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	<title>Rechtswissenschaft - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Rechtswissenschaft&amp;diff=3046&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Romwriter: Differenzierung von Singular und Plural unter Rechtswissenschaft#Urspr%C3%BCngliche_Ausrichtung zusammengefasst</title>
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		<updated>2025-09-13T11:14:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Differenzierung von Singular und Plural unter &lt;a href=&quot;/index.php?title=Rechtswissenschaft#Ursprüngliche_Ausrichtung&quot; title=&quot;Rechtswissenschaft&quot;&gt;Rechtswissenschaft#Ursprüngliche_Ausrichtung&lt;/a&gt; zusammengefasst&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{QS-Recht|Wichtige Aspekte fehlen, z.&amp;amp;nbsp;B. Methoden, Trägergruppen oder der Vergleich mit anderen Staaten (insbesondere Abgrenzung der Rechtskreise)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Fontaine de la Justice.jpg|mini|[[Gerechtigkeitsbrunnen (Bern)|Gerechtigkeitsbrunnen]] in der [[Gerechtigkeitsgasse]] [[Bern]]s – [[Justitia]] zu Füßen sind ein Papst, Kaiser, Sultan und [[Schultheiß#Bedeutung und Funktion in der Schweiz|Schultheiß]]]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechtswissenschaft&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (in Deutschland auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Jura&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Jus&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, für „das Recht“) oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Jurisprudenz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (von {{laS|[[Latein im Recht#I|iuris]] [[prudentia]]}}, „Klugheit des [[Recht]]s“), auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Juristerei&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; genannt, ist die [[Wissenschaft]] vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner [[Juristische Fallbearbeitung|Anwendung]] und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines [[Studiengang|Studienfachs]]. Sie setzt sich mit der [[Rechtsprechung]], den [[Gesetzgebung|Gesetzesvorhaben]] und deren gesellschaftlichen Auswirkungen kritisch auseinander und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur [[Rechtsfortbildung|Fortbildung des Rechts]]. Die Rechtswissenschaft ist nicht mit der Rechtspraxis zu verwechseln: Rechtspraktiker arbeiten zwar auf rechtswissenschaftlicher Grundlage, aber nur wenige von ihnen geben der Rechtswissenschaft auch Impulse, beispielsweise als Autoren von juristischen [[Fachzeitschrift]]en oder von [[Gesetzeskommentar]]en.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Studienfach ==&lt;br /&gt;
Neben [[Theologie]], [[Medizin]] und [[Philosophie]] ist das Studium der Rechtswissenschaft eine der klassischen Universitätsdisziplinen. Es beinhaltet neben den drei Rechtsgebieten [[Zivilrecht]], [[Öffentliches Recht]] und [[Strafrecht]] auch Grundlagenfächer wie insbesondere [[Allgemeine Staatslehre]], [[Juristische Methodenlehre]], [[Rechtsphilosophie]], [[Rechtssoziologie]], [[Vergleichende Rechtswissenschaft|Rechtsvergleichung]], [[Römisches Recht]], [[Kriminologie]] oder [[Rechtsgeschichte]]. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland erfolgt die Festlegung der Grundlagenfächer in den Prüfungsordnungen der Bundesländer. Nicht alle Grundlagenfächer müssen belegt werden. Das Studium wird in Deutschland seit 2003 üblicherweise in Grundstudium, Hauptstudium und Schwerpunktbereich unterteilt und schließt mit der &amp;#039;&amp;#039;[[Juristenausbildung in Deutschland#Universitärer Abschnitt|Ersten Juristischen Prüfung]]&amp;#039;&amp;#039; ab. In Österreich ist das klassische Jus-Studium ein vierjähriges [[Diplom#Österreich|Diplomstudium]], welches sich je nach Universität in zwei oder drei Abschnitte unterteilt. Die Prüfungsfächer sind in den [[Studienordnung|Studienplänen]] (Curricula) der jeweiligen Universitäten festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Juristenausbildung in Deutschland}}&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Liste der Rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Gegenstand  ==&lt;br /&gt;
