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	<title>Legislative - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-15T16:24:40Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Legislative&amp;diff=7548&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Hotzenwälder: /* Siehe auch */</title>
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		<updated>2025-05-22T11:09:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Siehe auch&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Belege fehlen|Der Artikel enthält weder Literatur noch Einzelnachweise. Insbesondere dort, wo eine „herrschende Meinung“ und eine „Gegenmeinung“ aufgeführt werden, täten Belege dem Artikel gut.}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Gewaltenteilung - Legislative - Judikative - Exekutive.png|mini|&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Legislative&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; in der Gewaltenteilung zur Macht&amp;amp;shy;be&amp;amp;shy;gren&amp;amp;shy;zung, durch Ver&amp;amp;shy;teilung der Staats&amp;amp;shy;gewalt auf ge&amp;amp;shy;trennte Hoheits&amp;amp;shy;bereiche.]]&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Legislative&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (spätantik {{laS|legis latio}} ‚Beschließung des Gesetzes‘, von {{laS|lex}} ,Gesetz‘ und {{lang|la|&amp;#039;&amp;#039;ferre&amp;#039;&amp;#039;}} ,tragen‘, davon das [[Partizip Perfekt Passiv|PPP]] {{lang|la|&amp;#039;&amp;#039;latum&amp;#039;&amp;#039;}} ,getragen‘; auch gesetzgebende [[Staatsgewalt|Gewalt]]) ist in der [[Staatstheorie]] neben der [[Exekutive]] (ausführenden Gewalt) und [[Judikative]] ([[Rechtsprechung]]) eine der drei – bei [[Gewaltenteilung]] voneinander unabhängigen – Gewalten. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen ([[Gesetzgebung]]) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, wobei sie in Österreich nur die Exekutive kontrolliert und die Judikative unabhängig bleibt. In einer [[Repräsentative Demokratie|repräsentativen Demokratie]] bilden die [[Parlament]]e die Legislative. In [[Staat]]en mit Elementen [[Direkte Demokratie|direkter Demokratie]] tritt im Einzelfall auch das [[Volk]] als Gesetzgeber auf ([[Volksgesetzgebung]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Deutschland ==&lt;br /&gt;
In [[Deutschland]] wird die Legislative wie folgt ausgeübt:&lt;br /&gt;
* auf Bundesebene durch den [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] als Einkammerparlament, den [[Bundesrat (Deutschland)|Bundesrat]] als [[Vertretung der Gliedstaaten|Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder]] u.&amp;amp;nbsp;a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den [[Gemeinsamer Ausschuss|Gemeinsamen Ausschuss]].&lt;br /&gt;
* auf Landesebene durch das jeweilige [[Landesparlament]] oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Gesetzgebung ist an die [[verfassungsmäßige Ordnung]] gebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auf Ebene der Kreise und Gemeinden gibt es nach herrschender Meinung keine Legislative, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handele. [[Gemeinderat (Deutschland)|Gemeinderäte]] sind nach dieser Ansicht mithin auch keine Parlamente; die Selbstverwaltungsorgane der Gemeinde seien lediglich Verwaltungsorgane, denen es an legislativen Befugnissen mangele. Wesentliches Indiz hierfür sei neben dem Fehlen der [[Judikative]] die landesgesetzliche Vorgabe einer [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Gemeindeordnung]] an Stelle einer selbst gewählten [[Verfassung]]. Die Mitglieder der Organe genießen auch nicht den für [[Abgeordneter|Abgeordnete]] von Parlamenten verfassungsgemäß garantierten Schutz der [[Politische Immunität|Immunität]] und [[Indemnität]]. Die Entscheidungen dieser Organe können zudem – unter engen Voraussetzungen – durch die [[Kommunalaufsicht]] aufgehoben oder ersetzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vertreter der Gegenmeinung argumentieren wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Art.|28|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 S. 2 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|GG]] besagt, dass „in den Ländern, Kreisen und Gemeinden […] das Volk eine Vertretung haben [muss], die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“. In dieser Vorschrift seien nicht nur die Kreise und Gemeinden auf gleicher Ebene mit den Ländern genannt, sondern es wird davon gesprochen, dass dort jeweils das Volk eine „Vertretung“ haben müsse, die nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen gewählt sein muss. Dieselbe Vorschrift, aus der sich ergebe, dass es den Ländern nicht gestattet ist, landesrechtlich die Wahlen für die Landesparlamente anders als allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu regeln, bestimme auch die Wahlregeln für die Volksvertretungen in den Kommunen. Es sei nicht einzusehen, weshalb dann die Gemeinderäte eine andere, nämlich keine legislative, Kompetenz als die Landesparlamente haben sollten, denen niemand die Legislativfunktion abspreche. Auch die Existenz der Gemeindeordnungen als verbindliches Regelwerk wird nicht als Gegenbeleg zugelassen, da mit dem Grundgesetz genauso den Ländern Vorgaben für ihre Landesverfassungen gemacht würden. Die Regelungsdichte der Gemeindeordnungen sei zwar höher, doch sei dies traditionell bestimmt. Vor allem aber gebe es auch auf kommunaler Ebene Verfassungen, nämlich in Form der Hauptsatzung, die sich jede Gemeinde in jedem Bundesland geben müsse um ihre grundsätzliche Ordnung zu regeln. Schließlich sei auch die Existenz der Kommunalaufsicht kein Ausschlussgrund; so sei auch für die Länder in {{Art.|28|gg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;3 GG sowie in {{Art.|37|gg|juris}} GG eine – eingeschränkte – Aufsicht durch den Bund vorgesehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
