis soll vom Durchschnitt nicht mehr als 15 % nach oben oder unten abweichen. Ab einer Abweichung von mehr als 25 % muss der Wahlkreis neu zugeschnitten werden (siehe z.&amp;amp;nbsp;B. {{§|3|bwahlg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;3 BWahlG), was jeweils auch Veränderungen benachbarter Wahlkreise nach sich zieht. Ein Wahlkreis darf sich nur innerhalb eines [[Land (Deutschland)|Bundeslandes]] befinden, sonstige Gebietskörperschaften (beispielsweise Bezirke, Kreise, Kommunen) sollen so weit wie möglich nicht zerschnitten werden (siehe z.&amp;amp;nbsp;B. {{§|3|bwahlg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;1 und 5 BWahlG). Größere Verschiebungen der Bevölkerungszahlen der einzelnen Bundesländer können dazu führen, dass sich die Zahl der Wahlkreise einzelner Bundesländer verändert, was ebenfalls einen Neuzuschnitt von Wahlkreisen zur Folge hat. Eine unabhängige Wahlkreiskommission macht Vorschläge für die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder und ihren Zuschnitt ({{§|3|bwahlg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;3 BWahlG); die endgültige Einteilung wird vom [[Legislative#Deutschland|Gesetzgeber]] im Bundeswahlgesetz festgelegt.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Johann Hahlen]] in: &amp;#039;&amp;#039;Festschrift für Hans Engel.&amp;#039;&amp;#039; Wuppertal 2000, ISBN 3-932735-49-8, S.&amp;amp;nbsp;163–184.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits 2020 hat der Deutsche Bundestag die Reform des Wahlrechts angeschoben. In der 19. Legislatur (am 8. Oktober 2020) wurde der Entwurf der Großen Koalition zur Änderung des Bundeswahlgesetzes angenommen. Dieser sah u.&amp;amp;nbsp;a. die Reduzierung der Wahlkreise zum 1. Januar 2024, von derzeit 299 auf dann 280 Wahlkreise, vor&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/sonstige/20220419_dossier-reformkommission.html |titel=Statistik Dossier „Reform des Bundeswahlrechts“ - Der Bundeswahlleiter |abruf=2022-09-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies wurde jedoch durch die Wahlrechtsreform 2023 verhindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mandate derjenigen [[Abgeordneter|Abgeordneten]], die einen Wahlkreis gewonnen haben, nennt man [[Direktmandat]]e. Bei Wahlen zum Deutschen Bundestag wird neben den Direktmandaten eine gleiche Anzahl (seit 2002: 299) Mandate an Listenkandidaten vergeben, so dass sonst zu Lasten kleinerer [[politische Partei|Parteien]] auftretende Verzerrungen ausgeglichen werden. Entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag ist demnach nicht die Anzahl der gewonnenen Direktmandate, sondern das prozentuale Gesamtergebnis der Parteien. Beispielsweise erhielt die [[Freie Demokratische Partei|FDP]] bei der [[Bundestagswahl 2009]] 14,6 % der gültig abgegebenen Stimmen, jedoch kam keiner der 299 erfolgreichen Direktkandidaten aus ihren Reihen. Die der Partei zustehenden etwa 15 % der Sitze im Deutschen Bundestag wurden also ausschließlich über die Landeslisten bestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch bei den Landtagswahlen ist das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Einen Sonderfall bildet Bayern, wo es eine zweifache Unterteilung gibt: zunächst nach den sieben [[Bezirk (Bayern)|bayerischen Bezirken]], die auch als Wahlkreise bezeichnet werden, und dann weiter nach Stimmkreisen, die also in Bayern dieselbe Bedeutung haben wie in anderen Ländern die Wahlkreise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Liste der Listen der Landtagswahlkreise}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Weimarer Republik ====&lt;br /&gt;