Die Rechtswissenschaft im weiteren Sinne befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen und hatte bereits in [[V. Chr.|vorchristlicher]] Zeit Tradition.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ursprüngliche Ausrichtung ===&lt;br /&gt;
Eine klassische Definition dessen, was Rechtswissenschaft ist, gibt der römische Rechtsgelehrte [[Ulpian]]: Jurisprudenz ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten. {{&amp;quot;|Iuris prudentia est divinarum atque humanarum rerum notitia, iusti atque iniusti scientia|Domitius Ulpianus|Ulpian primo libro reg., [[Pandekten|Digesten]] 1,1,10,2}}. Das [[Kirchenrecht]] ist an deutschen [[Universität]]en nach der Aufklärung als Pflichtfach aus den rechtswissenschaftlichen Lehrplänen entfernt worden. Die ehemalige Verknüpfung des weltlichen mit dem [[Theologie|göttlichen]] Recht ist in Deutschland noch heute an der Verwendung des [[Plural]]begriffs &amp;#039;&amp;#039;Rechtswissenschaften&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Jura&amp;#039;&amp;#039; (lateinisch für „die Rechte“) erkennbar – die Singular-Form &amp;#039;&amp;#039;Jus&amp;#039;&amp;#039; oder das lateinische &amp;#039;&amp;#039;ius&amp;#039;&amp;#039; ist in Österreich und der Schweiz gebräuchlich. Es wird weiterhin zwischen der Ausbildung in einem Recht oder beider Rechte, also sowohl des weltlichen als auch des Kirchenrechts unterschieden. Darum sind auch die beiden Bezeichnungen &amp;#039;&amp;#039;Jura-&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Jus-Studium&amp;#039;&amp;#039; aktuell in Gebrauch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Forschungsgegenstand ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Benutzer Friedrich.Kromberg Recht Einteilung v2.png|mini|hochkant=1.3|Einteilung des ([[Objektives Recht|objektiven]]) Rechts. Das [[Strafrecht]] wird zumeist als eigenständiges [[Rechtsgebiet]] dargestellt, zählt jedoch formal zum [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]].]]&lt;br /&gt;
Gegenstand der Rechtswissenschaft sind neben dem Recht in seinen einzelnen [[Rechtsgebiet#Arten|Rechtsgebieten]] wie beispielsweise [[Sozialrecht (Deutschland)|Sozial-]], [[Steuerrecht (Deutschland)|Steuer-]] oder [[Verkehrsrecht]] theoretische Fächer, die sich in [[Auslegung (Recht)|exegetische]] und nicht-exegetische Disziplinen unterteilen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Rechtsgebiete&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Rechtsgebiet|Recht}}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Exegetische Fächer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Rechtsdogmatik]] ist eigentliche Kerndisziplin der Rechtswissenschaft. Sie bemüht sich um eine systematische und begriffliche Durchdringung und Analyse der verschiedenen [[Recht#Rechtsquellen|Rechtsquellen]]. Im kontinentaleuropäischen [[Rechtskreis]] sind ihre Methoden (im Unterschied zum [[Common Law]], das auf Rechtsfindung und -entwicklung durch Analogiebildung zu Präzedenzfällen beruht) vor allem die der [[Auslegung (Recht)|Auslegung]] geschriebenen Rechts sowie der Lückenfüllung durch richterliche [[Rechtsfortbildung]] im Wege der [[Analogie (Recht)|Analogie]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Juristische Methodenlehre]]: Die Lehre von der [[Methodik]] der Rechtsfindung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Nicht Exegetische Fächer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nichtexegetischen juristischen Fächer sind oft zugleich Disziplinen von Nachbarwissenschaften.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Die [[Rechtspolitik|Politische Jurisprudenz]] zielt auf die aktive Gestaltung von Recht. Hierfür untersucht sie die Möglichkeiten und Bedingungen einer Veränderung des geltenden Rechts und erarbeitet auf Grundlage von Änderungswünschen Vorschläge zur Umgestaltung. Ein wesentlicher Teilbereich ist deshalb auch die [[Rechtskritik]], die nach Schwächen im geltenden Recht fragt.&lt;br /&gt;
