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	<title>Parlament - Versionsgeschichte</title>
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		<title>imported&gt;Alossola: /* Liste der Parlamente */ Text nach Liste der Parlamente verschoben</title>
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		<updated>2025-06-22T05:40:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Liste der Parlamente: &lt;/span&gt; Text nach &lt;a href=&quot;/index.php?title=Liste_der_Parlamente&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Liste der Parlamente (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Liste der Parlamente&lt;/a&gt; verschoben&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Begriffsklärungshinweis}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Obama Health Care Speech to Joint Session of Congress.jpg|mini|300px|Beispiel für ein modernes Parlament: Der US-Kongress während einer Regierungserklärung von [[Präsident der Vereinigten Staaten|Präsident]] [[Barack Obama]].]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Parlament&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (von {{FroS|parlement|de=Unterredung}}, zu {{lang|fro|parler|de=sprechen, reden}}&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.duden.de/rechtschreibung/Parlament |werk=Duden |titel=Parlament {{!}} Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft |abruf=2019-10-28}}&amp;lt;/ref&amp;gt;) ist die politische [[Volksvertretung]], die in der Regel aus ein, zwei oder drei &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kammern&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bzw. &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Häusern&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; besteht (siehe [[Einkammersystem]], [[Zweikammersystem]] und [[Dreikammersystem]]). In [[Repräsentative Demokratie|repräsentativ-demokratischen]] Staaten ist es eine vom Staatsvolk gewählte und legitimierte [[Vertretungskörperschaft]], die die gesetzgebende Gewalt ([[Legislative]]) ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung ([[Exekutive]]) kontrolliert. Jedoch gibt es auch in Staaten mit nicht-demokratischem politischen System Parlamente.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Jeder demokratisch verfasste [[Nationalstaat]], ob [[Einheitsstaat|Einheits-]] oder [[Bundesstaat (föderaler Staat)|Bundesstaat]], besitzt ein Parlament auf nationalstaatlicher Ebene. In Bundesstaaten gibt es zudem Parlamente auf der Ebene der [[Gliedstaat]]en, da diese Staatsqualität und somit eine beschränkte, geteilte [[Staatsrecht (Deutschland)|staatsrechtliche]] Souveränität mit eigenem politischen System (Exekutive, Legislative und [[Judikative]]) besitzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im übertragenen Sinne werden auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff Parlament bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine unmittelbar oder nur eingeschränkt vom Volk legitimierte [[Volksvertretung]]en dar:&lt;br /&gt;
* z.&amp;amp;nbsp;B. das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (nur eingeschränkte demokratische Legitimation, da kein einheitliches, definierbares Staatsvolk als Basis der Legitimation und keine [[Wahlgleichheit]], Fehlen des typischen Gegensatzes zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen, sowie kein Besitz der vollen Gesetzgebungskompetenz und kein unmittelbares [[Initiativrecht]])&lt;br /&gt;
* die Delegiertenversammlungen der Mitgliedstaaten [[Internationale Organisation (Völkerrecht)|internationaler Organisationen]] (z.&amp;amp;nbsp;B. die [[Parlamentarische Versammlung der OSZE]] oder die [[Generalversammlung der Vereinten Nationen]])&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertretungsorgane der Einwohner von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und anderen Staaten sind nach herrschender Meinung und Staatspraxis keine Parlamente mit legislativen Befugnissen im staatsrechtlichen Sinne. Dazu zählen in Deutschland die Organe der [[Gemeinde]]n (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Gemeinderat (Deutschland)|Gemeinderat]]) sowie die für [[Kreis (Gebiet)|Kreise]] ([[Kreistag]]) und sonstige der [[Mittelbare Staatsverwaltung|mittelbaren Staatsverwaltung]] zugehörigen [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften des öffentlichen Rechts]] tätigen Gremien. Sie sind ebendort Teil der Exekutive, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus herrschender staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== {{Anker|Kammer|Haus|Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten}}Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten ==&lt;br /&gt;
