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	<title>Holding - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<title>imported&gt;Saehrimnir: /* Arten */ BKL Fix</title>
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		<updated>2025-08-27T13:02:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Arten: &lt;/span&gt; BKL Fix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Begriffsklärungshinweis}}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Holding&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (Kurzform für &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Holding-Gesellschaft&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Holding-Organisation&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Dachgesellschaft&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) ist der [[Anglizismus]] für [[Unternehmen]], deren [[Betriebszweck]] unter anderem darin besteht, [[Kapitalbeteiligung]]en an anderen Unternehmen zu halten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die Festlegung des Betriebszwecks bleibt zunächst den [[Unternehmensgründung|Unternehmensgründern]] vorbehalten. Sie können frei wählen zwischen [[Produktion]]s-, [[Handelsunternehmen|Handels-]] oder [[Dienstleistungsunternehmen]]. [[Handelsrecht (Deutschland)|Handelsrechtlich]] dürfen auch diese Unternehmen alle Maßnahmen ergreifen, die den Betriebszweck fördern, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben. Besteht nun der Betriebszweck ausschließlich aus dem [[Unternehmenskauf|Erwerb]] und der [[Verwaltung]] von Beteiligungen, liegt eine Holding vor. Hierbei sind zwei Arten von Holdinggesellschaften zu unterscheiden. Bei reinen &amp;#039;&amp;#039;Beteiligungsholdings&amp;#039;&amp;#039; dient der Erwerb von Beteiligungen dem Schwerpunkt und unmittelbaren Gegenstand des Unternehmens.&amp;lt;ref&amp;gt;Harm Peter Westermann/Klaus Mock, [https://books.google.de/books?id=iekfAAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA174&amp;amp;dq=gesch%C3%A4ftszweck+holding&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=ZIZZVe7XIsvxUvWlgeAF&amp;amp;ved=0CE4Q6AEwCQ#v=onepage&amp;amp;q=gesch%C3%A4ftszweck%20holding&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Festschrift für Gerold Bezzenberger&amp;#039;&amp;#039;], 2000, S. 174.&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei &amp;#039;&amp;#039;Mischholdings&amp;#039;&amp;#039; mit operativem Geschäftsbereich ist der Beteiligungserwerb nur dann hauptsächlicher Unternehmensgegenstand, wenn er einen wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebs ausmacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Historisch betrachtet ist die Holdinggesellschaft die älteste Form der Bildung von [[Unternehmensgruppe]]n. Die Bedeutung dieser Unternehmensform entstand erst durch die Entwicklung in den USA, einige Wurzeln liegen jedoch auch in England.&amp;lt;ref&amp;gt;Silvio Anesini, &amp;#039;&amp;#039;Holding&amp;#039;&amp;#039;, 1991, S. 47&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Überlegung, als einzigen Geschäftszweck eines Unternehmens die Beteiligung an anderen Unternehmen vorzusehen, stammt aus den USA. Das Wort „Holding“ (von {{enS|to hold}}) stand dort für das Halten von Beteiligungen, also Besitzverwaltung. Ab 1870 entstanden in den [[USA]] die [[Trust (Wirtschaft)|Trusts]], deren Komitee von [[Treuhänder]]n (der {{enS|&amp;#039;&amp;#039;Board of Trustees&amp;#039;&amp;#039;}}) sich lediglich mit der Verwaltung der Anteile der von ihm beherrschten Unternehmen befasste. Nachdem im Juli 1890 der [[Sherman Antitrust Act]] in Kraft trat und alle die Handelsfreiheit beeinträchtigenden Trusts verbot, umging man dieses Gesetz durch die Gründung von &amp;#039;&amp;#039;Holding Companies&amp;#039;&amp;#039;. Berühmteste Gründung war im Oktober 1889 die [[ExxonMobil|„Standard Oil Company of New Jersey Holding“]], der [[Rechtsnachfolger]]in des im Januar 1882 entstandenen „Standard Oil Trust“ – dem ersten bekannten Trust der amerikanischen Wirtschaftsgeschichte. Die „Securities Holding Company“ erwarb gerade so viele Aktien, um die ausschlaggebende Stimmenzahl zur Einflussnahme zu besitzen.