* Die [[vergleichende Rechtswissenschaft]] untersucht verschiedene Rechtssysteme auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Dabei geht es sowohl um die verschiedenen Lösungswege für ein identisches gesellschaftspolitisches Ziel als auch um die verschiedenen Auswirkungen, die ein bestimmtes [[Rechtsinstitut]] haben kann.&lt;br /&gt;
* Die [[Rechtsphilosophie]] arbeitet interdisziplinär und untersucht das Recht als Gegenstand mit den Methoden der [[Philosophie]]. Sie ist eng verwandt mit der [[Rechtstheorie]], die bisweilen als ihr Teilbereich angesehen wird. Letztere betrachtet das Wesen des Rechts unabhängig von der konkreten Rechtsordnung und fragt nach seinen Geltungsbedingungen und der Struktur von Normen.&lt;br /&gt;
* Auch die [[Rechtsgeschichte]] arbeitet interdisziplinär, indem sie sich dem Recht mit den Methoden der [[Geschichtswissenschaft]] zuwendet. Traditionell wird ihr Forschungsgegenstand mit der Trias vergangener Normen, vergangener Rechtspraxis und vergangener Reflexion über Recht umschrieben.&lt;br /&gt;
* Die [[Rechtstatsachenforschung]] beschäftigt sich mit dem tatsächlich gelebten Recht.&lt;br /&gt;
* Die [[Rechtssoziologie]] untersucht Recht als Phänomen der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Sie betrachtet die Funktion des Rechts in sozialen Funktionszusammenhängen. Als interdisziplinäre Forschungsrichtung bedient sie sich hierbei der Methoden der [[Soziologie]]&lt;br /&gt;
* Die [[Kriminologie]] befasst sich interdisziplinär mit der [[Kriminalität]] und ihren individuellen und/oder gesellschaftlichen Ursachen sowie mit den &amp;quot;kriminalisierenden Instanzen&amp;quot; (Polizei, Staat, Gerichte usw.).&lt;br /&gt;
* Die [[Rechtsdidaktik]] beschäftigt sich mit Fragen der Vermittelbarkeit von Recht. Sie gehört wohl zu den ältesten Disziplinen der Rechtswissenschaft. In Deutschland erfuhr sie vor allem in den 1970er Jahren eine erhebliche Konjunktur. Nachdem sie anschließend fast in die Bedeutungslosigkeit verschwunden war, konnte sie sich in den letzten Jahren wieder etablieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wissenschaftstheoretische Einordnung ==&lt;br /&gt;
Die exegetische Rechtswissenschaft (Rechtsdogmatik, Methodenlehre) zählt zu den [[Geisteswissenschaft]]en und ist eine [[Hermeneutik|hermeneutische]] Disziplin (Textwissenschaft). Die durch die Philosophie der Hermeneutik gewonnene Erkenntnis über die Bedingungen der Möglichkeit von Sinnverstehen wendet sie als juristische Methode auf die [[Auslegung (Recht)|Auslegung]] juristischer Texte an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre Wissenschaftlichkeit ist immer wieder bestritten worden, als klassisch kann die Kritik [[Julius von Kirchmann]]s in seinem Werk &amp;#039;&amp;#039;[[Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft]]&amp;#039;&amp;#039; (1848) gelten. Die Wissenschaftlichkeit der rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer betrifft diese Kritik jedoch nicht. So ist etwa die Rechtsphilosophie so wissenschaftlich, wie es eben auch die allgemeine Philosophie ist. Ähnliches gilt für die Rechtsgeschichte und die übrigen Grundlagenfächer, die ihre Methodik eben nicht der Rechtsdogmatik entnehmen. Im Ergebnis – so das Resümee Heinrich Honsells und Theodor Mayer-Malys – erweise sich jedoch auch die Rechtsdogmatik als wissenschaftlich, insofern es ihre Aufgabe sei, die Sätze des geltenden Rechts als Teile einer Ordnung verständlich zu machen, also den Begründungszusammenhang der Rechtsgedanken aufzudecken.