In einer [[Demokratie]] werden die Vertreter eines Parlaments durch [[Wahlsystem|Wahlen]] bestimmt, in anderen [[Regierungssystem]]en finden auch Ernennungen statt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In demokratischen Staaten übt das Parlament außer der [[Gesetzgebung]] auch das Budgetrecht und die Kontrolle der [[Regierung]] aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnen [[Minister]]n das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zum [[Misstrauensantrag]]. Die Regelungen hierzu sind in der [[Verfassung]] des jeweiligen Staates und in der parlamentarischen [[Geschäftsordnung]] niedergelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Etwa 30 bis 40 Prozent der Parlamente weltweit bestehen aus zwei &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Kammern&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern ernannt oder von Gliedstaaten entsandt. Wichtige Organe sind [[Parlamentspräsident]] und Stellvertreter, [[Fraktion (Politik)|Fraktions]]-Vorsitzende der [[Parlamentspartei]]en und die themenbezogenen [[Parlamentsausschuss|Ausschüsse]], in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Arbeitsweise werden sogenannte Arbeits- und Redeparlamente unterschieden:&lt;br /&gt;
* {{Anker|Redeparlament}}In einem Redeparlament (typisch dafür ist das [[House of Commons|britische Unterhaus]]) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend im [[Plenum]] erörtert,&lt;br /&gt;
* während in einem [[Arbeitsparlament]] (z.&amp;amp;nbsp;B. der [[Kongress der Vereinigten Staaten|US-Kongress]] und der [[Deutscher Bundestag|deutsche Bundestag]]) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet.&lt;br /&gt;
* In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.&lt;br /&gt;
* Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene) [[Lobbyismus|Lobbying]] eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen, [[Gewerkschaft]]en oder anderen [[Standesvertretung]]en zu betrachten ist.&lt;br /&gt;
* In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung eines [[Gesetzentwurf]]s die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oder [[Verband (Recht)|Verbände]] ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser Vorgang [[Vernehmlassung]].&lt;br /&gt;
Als Parlament im weiteren Sinne werden zum Teil auch die Delegiertenversammlungen [[Parlamentarische Versammlung|parlamentarischer Versammlungen]] bezeichnet. Vielfach haben auch [[Parteitag]]e die Funktion eines „Parteiparlaments“, wenngleich ihre [[Delegierter|Delegierten]] nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Parlamente, deren Mitglieder nur ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind, werden als [[Feierabendparlament]]e bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Funktionen ==&lt;br /&gt;
* [[Legislative|Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion]]: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist die Verabschiedung von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die [[Gewaltenteilung]] zu. Dabei kann es sich um Gesetzesentwürfe handeln, die von der Regierung vorgelegt werden oder auch um Gesetzesentwürfe des Parlamentes oder seiner Teilorgane (Fraktionen, Ausschüsse). Es kommt vor, dass die Regierung auf Bitte eines Teilorgans des Parlaments (im Regelfall den die Regierung stützende Fraktionen) nur eine mögliche Gesetzesformulierung zur Verfügung stellt ([[Formulierungshilfe]]) und nicht selbst Antragsteller ist.&lt;br /&gt;
* Initiativfunktion: Ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit besteht darin, die Regierung aufzufordern, dem Parlament Gesetzesentwürfe zur Beschlussfassung vorzulegen oder sie aufzufordern in bestimmten Dingen direkt exekutiv tätig zu werden. &lt;br /&gt;
* [[Wahl]]- bzw. Kreativfunktion: Die Parlamente wählen, abhängig vom jeweiligen Staat und seinem Staatsaufbau, Personen wie den Parlamentspräsidenten, hohe [[Richter]] oder in parlamentarischen Regierungssystemen das [[Regierungschef|Regierungsoberhaupt]].&lt;br /&gt;