&amp;lt;ref&amp;gt;Christian Egbert Weber, [https://books.google.de/books?id=sGuLf0_WtlwC&amp;amp;pg=PA142&amp;amp;dq=holding+company+1890&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=YNtZVfHBJImXsgG10IHgCg&amp;amp;ved=0CDoQ6AEwBDgU#v=onepage&amp;amp;q=holding%20company%201890&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Wirtschaft und Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika&amp;#039;&amp;#039;], 1961, S. 142.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Erste deutsche Holding war die bereits im Oktober 1886 in London gegründete [[Dynamit Nobel|„Nobel Dynamite Trust Company Ltd.“]]. Nach 1920 nahm das Tempo der Konzernbildung in Deutschland entscheidend zu.&amp;lt;ref&amp;gt;Hans-Günther Kern, [https://books.google.de/books?id=l1aAYZOOejIC&amp;amp;pg=PA98&amp;amp;dq=erste+deutsche+holding&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=_v9ZVavHLoehsgGX-4DYCQ&amp;amp;ved=0CDsQ6AEwBQ#v=onepage&amp;amp;q=erste%20deutsche%20holding&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Die Unbestimmtheit des selbständigen Konzernhaftungstatbestandes&amp;#039;&amp;#039;], 1998, S. 98.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die restriktive Steuergesetzgebung verhinderte jedoch die Gründung von Holdings mit [[Sitz (juristische Person)|Sitz]] in Deutschland.&amp;lt;ref&amp;gt;Ludwig Wertheimer, &amp;#039;&amp;#039;Holding- und Kapitalverwaltungs-Gesellschaften&amp;#039;&amp;#039;, 1932, S. 14.&amp;lt;/ref&amp;gt; Erst das Standortsicherungsgesetz vom September 1993 versuchte, die Stellung der Holding zu verbessern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] hingegen hat die Steuergesetzgebung zur Beliebtheit der Holding wesentlich beigetragen.&amp;lt;ref&amp;gt;Marit Anette Möller, [https://books.google.de/books?id=kgWGBwAAQBAJ&amp;amp;pg=PA5&amp;amp;dq=holding+geschichte+usa&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=RtZZVYWaKoypsAGyiIDYDw&amp;amp;ved=0CCcQ6AEwAQ#v=onepage&amp;amp;q=holding%20geschichte%20usa&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Der Holdingstandort Schweiz&amp;#039;&amp;#039;], 1998, S. 6.&amp;lt;/ref&amp;gt; Das erste Privileg für reine Holdinggesellschaften schuf 1903 der [[Kanton Glarus]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Die Holding ist weder im deutschen noch im österreichischen Aktienrecht geregelt.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Michael Kutschker]], Stefan Schmid: &amp;#039;&amp;#039;Internationales Management.&amp;#039;&amp;#039; 2008, S. 600.&amp;lt;/ref&amp;gt; Es handelt sich um ein Unternehmen, dessen betrieblicher Hauptzweck in einer auf Dauer angelegten Beteiligung an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen liegt.&amp;lt;ref&amp;gt;Thomas Keller: &amp;#039;&amp;#039;Unternehmensführung mit Holdingkonzepten.&amp;#039;&amp;#039; 1993, S. 28.&amp;lt;/ref&amp;gt; Sie ist an keine [[Rechtsform]] gebunden, bevorzugt werden oft die Rechtsformen [[Aktiengesellschaft]] (in Deutschland &amp;#039;&amp;#039;AG&amp;#039;&amp;#039;) und [[Europäische Aktiengesellschaft]] (SE).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
In Art. 671 Abs. 3 OR wird die Holdinggesellschaft als eine Gesellschaft umschrieben, deren Zweck hauptsächlich in der Beteiligung an anderen Unternehmen besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Deutschland ===&lt;br /&gt;