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. Heinrich Honsell und Theo Mayer-Maly: &amp;#039;&amp;#039;Rechtswissenschaft. Eine Einführung in das Recht und seine Grundlagen&amp;#039;&amp;#039;. 6. Auflage. Springer, Berlin und Heidelberg 2015, S. 13 ff. sowie S. 22.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ihre Sonderstellung gegenüber den übrigen Geisteswissenschaften leitet sie, soweit sie sich mit dem geltenden Recht beschäftigt, aus der [[Gewaltmonopol des Staates|Allgemeinverbindlichkeit]] von [[Gesetz]]es&amp;amp;shy;texten ab, welche sie in Bezug auf konkrete Lebenssachverhalte in der [[Rechtsprechung]] anzuwenden hat. Unter diesem Blickwinkel lässt sich die Rechtswissenschaft im Idealfall auch als Erforschung von Modellen für die Vermeidung und Lösung gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Konflikte verstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die hermeneutische Methode unterscheidet sie anderseits von den [[Empirie|empirischen Wissenschaften]], wie der [[Naturwissenschaft]], der [[Medizin]], der [[Wirtschaftswissenschaft|Wirtschafts-]] und [[Sozialwissenschaft]], deren Ziel nicht das Verstehen von Texten ist, sondern die Erforschung von natürlichen oder sozialen Regelmäßigkeiten, welche durch Erfahrung, Beobachtung und [[Wissenschaft#Forschung|Wissenschaftliche Methodik]] überprüfbar und [[Falsifikation|widerlegbar]] sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich wie die anderen hermeneutischen Textwissenschaften ([[Philologie]], [[Theologie]]) nicht mit objektiven Erkenntnissen über sinnlich erfahrbare Erscheinungen.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. den Vortrag „[[Die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft]]“ von [[Julius von Kirchmann]], 1848.&amp;lt;/ref&amp;gt; Dies bleibt Nebenzweigen der Rechtswissenschaft vorbehalten, wie etwa der Rechtsphilosophie, der Rechtssoziologie und der [[Kriminologie]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
=== Antike ===&lt;br /&gt;
Gemeinhin gilt die [[Römisches Recht|römische Rechtswissenschaft]] als älteste historisch belegte Rechtswissenschaft, die in der Zeit der [[Klassik (Jurisprudenz)|Klassik]] zum Höhepunkt gelangt war. Für frühere Entwicklungen, etwa das [[Keilschriftrecht|Rechtssystem Mesopotamiens]] oder Ägyptens sowie das [[Antikes griechisches Recht|antike griechische Recht]] geht man nach heutigem Forschungsstand aus, dass auch dort über Recht reflektiert wurde, dies aber nicht die Schwelle zur Rechtswissenschaft überschritten habe. Aufbauend auf der griechischen Philosophie ([[Stoa]]), wurde in Griechenland das Problem der Gerechtigkeit ausgiebig diskutiert. Im Gegensatz zu den Römern, die sich die Denkanstöße für ihr [[Zwölftafelgesetz]] aus Griechenland geholt hatten, unternahmen sie aber nicht den Versuch, das geltende Recht systematisch zu durchdringen.&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Römisches Recht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mittelalter ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Luigi Serra - Irnerio che glossa le antiche leggi.jpg|mini|hochkant=0.6|[[Irnerius von Bologna|Irnerius]] gründete die [[Glossator| Glossatorenschule]] in Bologna]]&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Mittelalterliche Universität|Geschichte der Universität}}&lt;br /&gt;