* [[Parlamentarische Kontrolle|Kontrollfunktion]]: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die [[Exekutive]] zu kontrollieren. Dazu verfügen sie über [[Parlamentarische Kontrolle|Kontrollrechte]] wie das Recht, einen [[Untersuchungsausschuss]] einzusetzen oder über [[Nachrichtendienst|Geheimdienstaktionen]] informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von der [[Opposition (Politik)|Opposition]] wahrgenommen. Kontrolliert werden &amp;#039;&amp;#039;Richtung&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Effizienz&amp;#039;&amp;#039; und die &amp;#039;&amp;#039;Rechtmäßigkeit&amp;#039;&amp;#039; des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können, ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch ein [[Misstrauensvotum|konstruktives Misstrauensvotum]], oder anzuklagen, wie beim [[Impeachment]].&lt;br /&gt;
* Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen in &amp;#039;&amp;#039;Repräsentations-&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Artikulationsfunktion&amp;#039;&amp;#039; (das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen) und &amp;#039;&amp;#039;Willensbildungs-&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Öffentlichkeitsfunktion&amp;#039;&amp;#039; (das Parlament soll das Volk informieren).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechte ==&lt;br /&gt;
* Budget- bzw. [[Haushaltsrecht]]: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.&lt;br /&gt;
* [[Interpellation]]srechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.&lt;br /&gt;
* [[Selbstauflösungsrecht]]: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament hat dieses Recht, dem Bundestag steht es zum Beispiel nicht zu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Liste der Parlamente ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Liste der Parlamente}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte des Parlaments ==&lt;br /&gt;
=== England ===&lt;br /&gt;
Das [[Englisches Parlament|englische Parlament]] entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der angelsächsischen Könige, dem &amp;#039;&amp;#039;[[Witenagemot|witan]]&amp;#039;&amp;#039;. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch den &amp;#039;&amp;#039;witan&amp;#039;&amp;#039; wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren (diese Treffen fielen mit den christlichen Festen Ostern und Weihnachten zusammen). Die Geschichte des angelsächsischen &amp;#039;&amp;#039;Witan&amp;#039;&amp;#039; endete mit der [[Normannische Eroberung Englands|Invasion der Normannen]] von 1066, die ihn durch eine [[Curia Regis|curia regis]] (Gerichtshof des Königs) ersetzten; jedoch war diese noch bis ins 12. Jahrhundert auch unter den traditionellen Namen &amp;#039;&amp;#039;Witan&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Witenagemot&amp;#039;&amp;#039; bekannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 20. Januar 1265 lud [[Simon de Montfort, 6. Earl of Leicester|Simon V. de Montfort]], der gegen seinen Schwager [[Heinrich III. (England)|Heinrich III.]] rebellierte, seine Anhänger ohne vorherige königliche Zustimmung zu einem Parlament. Neben 120 Kirchenmännern und 23 Earls wurden auch je zwei [[Ritter]] aus jeder Grafschaft und je zwei Bürger aus jedem [[Borough]] eingeladen&amp;amp;nbsp;– das erste Mal, dass Bürgerliche an einem englischen Parlament teilnahmen. De Montforts neue Regeln wurden 1295 durch [[Eduard I. (England)|Eduard I.]] mit dem &amp;#039;&amp;#039;Model Parliament&amp;#039;&amp;#039; formell bestätigt. Mit der Zeit entwickelte sich daraus das englische Parlament. Nach den [[Rosenkriege]]n im 15. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch auch mehr und mehr zum Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Frankreich ===&lt;br /&gt;
Im Frankreich des [[Ancien Régime]] wurde mit &amp;#039;&amp;#039;[[Parlement]]&amp;#039;&amp;#039; ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, indem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur „remontrance“ an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden: „grande chambre“, „chambre des enquêtes“, „chambre de requêtes“, „tournelle criminelle“ und auch die „chambre de l&amp;#039;édit“ (bis 1685, siehe Widerrufung des [[Edikt von Nantes|Ediktes von Nantes]]). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels („[[noblesse d&amp;#039;épée]]“ wie auch der „[[noblesse de robe]]“) als auch von Teilen des [[Dritter Stand|dritten Standes]] gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich die [[Jansenismus|jansenistische]] Opposition gegen die Jesuiten sowie die [[Gallikanismus|gallikanische]] Opposition gegen die [[Ultramontanismus|ultramontane]] Kirche gesellte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Geschichte Frankreichs|Königreich Frankreich]] wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das aktuelle französische Parlament besteht seit 1958 aus [[Senat (Frankreich)|Senat]] und [[Nationalversammlung (Frankreich)|Nationalversammlung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Polen ===&lt;br /&gt;