In {{§|18|aktg|juris}} Abs. 1 Satz 1 [[Aktiengesetz (Deutschland)|AktG]] wird der Konzern umschrieben, indem er ein oder mehrere abhängige Unternehmen „unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens“ zusammenfasst. Diese bilden nach der widerlegbaren [[Vermutung (Recht)|Vermutung]] zwingend einen [[Konzern]]. „Einheitliche Leitung“ bedeutet hierbei, dass die Holding aufgrund ihres konzernrechtlichen Einflusses auf die Geschäftspolitik der Beteiligungen in ihrem Sinne einwirkt und mindestens eine der [[betriebliche Funktion|betrieblichen Funktionen]] bei ihren Beteiligungsunternehmen wahrnimmt. Der Begriff des Konzerns ist nicht als Synonym zur Holding zu verstehen. In der Praxis liegt jedoch oftmals eine Überschneidung vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ansonsten gibt es keine [[Legaldefinition]]en, die die Holding für ihre Zwecke beschreiben. {{§|2|KAGB|juris}} Abs. 1 Nr. 1 [[Kapitalanlagegesetzbuch|KAGB]] sieht Umschreibung der Holding vor, wonach Holdings Gesellschaften sind, „die eine Beteiligung an einem oder mehreren anderen Unternehmen halten, deren Unternehmensgegenstand darin besteht, durch ihre [[Tochterunternehmen]] oder verbundenen Unternehmen oder Beteiligungen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert der Tochterunternehmen, der verbundenen Unternehmen oder der Beteiligungen zu fördern“. Jedoch liefert die Norm eine Beschreibung der Form des Unternehmens und eben keine Legaldefinition der Holding. &amp;#039;&amp;#039;Versicherungsholdinggesellschaften&amp;#039;&amp;#039; sind in {{§|7|VAG_2016|juris}} Nr. 31 VAG und die &amp;#039;&amp;#039;gemischte Finanzholding&amp;#039;&amp;#039; in {{§|2|FKAG|juris}} Abs. 10 [[Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz|FKAG]] definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Unternehmensverträge ====&lt;br /&gt;
Charakteristikum des [[Unternehmensvertrag]]es ist die Leitungsmacht, denn die Holding als herrschendes Unternehmen trifft Entscheidungen in mindestens einem der [[Betriebliche Funktion|betrieblichen Funktionsbereiche]] ([[Beschaffung]], [[Finanzierung]], [[Organisation]], [[Vertrieb|Absatz]]) und setzt diese – notfalls gegen den Willen des beherrschten Unternehmens – auch durch. Die eigenverantwortliche Leitung des [[Vorstand]]s der beherrschten Gesellschaft ({{§|73|aktg|juris}} AktG) wird durch eine fremdbestimmte Leitung des herrschenden Unternehmens ersetzt ({{§|308|aktg|juris}} Abs. 1 AktG). Derartige Unternehmensverträge führen unwiderlegbar zu einem so genannten &amp;#039;&amp;#039;Vertrags-Konzern&amp;#039;&amp;#039; zwischen den vertragschließenden Unternehmen ({{§|18|aktg|juris}} Abs. 1 Satz 2 AktG) in Form eines Unterordnungskonzerns.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beteiligungsquote ===&lt;br /&gt;
{{Quelle}}&lt;br /&gt;
Ohne vertragliche Beziehungen und nur mit kapitalmäßiger Beteiligung besteht ein „faktischer Konzern“. Dabei ist die Höhe der [[Beteiligungsquote]] maßgeblich für den Grad der Einflussnahme. Erforderlich ist eine Beteiligungsmehrheit, mit deren Hilfe die Holding in der [[Hauptversammlung]] oder [[Gesellschafterversammlung]] der Tochtergesellschaft Mehrheitsbeschlüsse in ihrem Sinne fassen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Während die Holdinggesellschaft konzernrechtlich als [[Muttergesellschaft]] bezeichnet wird, heißt das von der Holding als Beteiligung geführte Unternehmen entsprechend [[Tochtergesellschaft]], wobei zur Unterscheidung manchmal nur eine andere Rechtsform wie [[Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland)|GmbH]] gewählt wird. Die Arten von Holdinggesellschaften können nach Funktion und Hierarchie unterschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Funktion ===&lt;br /&gt;
==== Operative Holding oder Stammhauskonzern ====&lt;br /&gt;