Die moderne Rechtswissenschaft nahm ihren Ausgangspunkt dann an der [[Universität Bologna|Universität von Bologna]].&amp;lt;ref name=&amp;quot;britannica&amp;quot;&amp;gt;Encyclopaedia Britannica 2004, university.&amp;lt;/ref&amp;gt; Anfang des 12. Jahrhunderts wurde dort eine Handschrift der [[Justinian I.|iustinianischen]] [[Pandekten|Digesten]] aufgefunden, sodass die [[Glossator]]en begannen, im [[Rezeption des römischen Rechts|überlieferten]] römischen Recht auszubilden. Methodisch versuchte man das Recht im Geiste der [[Scholastik]] zu erfassen. Auch die ersten [[Fakultät (Hochschule)|Fakultäten]] entstanden um diese Zeit in [[Italien]], in denen Adelssöhne in [[Kirchenrecht]], [[Corpus iuris civilis|weltlichem Recht]] und [[Medizingeschichte|Medizin]] Bildung erhielten. Das in der [[Spätantike]] kodifizierte Recht des &amp;#039;&amp;#039;Corpus iuris civilis&amp;#039;&amp;#039; verbreitete sich in ganz Kontinentaleuropa. Ausnahmen waren [[Skandinavien]] und die [[Britannien|britischen Inseln]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit unterschiedlichen Strömungen (insbesondere trugen die [[Kommentatoren]] und der [[Usus modernus pandectarum]] bei) kam dieses Projekt in Deutschland erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts zum vorläufigen Abschluss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Neuzeit ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Geschichte der Universität}}&lt;br /&gt;
War die Rechtswissenschaft in Mitteleuropa bis zum Ende des 19. Jahrhunderts vorwiegend [[Privatrecht]]swissenschaft, hat sie sich seitdem deutlich ausdifferenziert. Aus den Erfordernissen der Verwaltung entwickelte sich zusehends eine [[Verwaltungswissenschaft]], die sich recht früh schon zur wissenschaftlichen Beschäftigung mit [[Öffentliches Recht|öffentlichem Recht]] ausweitete.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Michael Stolleis]] |Titel=Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Staatsrechtslehre und Verwaltungswissenschaft 1800 bis 1914 |Band=Band 2 |Verlag=C.H.Beck |Ort=München |Datum=2012 |ISBN=978-3-406-33061-2 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Herausforderungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vielfalt und Anzahl der Gesetze ===&lt;br /&gt;
In modernen, hochkomplexen [[Staat]]en ist die Menge von [[Gesetz#Zahl der Gesetze|Rechtsnormen]] nicht mehr überschaubar. Allein in Deutschland gibt es mehr als 5000 Gesetze und Verordnungen des Bundes,&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html Überblick beim BMJ zu wesentlichen Gesetzen.]&amp;lt;/ref&amp;gt; zu denen die Gesetze und Verordnungen der 16 [[Land (Deutschland)|Bundesländer]] und die [[Rechtsverordnung]]en und [[Satzung (öffentliches Recht)|Satzungen]] der Bezirke, Kreise, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden hinzukommen. Hinzu kommen eine große Anzahl von Verwaltungsrichtlinien (wie z.&amp;amp;nbsp;B. die [[TA Luft]], die [[TA Lärm]]) und von Ausschüssen und Verbänden geschaffene Normen, die faktisch ebenfalls Gesetzeskraft haben (wie z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen|VOB]], die [[DIN-Norm]]en). Da viele dieser Normen sehr spezifische und hochtechnische Sachverhalte regeln, sind sie zum Teil nur für Spezialisten vollständig verständlich.&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Gesetz}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kenntnis von Rechtsproblemen in der Gesellschaft ===&lt;br /&gt;
Da nur ein vergleichsweise geringer Teil der alltäglichen Rechtsstreitigkeiten zu Auseinandersetzungen vor Gericht führt, gelangt eben nur ein solch geringer Teil zur Aufmerksamkeit der Rechtswissenschaft. Nicht zur Kenntnis der staatlichen Gerichtsbarkeit gelangen ferner die Streitigkeiten, die aufgrund der wirtschaftlichen oder sozialen Machtverhältnisse außergerichtlich geregelt werden. Insbesondere in der Wirtschaft werden Streitigkeiten manchmal bewusst von staatlichen Gerichten ferngehalten und allenfalls von Schiedsgerichten entschieden, die ihre Verfahren und Entscheidungen in seltenen Fällen publik machen. Auch die Gerichtspraxis setzt, aufgrund von zunehmenden Belastungen der Gerichte, aber auch wegen gesetzlicher Vorgaben, möglichst eine gütliche Einigung der Streitparteien herbeizuführen, oft auf eine Streitbeilegung mittels gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. § 278 ZPO, § 36 FamFG, § 106 VwGO.