In der [[Weimarer Republik]] gab es ebenfalls Wahlkreise, diese waren jedoch weitaus größer als die Wahlkreise der Kaiserzeit und erfüllten eine andere Funktion: In jedem Wahlkreis wurde auf Grundlage des [[Verhältniswahl]]rechts eine größere Zahl von Abgeordneten gewählt (siehe [[Wahlrecht und Wahlsystem der Weimarer Republik]]). Je nach Zahl der Wahlberechtigten war diese Zahl von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich. 1918 wurde die Zahl der Wahlkreise auf 38 festgelegt; da Elsass-Lothringen bei den Wahlen zur Nationalversammlung 1919 bereits wieder französisch war, gab es bei jener Wahl nur 37 Wahlkreise, durch den Verlust der Wahlkreise (und Provinzen) Posen und Westpreußen bei der Reichstagswahl 1920 nur noch 35. Bei dieser Zahl blieb es bis zur letzten Reichstagswahl 1933.&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Liste der Wahlkreise und Wahlkreisverbände der Weimarer Republik}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Deutsches Kaiserreich ====&lt;br /&gt;
Auch im [[Deutsches Kaiserreich|Kaiserreich]] gab es bei den Wahlen zum [[Reichstag (Deutsches Kaiserreich)|Reichstag]] Wahlkreise. Im Kaiserreich galt das [[Mehrheitswahl]]recht in Einerwahlkreisen, wie es etwa noch heute im [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]] üblich ist: Wer in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, erhielt das Mandat, gegebenenfalls nach Stichwahl. Einen Ausgleich für die unterlegenen Parteien wie etwa in Form einer Landesliste gab es nicht. Insgesamt gab es 397 Wahlkreise; bei der ersten [[Reichstagswahl 1871]], die in [[Reichsland Elsaß-Lothringen|Elsass-Lothringen]] nicht stattfand, waren es 382.&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Liste der Reichstagswahlkreise des Deutschen Kaiserreichs}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
Zu den Wahlen des [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrats]] ist das Wahlgebiet entsprechend der [[Land (Österreich)|bundesstaatlichen]] Gliederung in 9 &amp;#039;&amp;#039;Landeswahlkreise (die den 9 Bundesländern entsprechen)&amp;#039;&amp;#039; und 39 &amp;#039;&amp;#039;Regionalwahlkreise&amp;#039;&amp;#039; aufgeteilt (vgl. [[Nationalratswahlordnung]]). Jedem Landeswahlkreis werden vor der Wahl so viele der insgesamt 183 Mandate zugeordnet, wie sich Einwohner nach der letzten Volkszählung dort ergeben und zwar nach dem Quotenverfahren nach größten Bruchteilen &amp;#039;&amp;#039;(nach [[Hare-Niemeyer-Verfahren|Hare]])&amp;#039;&amp;#039;. Diese Mandate werden entsprechend an die Regionalwahlkreise unterverteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
Für die nationalen Wahlen bildet jeder der 26 [[Kanton (Schweiz)|Kantone]] einen Wahlkreis. Jeder Wahlkreis hat unabhängig von seiner Bevölkerungszahl Anrecht auf mindestens einen Abgeordnetensitz im [[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]]. Die restlichen 174 Sitze werden proportional ihrer Bevölkerung auf die Wahlkreise (= die Kantone) verteilt. Maßgeblich für die Zuteilung ist jeweils die gesamte Wohnbevölkerung der Kantone gemäß den Ergebnissen der letzten Volkszählung. Der Wahlkreis mit den meisten Nationalräten ist der [[Kanton Zürich]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder Kanton ist im [[Ständerat]] mit je zwei Abgeordneten, die [[Halbkanton]]e (offiziell &amp;#039;&amp;#039;Kantone mit geteilter Standesstimme&amp;#039;&amp;#039;) mit je einem vertreten. So hat der Kanton Zürich mit {{EWZ CH|CH-ZH|CH-ZH}} Einwohnern gleich viele Sitze wie der [[Kanton Uri]] mit {{EWZ CH|CH-UR|CH-UR}} Einwohnern; kleine Kantone wie GL oder UR haben mehr Ständeräte (deren zwei) als Nationalräte (nur einen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf nationaler Ebene tritt das Wort &amp;#039;&amp;#039;Wahlkreis&amp;#039;&amp;#039; (aufgrund der Deckungsgleichheit mit den Kantonen) kaum direkt in