Hierbei handelt es sich um die traditionelle Organisationsform von Großunternehmen. Die &amp;#039;&amp;#039;Muttergesellschaft&amp;#039;&amp;#039; im klassischen Sinne entfaltet hier wesentliche zum Leistungserstellungsprozess notwendige Aktivitäten selbst, das heißt, sie ist direkt am Markt tätig (&amp;#039;&amp;#039;operativ&amp;#039;&amp;#039; im Sinne ‚tätig handelnd‘). Die Gründung oder der Erwerb von Tochtergesellschaften dient der Ergänzung bzw. Unterstützung, z.&amp;amp;nbsp;B. Auslandsniederlassungen. Die Tochtergesellschaften sind daher in der Regel deutlich kleiner als die Muttergesellschaft und hängen von dieser strategisch, strukturell und personell ab. Die Konzernzentrale übt sehr starken Einfluss auf die Tochterunternehmen aus. Die operative Holding findet man vor allem bei Konzernen, die durch vertikale und horizontale [[Diversifikation (Wirtschaft)|Diversifikation]] aus einem dominierenden Geschäftsfeld herausgewachsen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== {{Anker|Management-Holding}} Management-Holding oder Strategie-Holding ====&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;Management-Holding&amp;#039;&amp;#039; hat dagegen kein eigenes operatives Geschäft. Anders als die Finanzholding hält sie jedoch nicht nur die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, sondern führt diese auch. Zu diesen Führungsaufgaben gehören typischerweise die Festlegung der strategischen Geschäftsfelder, die strategische Steuerung, die Besetzung von Führungspositionen und die Steuerung des [[Kapitalfluss]]es innerhalb der Gruppe. Es ist möglich, dass die [[Vorstand]]smitglieder der Holdinggesellschaft auch die Leitungsfunktionen der Tochtergesellschaften, z.&amp;amp;nbsp;B. als Vorstandsvorsitzende, wahrnehmen. Größter Vorteil dieser Holding ist ihre Flexibilität, da jedes Tochterunternehmen Strategien für sein Geschäftsfeld entwickelt. Diese Holdingform kombiniert die Marktnähe und Flexibilität von [[Kleine und mittlere Unternehmen|kleinen und mittleren Unternehmen]] (KMU) mit der Kapitalkraft und Marktpräsenz großer Unternehmen. Beispiele für Management-Holdings finden sich bei Automobil- und Elektrokonzernen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zu den strategischen Holdings zählt man aber auch Finanzholdings, die dem Darstellen der Unternehmensgruppe nach außen als Gesamtheit dienen, so etwa im Sinne der [[Dachmarke]]: Der leitende Körper der Unternehmensgruppe, die Unternehmenszentrale, ist dann – hierarchisch neben den produktiven Zweigen – als Tochtergesellschaft unterhalb der Dachmarke angesiedelt, in der alle gemeinsamen strategischen Konzepte zusammengefasst sind. Diese Struktur wird in allen Branchen angewendet, in denen eine Unternehmensgruppe sich als Unternehmen mit weitgefassten Kompetenzen darstellen will, etwa im Bausektor ebenso wie bei Einzelhandelsgruppen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Finanzholding oder Vermögensholding ====&lt;br /&gt;
Die Finanzholding ist das Gegenstück der operativen Holding. Sie verwaltet vorrangig das Vermögen der Gesamtgruppe und übt weder die operative noch die strategische Leitung in ihren Tochtergesellschaften aus. Durch die Besetzung der obersten Führungspositionen, die Vorgabe von finanziellen Zielgrößen und die Zuteilung finanzieller Ressourcen besteht nur mittelbar Einfluss. Im Vordergrund steht die Ertrags- und Wertoptimierung des Konzerns als Gesamtheit, oder auch lediglich einzelner (Minderheits-)Beteiligungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Finanzholding kann in ihrem unternehmerischen Einfluss so weit zurückgenommen werden, dass sie nur noch Vermögensverwaltungsgesellschaft ohne Konzerneigenschaft ist. Dann spricht man von einer &amp;#039;&amp;#039;[[Beteiligungsgesellschaft]]&amp;#039;&amp;#039;, solche