[[Datei:The First Sejm 1182.jpg|mini|Der erste polnische Sejm zu [[Łęczyca]] 1180 (Gemälde von [[Jan Matejko]])]]&lt;br /&gt;
Das polnische Parlament zählt zu den ältesten der Welt und entwickelte sich schrittweise aus historischen Ständeversammlungen und Ältestenräten des frühen [[Königreich Polen|Königreichs Polen]]. Ab 1182 gewann es an bedeutendem politischem Einfluss und seine Mitglieder ergriffen erste Maßnahmen, um absolutistischen Tendenzen der polnischen Monarchie entgegenzuwirken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch zahlreiche Reformen wuchs die Rolle des polnischen Parlaments, das vorwiegend in [[Piotrków Trybunalski|Petrikau]] zusammenfand, ab 1454 kontinuierlich. In seiner heutigen Form, bestehend aus den beiden Kammern [[Sejm]] und [[Senat der Republik Polen|Senat]] und meist abgehalten in [[Warschau]], existiert das polnische Parlament seit 1493. Seit dieser Zeit fanden jährlich über einen Zeitraum von mehreren Wochen regelmäßige Versammlungen statt, die durch Sonderzusammenkünftige erweitert wurden. Zu den Kompetenzen des polnischen Parlaments gehörten unter anderem die [[Wahlmonarchie#Polen-Litauen|Wahl des Monarchen]] und das Steuerwesen. Die höhere Kammer, der Senat, bestand aus hohen Würdenträgern aus dem Kreis der [[Magnat#Polen|Magnaten]] und Vertretern des [[Klerus]]. Die niedrigere Kammer, der Sejm, setzte sich aus Abgeordneten zusammen, die durch Parlamente einzelner Provinzen, den [[Sejmik|Sejmiki]], abgesandt wurden. Passives und aktives Wahlrecht besaßen nur Vertreter des Landadels, der sogenannten [[Szlachta]], die allerdings phasenweise bis zu 15 Prozent der polnischen Bevölkerung ausmachte und unabhängig von ihren materiellen Besitztümern alle [[Bürgerrechte]] im heutigen Sinn besaß.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit der Verfassung [[Nihil Novi]] von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm übertragen, wodurch der polnische Monarch ohne die ausdrückliche Zustimmung der Abgeordneten keine Gesetze mehr erlassen durfte. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm mit der [[Union von Lublin|Lubliner Union]] von 1569, die zur [[Realunion]] zwischen dem Königreich Polen und dem [[Großfürstentum Litauen]] führte, sowie der [[Konföderation von Warschau|Warschauer Verfassung von 1573]], die insbesondere die politische [[Gleichstellung]] aller Konfessionen im Sejm sowie Bürgerrechte und die [[Religionsfreiheit]] im ganzen Land sicherte. 1654 wurde im Sejm erstmals das [[Liberum Veto]] angewandt, das die [[Einstimmigkeit]] der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte nur ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der sogenannte [[Vierjähriger Sejm|Vierjährige Sejm]], der von 1788 bis 1792 im [[Warschauer Königsschloss]] tagte, erließ 1791 die [[Verfassung vom 3. Mai 1791|Verfassung vom 3. Mai]], die erste moderne, [[Liberalismus|liberale]] Verfassung Europas im Sinne der [[Aufklärung]] und nach den [[USA]] die zweite auf der Welt. In Folge von langjährigen politischen Einflussnahmen und militärischen Gewaltakte wurde das polnische Parlament im Zuge der [[Teilungen Polens|Dritten Teilung Polens]] durch [[Königreich Preußen|Preußen]], [[Habsburgermonarchie|Österreich]] und [[Russisches Kaiserreich|Russland]] 1795 aufgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In dem 1807 von [[Napoleon Bonaparte]] etablierten polnischen [[Herzogtum Warschau]] und am Anfang des 1815 gebildeten und russisch dominierten [[Kongresspolen|Königreichs Polen]] bestand erneut ein Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde im österreichischen [[Galizien]] ein polnischer Landtag in [[Lemberg]] eingerichtet. Erst in der [[Zweite Polnische Republik|Zweiten Polnischen Republik]], die von 1918 bis 1939 bestand, wurde [[Sejm (Zweite Republik)|ein