Erscheinung; jedoch wird innerhalb der Kantone von Wahlkreisen gesprochen. So ist der [[Kanton Basel-Landschaft]] für die Landratswahl in Wahlkreise und Wahlregionen (die jeweils mehrere Wahlkreise umfassen) strukturiert. Ziel der Unterteilung ist zum einen, Personen nur lokal (von ihrer Stammwählerschaft) wählen zu lassen, damit für sie der Wahlkampf nicht ausufert; zum anderen sollen alle Regionen im Landrat angemessen vertreten sein. Mit der Unterteilung wird eine Über- oder Untervertretung von gewissen (insbesondere bevölkerungsreichen) Regionen im Landrat verhindert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Bezirk (Schweiz)|Bezirke]] sind in vielen Kantonen nur noch bzgl. der Gerichtsorganisation relevant. So hat in mehreren Kantonen die Terminologie geändert: von Bezirken oder Ämtern zu Wahlkreisen. Der [[Kanton St.&amp;amp;nbsp;Gallen]] war bis Ende 2002 in [[Verwaltungsgliederung des Kantons St. Gallen|14 Bezirke]] aufgeteilt (die auch die entsprechenden Wahlkreise bildeten). Zum 1.&amp;amp;nbsp;Januar 2003 wurden die 14 Bezirke durch [[Kanton St. Gallen#Wahlkreise|8 Wahlkreise]] abgelöst. Per 1.&amp;amp;nbsp;Januar 2013 wird die administrative Gliederung des [[Kanton Luzern|Kantons Luzern]] insofern geändert, als die bisherigen fünf [[Bezirk (Schweiz)#Kanton Luzern|Ämter]] durch sechs [[Bezirk (Schweiz)#Kanton Luzern|Wahlkreise]] ersetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Liste der Schweizer Nationalratswahlkreise}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Belgien ===&lt;br /&gt;
Die Wahlen zur [[Belgische Abgeordnetenkammer|belgischen Abgeordnetenkammer]] werden in elf Wahlkreisen abgehalten, die den zehn Provinzen sowie der Hauptstadtregion Brüssel entsprechen. Für die Wahlen auf [[Politisches System Belgiens#Regionen|regionaler Ebene]] und die Wahlen zu den [[Politisches System Belgiens#Provinzen|Provinzialräten]] existieren anders zugeschnittene Wahlkreise.&amp;lt;ref&amp;gt;Webseite der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens: [http://www.dglive.be/desktopdefault.aspx/tabid-1055/1534_read-21390/ Die DG im belgischen Staatsgefüge], abgerufen am 30. August 2013.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nicht zu verwechseln sind die Wahlkreise in Belgien mit den [[Wahlkanton]]en, die eine Anzahl von Gemeinden unter einem gemeinsamen Wahlauswertungsbüro gliedern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Liechtenstein ===&lt;br /&gt;
Im [[Liechtenstein|Fürstentum Liechtenstein]] bezeichnet der Begriff &amp;#039;&amp;#039;Wahlkreis&amp;#039;&amp;#039; die zwei Regionen &amp;#039;&amp;#039;Oberland&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Unterland&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Landtag des Fürstentums Liechtenstein#Wahlkreise|Verwaltungsgliederung Liechtensteins|titel1=Wahlkreise in Liechtenstein}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Namibia ===&lt;br /&gt;
Die [[Verfassung Namibias]] legt fest, dass es in jeder [[Regionen von Namibia|Region]] des Landes zwischen sechs und zwölf Wahlkreise geben soll, die jeweils ein Ratsmitglied in den [[Regionalrat (Namibia)|Regionalrat]] entsenden. Jeweils eines dieser Ratsmitglieder wird als Vertreter für den [[Nationalrat (Namibia)|Nationalrat]] gewählt. Insgesamt gibt es in Namibia derzeit 121 Wahlkreise.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Liste der Wahlkreise in Namibia}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== USA ===&lt;br /&gt;