Unternehmenskonstrukte reduzieren sich oft auf einen eingetragenen Namen und keinerlei Personal. Verwendet werden solche Holdings einerseits in Unternehmensgruppen mehr oder minder eigenständiger Unternehmen, um der zunehmend strengeren [[Konzernabschluss]]pflicht nachzukommen, also dem Konsolidieren der nur internen Geschäftsflüsse, andererseits auch, um die gesamte Gruppe in sich sowohl monetär wie auch operativ eigenständiger und elastischer handelnd strukturieren zu können (Entkonsolidierung, Entherrschungsverträge). Außerdem verwendet man Finanzholdings zur Vorbereitung der organisatorischen Abwicklung von [[Unternehmenskauf|Unternehmenskäufen]], oder aus strategischen Gründen, etwa um einen renommierten Firmennamen zu erhalten, oder mehrere etablierte Namen nach Unternehmensfusionen nebeneinanderzustellen, ohne die Teilunternehmen selbst umbenennen zu müssen, oder einen neuen gemeinsamen Namen zu etablieren. Ein weiterer Sektor, in dem reine Finanzholdings angesiedelt sind, sind etwa Unternehmensgruppen in Privatbesitz, wo die Beteiligungsgesellschaft den Besitz von [[Natürliche Person|Privatpersonen]] oder [[Privatstiftung]]en – oft auch ohne jeglicher wirtschaftlicher Kompetenz – darstellt, sowie bei internationalen Konzernen, in denen die nationale Holding die Gesamtheit der Konzernteile in einem Staat widerspiegelt. Die letzteren Formen reduzieren sich auf eine reine Darstellung einer &amp;#039;&amp;#039;[[Rechtsperson]]&amp;#039;&amp;#039;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Organisatorische oder strukturelle Holding ====&lt;br /&gt;
Zunehmend werden – über Unternehmensübernahmen und Neugründungen hinaus – heute Holdinggesellschaften auch für die interne Organisation genutzt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;Macharzina/Wolf 2008&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor=Klaus Macharzina, Joachim Wolf |Hrsg= |Titel=Unternehmensführung: Das internationale Managementwissen - Konzepte - Methoden - Praxis |Auflage=6. |Verlag=Gabler |Ort= |Datum=2008 |ISBN=978-3-8349-1119-3 |Kapitel=7.2.2.4. &amp;#039;&amp;#039;Holding-Konzepte als Strukturvariante der Konzernorganisation&amp;#039;&amp;#039; |Seiten=489 ff}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Dann spricht man auch von &amp;#039;&amp;#039;Organisatorische Holding&amp;#039;&amp;#039;: So könnte etwa ein Bahnunternehmen seine gesamten Personen- und Frachttransport-Agenden (divisionäre Gliederung) in zwei Holdings zusammenfassen, um Überblick über die Sparten zu bewahren (Geschäftsbereichs-Konsolidierung), oder ein Telekommunikationsanbieter Datenleitungsbetrieb und Dienstleistung (funktionelle Gliederung), um unter verschiedenen Namen auftreten zu können. Diese Unternehmensgruppenstruktur ist unabhängig davon, ob die divisionäre oder funktionale Dachholding selbst im Sinne einer Abteilungsleitung operativ tätig ist, ob sie im Sinne einer Aufsichtsabteilung nur strategisch arbeitet, oder ob sie eine reine Beteiligungsgesellschaft der Konzernmutter darstellt. Über diese Form lassen sich auch komplexe Unternehmensstrukturen organisieren, oder mehrfach ineinander verschachteln: Die Holdinggesellschaften sind nur mehr Tochterunternehmen innerhalb der Gruppe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hierarchie ===&lt;br /&gt;