Legislative auf Bundesebene ist in der Schweiz die [[Bundesversammlung (Schweiz)|Bundesversammlung]], bestehend aus [[Nationalrat (Schweiz)|Nationalrat]] und [[Ständerat]]. Auf Kantonsebene bildet das [[Kantonsparlament]] (je nach Kanton Kantonsrat, Grosser Rat oder Landrat genannt) die Legislative. Die gesetzgebende Gewalt auf Gemeindeebene ist die [[Gemeindeversammlung]] oder das [[Gemeindeparlament]] (je nach Gemeinde auch Einwohnerrat, [Grosser] Gemeinderat, [Grosser] Stadtrat oder Generalrat genannt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Österreich ==&lt;br /&gt;
In Österreich bilden der [[Nationalrat (Österreich)|Nationalrat]] und der [[Bundesrat (Österreich)|Bundesrat]] die Legislative auf Bundesebene. Auf Landesebene ist die gesetzgebende Gewalt der [[Landtag (Österreich)|Landtag]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereinigte Staaten ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Politisches System der Vereinigten Staaten#Legislative|titel1=„Legislative“ im Artikel Politisches System der Vereinigten Staaten}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als [[Bundesstaat (föderaler Staat)|föderaler Staat]] üben die USA auf [[Politisches System der Vereinigten Staaten#Gewalten auf Bundesebene|nationaler Ebene]] ihre gesetzgebende Gewalt durch den [[Kongress der Vereinigten Staaten|Kongress]] (&amp;#039;&amp;#039;[[id est|i.&amp;amp;nbsp;e.]]&amp;#039;&amp;#039; das [[Parlament]] der USA) aus und auf [[Verwaltungseinheit in den Vereinigten Staaten|subnationaler Ebene]] durch die Parlamente der einzelnen [[Bundesstaat der Vereinigten Staaten|Bundesstaaten]] (→&amp;amp;nbsp;&amp;#039;&amp;#039;[[State Legislature]]&amp;#039;&amp;#039;).&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das [[Gesetzgebungsverfahren (Vereinigte Staaten)|Verfahren zur Verabschiedung von Bundesgesetzen]] (für deren Erlassung sämtlich der Kongress (zusammen mit dem [[Präsident der Vereinigten Staaten|US-Präsidenten]]) zuständig ist) ist in der [[Verfassung der Vereinigten Staaten|US-Verfassung]] festgeschrieben; für das Verfahren bei Gesetzen, die in die Zuständigkeit eines Bundesstaats fallen, ist &amp;#039;&amp;#039;dessen&amp;#039;&amp;#039; jeweilige Verfassung maßgeblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sowohl der Kongress als auch die [[State Legislature|Parlamente der Bundesstaaten]] (außer das von [[Nebraska]]) verfügen über jeweils [[Zweikammersystem|zwei Kammern]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vereinigtes Königreich ==&lt;br /&gt;
Die Legislative des [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland]] wird ausgeübt durch das [[Britisches Parlament|Parlament]], das formal aus drei Teilen besteht: [[Britische Monarchie|Krone]], [[House of Lords|Oberhaus]] und [[House of Commons (Vereinigtes Königreich)|Unterhaus]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frankreich ==&lt;br /&gt;
In Frankreich bildet die [[Nationalversammlung (Frankreich)|Nationalversammlung]] zusammen mit dem [[Senat (Frankreich)|Senat]] die Legislative. Beide Kammern sind gleichberechtigt. Bei Uneinigkeit kann aber die Nationalversammlung den Senat überstimmen. Dieser besitzt ein Vetorecht bei Verfassungsänderungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Europäische Union ==&lt;br /&gt;
Supranationale legislative Funktionen werden in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] durch den [[Rat der Europäischen Union]] sowie das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]] ausgeübt. Dabei kommt jedoch der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] durch ihr Initiativrecht eine Schlüsselkompetenz zu, obwohl die Kommission gewöhnlich der Exekutive zugeordnet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Presse (Medien)]] – als &amp;#039;&amp;#039;[[Vierte Gewalt]]&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
* [[Lobbyismus]] – als &amp;#039;&amp;#039;Fünfte Gewalt&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
* [[Föderative]]&lt;br /&gt;
* [[Prärogativ]]&lt;br /&gt;
* [[Öffentliche Verwaltung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Gesetzgeber}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4131717-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4131717-8|LCCN=sh/85/075839|NDL=00569546}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Legislative| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsstaat]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Hotzenwälder</name></author>
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