&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Claus-Wilhelm Canaris]] |Titel=Methodenlehre der Rechtswissenschaft |Auflage=3., neu bearbeitete Auflage |Verlag=Springer |Ort=Berlin/Heidelberg |Datum=1999 |ISBN=978-3-540-59086-6}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Thomas Aigner |Titel=Der zivilrechtliche Vergleich |Auflage=1. |Verlag=LexisNexis |Ort=Wien |Datum=2022 |ISBN=978-3-7007-8291-9 |Seiten=31 ff.}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Siehe auch|Rechtsstreit}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Diversität ===&lt;br /&gt;
Die Rechtswissenschaft gilt manchen Autoren zufolge als überdurchschnittlich stark herkunftsbedingt. In der Studie von [[Michael Grünberger (Rechtswissenschaftler)|Michael Grünberger]], [[Anna Katharina Mangold]], [[Nora Markard]], [[Mehrdad Payandeh (Rechtswissenschaftler)|Mehrdad Payandeh]] und [[Emanuel V. Towfigh|Emanuel Vahid Towfigh]], &amp;#039;&amp;#039;Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis&amp;#039;&amp;#039; (2021), heißt es, dass die Rechtswissenschaft die Fächergruppe mit der größten sozialen Geschlossenheit sei. Der Hamburger Rechtswissenschaftler [[Felix Hanschmann]] führte, sich unter anderem auf diese Studie beziehend, im Rahmen eines Interviews aus, der „rechtswissenschaftliche Habitus“ sei bürgerlich, ganz dominant weiß, ziemlich überwiegend männlich, stark geprägt von Objektivität, Neutralität, ohne offene politische Positionierung und hierarchisch geprägt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=[[Felix Hanschmann]] im Interview mit Lamia Amhaouachlares und Felix Würkert |url=https://www.juwiss.de/50-2023/ |titel=Zehn Fragen an… Professor Dr. Felix Hanschmann zu Habitus und Fremdheitsgefühlen in der Rechtswissenschaft |werk=JuWissBlog Nr. 50/2023 |datum=2023-08-17 |abruf=2023-08-18}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
{{Portal|Recht}}&lt;br /&gt;
* [[Juristenausbildung in Österreich]], [[Juristenausbildung in der Schweiz|Schweiz]] und den [[Tertiärer Bildungsbereich in den Vereinigten Staaten#Juristenausbildung|Vereinigten Staaten]]&lt;br /&gt;
* [[Liste von Rechtswissenschaftlern]]&lt;br /&gt;
* [[Deutsch-französische Sommer- und Winteruniversitäten mit Drittländern in den Rechtswissenschaften]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Titel=Interdisziplinäre Rechtsforschung. Eine Einführung in die geistes- und sozialwissenschaftliche Befassung mit dem Recht und seiner Praxis |Hrsg=Christian Boulanger, Julika Rosenstock, Tobias Singelnstein |Verlag=Springer VS |Ort=Wiesbaden [Heidelberg] |Datum=2019 |ISBN=978-3-658-21989-5 |DOI=10.1007/978-3-658-21990-1}}&lt;br /&gt;
* [[Thomas Duve]], [[Stefan Ruppert]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Rechtswissenschaft in der Berliner Republik&amp;#039;&amp;#039;. Erste Auflage. Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft 2230. Suhrkamp, Berlin 2018, ISBN 978-3-518-29830-5.&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Titel=Rechtswissenschaft in der Max-Planck-Gesellschaft, 1948–2002 |Hrsg=Thomas Duve, Stefan Vogenauer, Jasper Kunstreich |Sammelwerk=Studien zur Geschichte der Max-Planck-Gesellschaft |Nummer=2 |Auflage=1 |Verlag=Vandenhoeck &amp;amp; Ruprecht |Ort=Göttingen |Datum=2022-12-12 |ISBN=978-3-525-30204-0 |DOI=10.13109/9783666993718}}&lt;br /&gt;