Hinsichtlich der Hierarchie wird die Positionierung einer Holding im Konzerngefüge untersucht. Die &amp;#039;&amp;#039;Dachholding&amp;#039;&amp;#039; steht im Konzern an oberster Stelle und hält als Muttergesellschaft die Beteiligungen direkt oder indirekt über &amp;#039;&amp;#039;Zwischenholdings&amp;#039;&amp;#039;. Letztere (auch &amp;#039;&amp;#039;Subholding&amp;#039;&amp;#039; genannt) ist in der Konzernhierarchie regelmäßig unterhalb der Dachholding angesiedelt und kann für Leitungsaufgaben eingesetzt werden, die sie zur Führungsholding eines Teilkonzerns macht.&amp;lt;ref&amp;gt;Thomas Keller, &amp;#039;&amp;#039;Unternehmensführung mit Holdingkonzepten&amp;#039;&amp;#039;, 1993, S. 38.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Leistungserstellung erfolgt in den Tochterunternehmen, den operativen Grundeinheiten des Konzerns. Ob diese vertikalen Teilstufen in demselben [[Wertschöpfung (Wirtschaft)|Wertschöpfungsprozess]] operieren und damit eine [[Funktionale Organisation|funktionale Gliederung]] vorliegt oder ob sie in unterschiedlichen Wertschöpfungsprozessen aktiv sind und damit eine Gliederung nach Objektbereichen gegeben ist ([[divisionale Organisation]]), ist im Hinblick auf Holdinggesellschaften irrelevant. Viele Holdinggesellschaften versuchen, [[Synergie]]effekte zwischen den Tochterunternehmen zu nutzen. Aus dieser Absicht entstehen Zentralbereiche mit entsprechender funktionaler Anordnungsbefugnis gegenüber den Tochterunternehmen, die nach regionalen oder produktorientierten Gesichtspunkten geschaffen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Motivation ==&lt;br /&gt;
Die Holding ist ein verbreitetes Organisationsmittel zur Strukturierung von Konzernunternehmen und damit zur [[Unternehmenskonzentration]]. Neben diesem Hauptzweck, der Führung eines Konzerns, erfüllt die Holding noch verschiedene weitere Zwecke. Sie kann zur Verschaffung von [[Steuervorteil]]en dienen, insbesondere bei [[Auslandsberührung]]. Ebenso können mit ihrer Hilfe Kapitalbeteiligungsgrenzen umgangen und Größen- und Spezialisierungsvorteile im Rahmen der [[Kapitalanlage]] genutzt werden. Zudem ermöglicht diese Organisationsform die leichte [[Laterale Integration|Integration]] von akquirierten Unternehmen. Sie kann Haftungen wie [[Patronatserklärung]]en für ihre Tochterunternehmen eingehen, damit diese Bankkredite erhalten können. Flexibelste Art ist die Finanzholding, starrste Form der Stammhauskonzern.&amp;lt;ref&amp;gt;Stefan Borchers, [https://books.google.de/books?id=kVEdBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA27&amp;amp;dq=holding+geschichte&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=xwFZVZmgG8igsAHnroHYBg&amp;amp;ved=0CEcQ6AEwBg#v=onepage&amp;amp;q=holding%20geschichte&amp;amp;f=false &amp;#039;&amp;#039;Beteiligungscontrolling in der Management-Holding&amp;#039;&amp;#039;], 2000, S. 27 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Wirtschaftlich sind Holdings gekennzeichnet durch [[Finanzanlage]]vermögen, welches die [[Aktiva]] der Holding-[[Bilanz]] dominiert. Dadurch besitzt sie typischerweise eine hohe [[Anlagenintensität]]. Die [[Gewinn- und Verlustrechnung]] kann durch Gewinnabführungsverträge beeinflusst werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorteile ==&lt;br /&gt;
Steuervorteile können genutzt werden, indem die Holding-Gesellschaft ihren [[Unternehmenssitz]] in ein Land verlegt, in dem attraktivere steuerliche Rahmenbedingungen gegeben sind. Die von den Tochterunternehmen an die Holding-Gesellschaft abgeführten [[Gewinn]]e unterliegen dann u. U. einer günstigeren [[Steuergesetz]]gebung.&amp;lt;ref&amp;gt;abhängig vom Sitz der einzelnen Gesellschaften und z.&amp;amp;nbsp;B. von Bestimmungen des deutschen [[Außensteuergesetz]]es.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus [[kartellrecht]]lichen Gründen ist es Unternehmen häufig untersagt, größere Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu halten. In vielen Fällen ist die Überschreitung einer Mindestbeteiligung darüber hinaus mit gesetzlichen Pflichten verbunden. Um dies zu umgehen, werden vielfach Holding-Gesellschaften gegründet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Holding-Gesellschaften ermöglichen es den betreffenden Unternehmen, direkte in indirekte Kapitalbeteiligungen zu verwandeln. Für den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden ist es durch die Zwischenschaltung von Zwischenholdings u. U. schwieriger, indirekte Kapitalbeteiligungen aufzudecken und zu untersagen. Beteiligungen müssen heute in vielen Staaten jedoch offengelegt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;In Deutschland aufgrund {{§|20-22|AktG|buzer|text=§§&amp;amp;nbsp;20&amp;amp;nbsp;ff.