Für die Wahl des US-[[Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten|Repräsentantenhaus]] werden die Bundesstaaten der USA in 435 [[Kongresswahlbezirk]]e unterteilt. Dabei werden alle zehn Jahre nach dem [[Volkszählung|Zensus]] jedem Bundesstaat proportional zu seiner Bevölkerung Mandate zugeteilt. In den meisten Bundesstaaten entscheidet die (Bundes-)Staatslegislative, also die Mehrheit im Parlament, über den Zuschnitt der Wahlkreise. Einzige Voraussetzung für den Zuschnitt ist, dass ein Wahlkreis ein zusammenhängendes Gebiet sein muss. Dies führt häufig dazu, dass die Mehrheitsfraktion ihre politische Macht ausnutzt, um die Wahlkreise zum eigenen Vorteil zuzuschneiden. Diese Praxis nennt sich „[[Gerrymandering]]“ und führt in der Vergangenheit zu teils sehr abstrusen Wahlkreiszuschnitten, z.&amp;amp;nbsp;B. in [[Maryland]] und [[North Carolina]]. Auf diese Weise kann es gelingen, die Mehrheit der Sitze zu gewinnen, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung für eine andere Partei votierte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Japan ===&lt;br /&gt;
Die Wahlkreise zu den beiden direkt gewählten Kammern des [[Kokkai|japanischen Nationalparlaments]] seit dem Zweiten Weltkrieg waren oft ungleich in einem Ausmaß, das mehrfach vom [[Oberster Gerichtshof (Japan)|Obersten Gerichtshof]] als verfassungswidrig eingestuft wurde. Dabei geht die Ungleichheit bisher hauptsächlich nicht auf [[Gerrymandering]] wie in den USA, also parteipolitisch manipulierte Wahlkreiszuschnitte, sondern auf &amp;#039;&amp;#039;malapportionment&amp;#039;&amp;#039; zurück, das heißt auf Wahlkreise, die nicht hinreichend oder erst mit Verzögerung an demographische Veränderungen der Wählerschaft angepasst wurden (vgl. als historischen Extremfall &amp;#039;&amp;#039;[[rotten borough]]s&amp;#039;&amp;#039; im Vereinigten Königreich). Dadurch wurden in Japan vor allem von Abwanderung betroffene ländliche Regionen gegenüber wachsenden städtischen [[Ballungsräume]]n überrepräsentiert, was oft der in vielen ländlichen Gebieten dominanten&amp;lt;!-- aber keineswegs rein ländlichen; bloß, in den meisten städtischen Gebieten war/ist die Opposition eher konkurrenzfähig --&amp;gt; [[Liberaldemokratische Partei (Japan)|Liberaldemokratischen Partei]] zugutekam. Beispielsweise gab es bei der [[Japanische Repräsentantenhauswahl 1972|Repräsentantenhauswahl 1972]] im Viermandatswahlkreis [[Chiba-ken|Chiba 1]] im Osten der [[Metropolregion Tokio]], zu dem die [[Chiba|Großstadt Chiba]] gehörte, fast fünfmal so viele Wahlberechtigte pro Abgeordnetem wie im eher ländlichen Dreimandatswahlkreis [[Hyōgo-ken|Hyōgo 5]] am [[Japanisches Meer|Japanischen Meer]]. Durch eine über die Jahrzehnte schrittweise strengere Rechtsprechung und wiederholte Wahlkreisanpassungen ist das maximale Missverhältnis im Stimmgewicht inzwischen auf etwa 2 im [[Shūgiin|Repräsentantenhaus]] und etwa 3 im [[Sangiin|Senat]] gesenkt worden (zum Vergleich: [[Britische Unterhauswahl 2019|2019]] betrug das maximale Missverhältnis im britischen Unterhaus 5,35 zwischen dem englischen Wahlkreis Isle of Wight und dem schottischen Hebridenwahlkreis Na h-Eileanan an Iar, innerhalb Englands 2,03 zwischen Isle of Wight und Stoke-on-Trent Central). Dabei sind im Repräsentantenhaus seit 2017 vermehrt Wahlkreisgrenzen entstanden, die nicht mehr politischen Grenzen folgen.&amp;lt;!-- Was erwähnenswert ist, weil es nun zumindest potentiell/als Versuchung das Risiko von politischer Einflussnahme/Gerrymandering erhöht. Und weil es mancherorts ein Aufreger ist. --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Wahlen in Japan#Gleichheit der Wahl|Liste der Wahlkreise zum Shūgiin|Liste der Wahlkreise zum Sangiin}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4188918-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4188918-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wahlkreis| ]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sokonbud</name></author>
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