erneutes gesamtpolnisches Parlament]], bestehend aus Sejm und Senat, gebildet. Zwischen 1919 und 1922 tagte zudem die [[Polnische Verfassunggebende Nationalversammlung (1919–1922)|Polnische Nationalversammlung]]. In der [[Volksrepublik Polen]] wurde der Senat aufgelöst und der Sejm mit einer Kammer als rein beratende Fassadeninstitution beibehalten. Tatsächliche Machtzentren waren das Zentralkomitee der kommunistischen [[Polnische Vereinigte Arbeiterpartei|PZPR]] und die sowjetische [[Kommunistische Partei der Sowjetunion|KPdSU]]. Nach Ende des [[Kommunismus]] in Polen 1989 wurde der Senat wieder eingeführt und der Sejm als demokratische Institution wieder etabliert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
Das erste demokratisch gewählte deutsche Parlament war die [[Frankfurter Nationalversammlung]] von 1848 in der [[Frankfurter Paulskirche|Paulskirche]]. Hier wurde der Beschluss zur [[Paulskirchenverfassung]] gefasst, die allerdings nie umgesetzt wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Verfassungsgeschichte der Schweiz|Schweizer Bundesverfassung 1848}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf dem europäischen Kontinent gelang es der europaweiten liberalen Bewegung einzig in der Schweiz, mit der ab 1848 gültigen Verfassung einen dauerhaften [[Nationalstaat|National-]] und [[Verfassungsstaat]] mit einem rein parlamentarischen System zu etablieren.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Thomas Maissen]]: [https://www.nzz.ch/schweiz/als-der-schweiz-die-revolution-gelingt-ld.1411439 &amp;#039;&amp;#039;Als der Schweiz die Revolution gelingt.&amp;#039;&amp;#039;] In: &amp;#039;&amp;#039;[[NZZ]]&amp;#039;&amp;#039;, 31. August 2018.&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
Im [[Nationalrat (Schweiz)|Schweizer Nationalrat]] kamen 1848 erstmals 111 Mitglieder zusammen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur&lt;br /&gt;
 |Autor=&lt;br /&gt;
 |Titel=Der erste Schweizerische Nationalrat 1849/50&lt;br /&gt;
 |Online=https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=dis-001:1918:22#483&lt;br /&gt;
 |Auflage=&lt;br /&gt;
 |Verlag=A.-G. Verlag der «Schweiz»&lt;br /&gt;
 |Ort=Zürich&lt;br /&gt;
 | Sammelwerk=Die Schweiz : schweizerische illustrierte Zeitschrift&lt;br /&gt;
 | Band=22&lt;br /&gt;
 | Nummer=&lt;br /&gt;
 | Datum=1918&lt;br /&gt;
 | Seiten=400f.&lt;br /&gt;
 |ISBN=&lt;br /&gt;
 |DOI=&lt;br /&gt;
}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
=== Aufsätze ===&lt;br /&gt;
* [[Franz Thedieck (Jurist)|Franz Thedieck]]: &amp;#039;&amp;#039;Die Parlamentsfunktionen.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;[[Juristische Arbeitsblätter]]&amp;#039;&amp;#039; 8–9/1988, S. 423–427.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Monografien ===&lt;br /&gt;
* [[Stefan Marschall]]: &amp;#039;&amp;#039;Parlamentarismus. Eine Einführung.&amp;#039;&amp;#039; Nomos, Baden-Baden 2005.&lt;br /&gt;
* Quirin Weber: &amp;#039;&amp;#039;Parlament – Ort der politischen Entscheidung? Legitimationsprobleme des modernen Parlamentarismus – dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland.&amp;#039;&amp;#039; Basel 2011, ISBN 978-3-7190-3123-7.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Parliaments|Parlamente}}&lt;br /&gt;
{{Wikiquote}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4044685-2|TYP=Literatur über|NAME=Parlamente}}&lt;br /&gt;
* [http://www.dict.org/bin/Dict?Form=Dict2&amp;amp;Database=*&amp;amp;Query=Parliament Definitions for &amp;#039;&amp;#039;Parliament.&amp;#039;&amp;#039;] Abfrage in: &amp;#039;&amp;#039; DICT.org&amp;#039;&amp;#039; (englisch)&lt;br /&gt;
* [http://www.bpb.de/wissen/H75VXG,,.html?wis_search_action=search&amp;amp;wis_search_buchstabe=P&amp;amp;wis_search_type=1 &amp;#039;&amp;#039;Politik-Begriffe „P“&amp;#039;&amp;#039;] In: &amp;#039;&amp;#039;Bundeszentrale für politische Bildung&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4044685-2|LCCN=sh85075807|NDL=00562442}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Parlament| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Parlamentswesen|!Parlament]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Repräsentative Demokratie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsstaat]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Alossola</name></author>
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