}} [[Aktiengesetz (Deutschland)|AktG]] und {{§|21-30|WpHG|buzer|text=§§&amp;amp;nbsp;21&amp;amp;nbsp;ff.}} [[WpHG]]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Mitteilungspflichten gelten auch für ausländische Unternehmen, soweit sie an deutschen Unternehmen beteiligt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Nachteile ==&lt;br /&gt;
Die Nachteile einer Holding liegen in der allgemeinen Abhängigkeit, Anonymisierung und der Ähnlichkeit wie bei der [[Divisionale Organisation|Geschäftsbereichorganisation]]. Durch die Strukturierung in Tochterunternehmen kann in diesen eine Intransparenz gegenüber den Zielen des Gesamtkonzerns entstehen. Durch deren rechtliche Selbständigkeit entsteht darüber hinaus ein deutlich höherer administrativer Aufwand.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Bea, Dichtl, Schweitzer |Titel=Allgemeine Betriebswirtschaftslehre |Band=Band 1 – Grundfragen |Auflage=7. |Verlag=Lucius&amp;amp;nbsp;&amp;amp;amp; Lucius |Ort=Stuttgart |Datum=1997 |Kommentar=4. Kapitel, Abschnitt 2}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Thomas Keller |Titel=Unternehmungsführung mit Holdingkonzepten |Auflage=2. |Verlag=Wirtschaftsverlag Bachem |Datum=1993}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Thomas Keller |Titel=Holding |Sammelwerk=Handelsblatt Wirtschafts-Lexikon |Band=5 |Auflage=1. |Verlag=Schäffer-Pöschel |Datum=2006 |ISBN=3-7910-2605-4}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Thomas Keller |Hrsg=G. Schreyögg, A. von Werder |Titel=Holding |Sammelwerk=Handwörterbuch Unternehmensführung und Organisation |Auflage=4. |Verlag=Schäffer-Poeschel Verlag |Datum=2004 |ISBN=3-7910-8050-4}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Hrsg=Marcus Lutter, Walter Bayer |Titel=Holding-Handbuch |Auflage=5. |Verlag=Otto Schmidt Verlag |Datum=2015 |ISBN=978-3-504-48006-6}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=Manfred Perlitz |Titel=Internationales Management |TitelErg=Reihe &amp;#039;&amp;#039;Grundwissen der Ökonomik&amp;#039;&amp;#039; |Band=Band 1560 von UTB. Uni-Taschenbücher/UTB für Wissenschaft |Verlag=UTB |Datum=1997 |ISBN=978-3-8252-1560-6 |Kapitel=Controllinginstrumente und Führungssysteme |Seiten=595 ff}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=[[Manfred Schulte-Zurhausen]] |Titel=Organisation |Auflage=3. |Verlag=Vahlen Verlag |Datum=2002 |ISBN=3-8006-2825-2}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* Steuervehikel: Schweizer Holding, in &amp;#039;&amp;#039;[[Steuerrecht (Schweiz)#Schweizer Holding|Steuerrecht (Schweiz)]]&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
* [[Privatvermögensstruktur]] in Liechtenstein&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Holding companies}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise und Anmerkungen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4160456-8|REMARK=Ansetzungsform GND: „Holdinggesellschaft“.}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Unternehmensart]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Holdinggesellschaft| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Konzern]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Planung und Organisation]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Saehrimnir</name></author>
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