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	<title>Bezirksverwaltung in Berlin - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-25T01:32:34Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Bezirksverwaltung_in_Berlin&amp;diff=10380&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Emmridet: Aktualisierung, typos</title>
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		<updated>2025-09-05T06:50:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Aktualisierung, typos&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die zwölf &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Berliner Bezirke|Bezirksverwaltungen von Berlin]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bilden den unteren Teil der zweistufigen [[Öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]] der deutschen [[Bundeshauptstadt]] [[Berlin]]. Organe der Bezirksverwaltungen sind die [[Bezirksverordnetenversammlung]]en (BVV) und die [[Bezirksamt (Berlin)|Bezirksämter]] (BA). Die Bezirksverwaltungen sind für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, sofern der Sache keine berlinweite Bedeutung zuzumessen ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erste Stufe der Berliner Verwaltung, und damit die zentrale und übergreifende Verwaltung des Landes Berlin, bildet die &amp;#039;&amp;#039;Hauptverwaltung&amp;#039;&amp;#039; mit den [[Senatsverwaltung]]en und ihren nachgeordneten Behörden. Sie wird vom [[Senat von Berlin]] als Landesregierung mit dem [[Regierender Bürgermeister von Berlin|Regierenden Bürgermeister]] an der Spitze geleitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Imagemap Berlin1|Berlin, administrative divisions (+districts -boroughs -pop) - de - colored.svg|mini|400px|Die zwölf [[Berliner Bezirke]] (seit 2001)}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berliner Bezirke haben weder den Status eines [[Landkreis|Kreises]], da Berlin eine [[kreisfreie Stadt]] ist, noch einer [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinde]], da Berlin [[Einheitsgemeinde]] ist. Sie sind „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne [[Rechtspersönlichkeit]]“ (§&amp;amp;nbsp;2 Abs.&amp;amp;nbsp;1 Bezirksverwaltungsgesetz).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die bezirkliche Selbstverwaltung hat [[Verfassungsrang]] (Artikel 68–77 der [[Verfassung von Berlin]]). Sie ist in zwei Verwaltungsorgane gegliedert, die [[Bezirksverordnetenversammlung]] (BVV) und das [[Bezirksamt (Berlin)|Bezirksamt]] (BA). Die BVV bildet als direkt [[Wahl|gewähltes]] [[Gremium]] den kontrollierenden Teil der Bezirksverwaltung; das Bezirksamt hingegen ist für die Ausführung der Verwaltung zuständig. Jedes Bezirksamt besteht aus dem [[Bezirksbürgermeister (Berlin)|Bezirksbürgermeister]] (hauptamtlich, besoldet nach [[Höherer Dienst|B6]] [[Bundesbesoldungsordnung]]) und fünf Bezirksstadträten&amp;lt;ref&amp;gt;[https://bezirksverwaltungsrecht.berlin/kommentar-zum-bezirksverwaltungsgesetz/34-zusammensetzung-des-bezirksamts § 34 BezVerwG Bezirksverwaltungsgesetz – Zusammensetzung des Bezirksamts]&amp;lt;/ref&amp;gt; (besoldet nach [[Höherer Dienst|B4]] Bundesbesoldungsordnung).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Preußische Städteordnung]] im Rahmen der [[Preußische Reformen#Städtereform|Stein-Hardenbergschen Reformen]] brachte zu Beginn des 19.&amp;amp;nbsp;Jahrhunderts einschneidende Neuerungen für die kommunale Verwaltungsstruktur von Berlin. Diese Städteordnung sah vor, größere Städte in &amp;#039;&amp;#039;Bezirke&amp;#039;&amp;#039; von mehreren Tausend Einwohnern zu gliedern. Jeder dieser Bezirke besaß einen ehrenamtlichen, unbesoldeten [[Bezirksvorsteher]], einen [[Schiedsmann]], eine [[Armenversorgung| Armenkommission]] und eine Waisenkommission.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die heutige Struktur der Bezirke hat ihren Ursprung im [[Groß-Berlin-Gesetz]] vom 27. April 1920, als durch Zusammenschluss des damaligen Berlins mit sieben weiteren Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken die Stadt Groß-Berlin mit damals 20 Bezirken geschaffen wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Verwaltungsgliederung hat sich in ihren Grundzügen über alle historischen Wendungen hinweg erhalten. Die Rolle der Bezirksverwaltungen und ihr politisches Gewicht war jedoch in den wechselnden politischen Systemen, in der [[Weimarer Republik]] von 1920 bis 1933, während der [[Zeit des Nationalsozialismus |nationalsozialistischen Herrschaft]] 1933–1945, in der [[Vier-Sektoren-Stadt]] nach Kriegsende 1945, in der durch die [[Berliner Mauer|Mauer]] geteilten Stadt von 1961 bis 1989 und nun im [[Deutsche Wiedervereinigung|wiedervereinigten Berlin]] als Hauptstadt ständigen Veränderungen unterworfen. Ebenso hat es immer eine kontroverse Debatte um einerseits eine Stärkung der bezirklichen Selbstverwaltung und andererseits eine stärkere Zentralisierung der Berliner Verwaltung gegeben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die letzte große Veränderung erfolgte mit dem Gebietsreformgesetz, durch das 2001 aus den bis dahin 23 historisch gewachsenen Bezirken durch Fusionen zwölf in etwa gleich große Bezirke geschaffen wurden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 22. Oktober 2008, das allerdings erst mit Beginn der 17. Wahlperiode in Kraft tritt, sollte eine einheitliche Gliederung aller Bezirksämter in gleiche Strukturen der Fachämter erfolgen. Dabei wurden diverse bisherige Fachämter zu größeren Organisationseinheiten zusammengefasst; es sollte dann nur noch zehn Fachämter je Bezirksverwaltung geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl des Bezirksamtes ==&lt;br /&gt;
Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus sechs Mitgliedern: dem [[Bezirksbürgermeister (Berlin)|Bezirksbürgermeister]] und fünf Bezirksstadträten. Die Vorschlagsrechte für die Bezirksamtsposten werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis nach dem [[D’Hondt-Verfahren|d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren]] auf die Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlungen verteilt. Die Bezirksamtsmitglieder werden durch die BVV&amp;amp;&amp;amp;nbsp;– zumindest juristisch&amp;amp;nbsp;– unabhängig von späteren Aufgabenbereichen gewählt. Welches Bezirksamtsmitglied später für welche Ressorts zuständig ist, bestimmt das Bezirksamt in eigener Verantwortung per Mehrheitsbeschluss. Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters steht grundsätzlich der stärksten Fraktion zu, kann jedoch an eine sogenannte [[Zählgemeinschaft]] aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Einordnung der Berliner Bezirke ===&lt;br /&gt;
Der oft missverstandene rechtliche Status der Berliner Bezirke und die Einordnung der beiden Organe BVV und Bezirksamt führte in der jüngeren Vergangenheit zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg vertrat im Streit um die Einzäunung des [[Görlitzer Park]]s im Jahr 2024 vor dem [[Verwaltungsgericht Berlin]] die Auffassung, er könne die Pläne der Senatsverwaltung mit der Begründung abwehren, der Bezirk verfüge über ein Selbstverwaltungsrecht, das dem einer Gemeinde vergleichbar sei. Hier stellte jedoch das Gericht klar, dass ein solcher Status nach Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] nicht vorliegt.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=LTO |url=https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg2l8224-vg-berlin-zaun-goerlitzer-park-goerli-recht-kriminalitaet-polizei |titel=Berliner ‚Görli‘-Streit: Bezirk verliert vorm VG |sprache=de |abruf=2025-05-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Proporzbezirksamt ===&lt;br /&gt;
Wiederkehrende Debatte in der Öffentlichkeit ist die Frage, ob das „Proporzbezirksamt“ durch ein sogenanntes ‚Politisches Bezirksamt‘ ersetzt werden soll.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Ulrich Zawatka-Gerlach |Titel=Zusammensetzung der Berliner Bezirksämter: Neue Debatte um das politische Bezirksamt |Sammelwerk=Der Tagesspiegel Online |Datum=2017-02-13 |ISSN=1865-2263 |Online=https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-debatte-um-das-politische-bezirksamt-6022951.html |Abruf=2025-05-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Stadtratsämter in Berlin werden seit 1971 nach Proporz, also nach der Stärke der Parteien, in den Bezirksverordnetenversammlung (BVV) besetzt. Die Bezirksbürgermeister können jedoch seit 1992 von einer politischen Mehrheit (zum Beispiel einer [[Koalition (Politik)|Koalition]]) gewählt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=Ulrich Zawatka-Gerlach |Titel=Grünes Konzept: Nächster Halt: Politisches Bezirksamt |Sammelwerk=[[Der Tagesspiegel]] |Datum=2016-06-29 |ISSN=1865-2263 |Online=https://www.tagesspiegel.de/berlin/nachster-halt-politisches-bezirksamt-5476558.html |Abruf=2025-05-10}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1998 war gemäß Art. 99 a.&amp;amp;nbsp;F. der Verfassung geplant, dass das politische Bezirksamt zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes&amp;lt;ref&amp;gt;Drucksache-Nr. 16/2804; [http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-2804.pdf parlament-berlin.de] (PDF)&amp;lt;/ref&amp;gt; und das Zehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin&amp;lt;ref&amp;gt;[http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-2807.pdf Drucksache-Nr. 16/2807] (PDF)&amp;lt;/ref&amp;gt; (beide Gesetze vom 17. Dezember 2009) wurde dies jedoch kurz zuvor gestoppt. Beide Gesetze wurden in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 10. Dezember 2009 angenommen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |url=http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vFiles/D12-00391/$File/plen16-056-bp%20Mail.pdf |text=Beschlussprotokoll Lfd. Nr. 3 C, Bst. b) und c). |format=PDF |wayback=20130317141257}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins]]&lt;br /&gt;
* [[:Kategorie:Bezirksbürgermeister (Berlin)]]&lt;br /&gt;
* [[:Kategorie:Bezirksstadtrat (Berlin)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/818134/.4./data/Verwaltungsstruturreform-data.pdf Vorschläge der Berliner Wirtschaft zur Strukturreform in der Bezirksverwaltung in Berlin] (PDF)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Behörde (Berlin)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verwaltungsgliederung Berlins]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Emmridet</name></author>
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