* [[Philipp Dann]], Isabel Feichtner, [[Jochen von Bernstorff]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;(Post)Koloniale Rechtswissenschaft. Geschichte und Gegenwart des Kolonialismus in der deutschen Rechtswissenschaft.&amp;#039;&amp;#039; Mohr Siebeck, Tübingen 2022.&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Nikolas Eisentraut |Titel=Die Digitalisierung von Forschung und Lehre – auf dem Weg in eine „öffentliche“ Rechtswissenschaft? |Hrsg=Ruth Greve u.&amp;amp;nbsp;a. |Sammelwerk=Der digitalisierte Staat – Chancen und Herausforderungen für den modernen Staat. 60. Assistententagung Öffentliches Recht, Tagung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten |Verlag=Nomos |Ort=Baden-Baden |Datum=2020 |ISBN=978-3-8487-6614-7 |Seiten=63–84 |Kommentar=ein Überblick zu [[Open Access]] und [[Open Science]] in der Rechtswissenschaft}}&lt;br /&gt;
* [[Lena Foljanty]] und [[Ulrike Lembke]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Feministische Rechtswissenschaft. Ein Studienbuch.&amp;#039;&amp;#039; 2. Auflage. Nomos, Baden-Baden 2012.&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Michael Grünberger, Anna Katharina Mangold, Nora Markard, Mehrdad Payandeh, Emanuel Vahid Towfigh |Titel=Diversität in Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Ein Essay |Verlag=Nomos |Ort=Baden-Baden |Datum=2021 |ISBN=978-3-7489-2761-7 |DOI=10.5771/9783748927617 |Kommentar=diskriminierende Strukturen in Juristenausbildung, Rechtswissenschaft und in juristischen Berufen am Beispiel von [[Person of Color|People of Color]]; veröffentlicht unter CC-BY-SA 4.0 |Online=https://www.nomos-elibrary.de/index.php?doi=10.5771/9783748927617 |Abruf=2021-10-12}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Hans-Peter Haferkamp |Titel=Zur Zukunft der zivilrechtswissenschaftlichen Lehre |Sammelwerk=JuristenZeitung |Band=76 |Nummer=21 |Datum=2021 |ISSN=0022-6882 |DOI=10.1628/jz-2021-0359 |Seiten=1050}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Hanjo Hamann |Titel=Deutsche Zivilrechtslehre. Eine rechtstatsächliche Untersuchung ihrer Demographie, Institutionalisierung und Lehrstuhldenominationen |Sammelwerk=Archiv für die civilistische Praxis |Band=221 |Nummer=3 |Datum=2021 |ISSN=0003-8997 |DOI=10.1628/acp-2021-0014 |Seiten=287}}&lt;br /&gt;
* [[Heinrich Honsell]] und [[Theo Mayer-Maly]]: &amp;#039;&amp;#039;Rechtswissenschaft. Eine Einführung in das Recht und seine Grundlagen&amp;#039;&amp;#039;. 6. Auflage. Springer, Berlin und Heidelberg 2015.&lt;br /&gt;
* [[Dieter Simon (Rechtswissenschaftler)|Dieter Simon]] (Hrsg.) &amp;#039;&amp;#039;Rechtswissenschaft in der Bonner Republik: Studien zur Wissenschaftsgeschichte der Jurisprudenz&amp;#039;&amp;#039; (=&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft.&amp;#039;&amp;#039; 1150). 1.&amp;amp;nbsp;Auflage. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994, ISBN 978-3-518-28750-7.&lt;br /&gt;
* [[Fritz Schulz (Jurist)|Fritz Schulz]]: &amp;#039;&amp;#039;Geschichte der Römischen Rechtswissenschaft.&amp;#039;&amp;#039; Weimar 1961.&amp;lt;!-- historisch bedeutsame rechtswissenschaftliche Grundlagenwerke, welche die Wissenschaftsgeschichte der Rechtswissenschaft ergeben, die aber auch für den Artikel RECHT heranzuziehen wären --&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Julius von Kirchmann|Julius Hermann von Kirchmann]]: &amp;#039;&amp;#039;Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft. Eine Rede aus dem Jahr 1847.&amp;#039;&amp;#039; Hrsg. von [[Gottfried Neeße]]. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Jurisprudenz}}&lt;br /&gt;
{{Wikiquote}}&lt;br /&gt;
{{Wikibooks|Regal:Rechtswissenschaft}}&lt;br /&gt;
{{Wikibooks|Handbuch Open Science/ Rechtswissenschaft}}&lt;br /&gt;
{{Wikisource}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4076570-2}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
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		<author><name>imported&gt;Romwriter</name></author>
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