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	<title>Einzugsbereich - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Einzugsbereich&amp;diff=912&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Pelikana: Linkfix</title>
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		<updated>2025-01-17T10:45:54Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Linkfix&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt den humangeographischen Begriff. Zur Bedeutung bei Gewässern siehe [[Einzugsgebiet]].}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einzugsbereich&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Einzugsgebiet&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; wird ein [[geographischer Raum]] bezeichnet, der einen [[infrastruktur]]ellen Einflussbereich eines meist zentralen Objektes, einer Einrichtung oder einer Struktur darstellt. Dies erfordert geeignete Verbindungswege und deren natürliche Voraussetzungen. Als Beispiele seien genannt das Einzugsgebiet einer [[Stadt]], einer [[Schule]] oder eines [[Unternehmen]]s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Terminus technicus|Terminus]] wird hauptsächlich in der [[Wirtschaftsgeografie]], [[Sozialgeographie]], [[Verkehrsgeographie]] und in verwandten Fachdisziplinen sowie in der [[Raumplanung]] verwendet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Einzugsgebiet einer Stadt und ihrer öffentlichen Einrichtungen wurde von [[Walter Christaller]] in seiner [[System der zentralen Orte|Theorie der zentralen Orte]] (1930er) auch als &amp;#039;&amp;#039;Ergänzungsgebiet&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet. Im Ergänzungsgebiet wohnen die Nachfrager der [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Güter]] (insbesondere [[Dienstleistungen]]), die in dem zentralen Ort angeboten werden. Die Nachfrager im Ergänzungsgebiet sind in ihrem Kundenverhalten auf den zentralen Ort hin orientiert bzw. werden von ihm versorgt. Streng genommen versteht man in dieser Theorie unter einem &amp;#039;&amp;#039;zentralen Ort&amp;#039;&amp;#039; jedwede Form von Angebotsstandort, in der Praxis wird hierunter allerdings meist eine [[Gebietskörperschaft]] verstanden. Dies gilt insbesondere für das [[System der zentralen Orte]] in der [[Raumordnung]]. Weitere Namen solcher Gebiete von Siedlungen in ihrer funktionalen Vielfalt sind &amp;#039;&amp;#039;Verflechtungsbereich&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Marktgebiet&amp;#039;&amp;#039; und (auf die [[Infrastruktur]] bezogen) &amp;#039;&amp;#039;Versorgungsgebiet&amp;#039;&amp;#039;. Vereinzelt haben oder hatten Institutionen wie niedergelassene Ärzte, Apotheken oder Rauchfangkehrer und andere Infrastruktur von öffentlichem Interesse auch einen rechtlich garantierten [[Gebietsschutz (Wettbewerbstheorie)|Gebietsschutz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In einem ähnlichen Sinne sind die Einzugsbereiche von beispielsweise Schulen und von Unternehmen (insbesondere [[Einzelhandel]]s&amp;amp;shy;betriebe und andere Anbieter haushaltsorientierter Dienstleistungen) zu verstehen, doch kann ihr geografischer Zusammenhang stärker gelockert sein. Denn Ausbildungs- oder Produktionsbetriebe haben zwar meist ihren regionalen Markt, sprechen jedoch auch weiter entfernte Kunden an. Die Planung der Einzugsbereiche von Schulen ergibt die [[Schulsprengel]], in denen Pflicht zum Besuch einer gewissen öffentlichen Schule besteht. Je spezieller eine Schule oder eine Firma ausgerichtet ist, desto größer ist im Regelfall ihr Einzugsbereich. Ähnliches gilt für [[Krankenhaus|Krankenhäuser]], kulturelle Angebote (Theater, Museen usw.), aber auch [[Freizeit]]-Einrichtungen (Vergnügungsparks, Tourismusregionen usw.).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Einzugsgebiete sind Konstrukte; sie unterliegen großen räumlich-zeitlichen Variationen und können nur anhand von theoretischen Überlegungen exakt abgegrenzt und segmentiert werden (z.&amp;amp;nbsp;B. mit dem [[Huff-Modell]]),&amp;lt;ref name=&amp;quot;Heinritz/Klein/Popp 2003&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Autor=Günter Heinritz, Kurt Klein, Monika Popp |Titel=Geographische Handelsforschung |Verlag=Borntraeger |Ort=Berlin |Datum=2003| ISBN=3443071376}}&amp;lt;/ref&amp;gt; oder aber regulierenden politischen Eingriffen (Grenzziehungen) absichtlich hergestellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Planung]] solcher [[Logistik|Versorgungs]]- und Interessensgebiete obliegt im öffentlichen Bereich – etwa für Schulen, Ämter und Apotheken – der Raumordnung. In der [[Privatwirtschaft|privaten Wirtschaft]] ist die Planung Sache der [[Marktforschung]] und der [[Strategie (Wirtschaft)|Unternehmensstrategie]]. &amp;lt;!--- bzw. in der weiteren Entwicklung eine Angelegenheit der [[Werbung]]. -- ? Beleg ? ---&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4331595-1}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wirtschaftsgeographie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Theorie (Raumordnung)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[br:Diazad doureier]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Pelikana</name></author>
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