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	<title>Amtssprache - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Demo Wiki</subtitle>
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		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Amtssprache&amp;diff=6195&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;NordNordWest: /* Konflikte */ Farbcodeanpassungen</title>
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		<updated>2025-09-19T22:02:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Konflikte: &lt;/span&gt; Farbcodeanpassungen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt Amtssprachen im offiziellen Sinn. Zu „Amtssprache“ als Stilbezeichnung für typische Behördensprache siehe [[Verwaltungssprache]].}}&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Amtssprache&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die im [[Sprachenrecht]] verbindlich geregelte [[Sprache]] eines Landes oder Staates, die für die Regierung und alle staatlichen Stellen untereinander und gegenüber den [[Bürger]]n gilt. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und [[Normung|Normen]] verfasst, Auskünfte an Bürger erteilt, [[Verhandlung]]en geführt und protokolliert. In ihr müssen auch [[Schriftsatz (Recht)|Schriftsätze]] vor Gericht und [[Antrag|Anträge]] eingereicht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb eines Landes oder eines Gebietes kann es gleichzeitig mehrere Amtssprachen geben. Staaten mit mehreren Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte [[Arbeitssprache]]. Amtssprachen und Arbeitssprachen sind auch bei internationalen Behörden wie der [[Vereinte Nationen|UNO]] und dem [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] verbreitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Begriffe ==&lt;br /&gt;
Die Amtssprache ist im engeren Sinne die Sprache, in der [[Behörde]]n und [[Regierung]]en kommunizieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Während in Deutschland Deutsch die alleinige Amtssprache ist, gibt es auch Länder mit mehreren Amtssprachen. So hat die Schweiz vier Amtssprachen, neben Französisch, Italienisch und Deutsch auch [[Bündnerromanisch]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland und Österreich sind neben der Amtssprache Deutsch weitere Sprachen als amtliche [[Regionalsprache]]n anerkannt (siehe [[Amtssprachen innerhalb Deutschlands]], [[Minderheitensprachen in Österreich]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vergleichbare Begriffe, die aber nicht immer gleichbedeutend mit „Amtssprache“ sind, sind&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Gerichtssprache]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die vor Gericht zulässige Sprache&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Verhandlungssprache&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die Sprache, in der beispielsweise ein [[Parlament]] die Sitzungen abhält&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;[[Schulsprache]]&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die im Schulunterricht verwendete Sprache&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Staatssprache&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, die „offizielle Sprache eines Staates“ (Duden),&amp;lt;ref&amp;gt;Duden online: [https://www.duden.de/rechtschreibung/Staatssprache &amp;#039;&amp;#039;Staatssprache&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt; z.&amp;amp;nbsp;B. ist Deutsch laut der [[Bundesverfassung (Österreich)|österreichischen Verfassung]] die Staatssprache [[Österreich]]s&lt;br /&gt;
Wenn allerdings in einem Land eine Sprache dominiert, ist sie oft zugleich Amtssprache, Gerichtssprache, Verhandlungssprache und Schulsprache. Umgangssprachlich steht das Wort „Amtssprache“ auch für die typische [[Verwaltungssprache]], deren Stil und Wortschatz für Ämter und Behörden kennzeichnend ist. Man spricht in diesem Sinne auch von „Amtsdeutsch“, „Behördendeutsch“ oder „Beamtendeutsch“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Festlegung einer Amtssprache ==&lt;br /&gt;
Nicht immer spiegeln die Amtssprachen die tatsächlichen [[Muttersprache]]n der Bewohner eines Landes wider.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Nationalstaat]]en ist regelmäßig die überlieferte Sprache einer landesweiten Sprachgemeinschaft Amtssprache (siehe auch [[Nation]]).&lt;br /&gt;
Sprachen, die [[eingeborene]] [[nationale Minderheit]]en zu sprechen pflegen, sind gelegentlich als örtliche Amtssprachen anerkannt (zum Beispiel [[Hawaiisch]] auf [[Hawaii]] für etwa 1000 Sprecher). Die Sprachen, die Einwanderer in ihre Zielländer mitbringen, sind in aller Regel nicht Amtssprache im Einwanderungsland (falls doch, kann dies ein die Einwanderung begünstigender Faktor sein; siehe z.&amp;amp;nbsp;B. [[Deutsche in der Schweiz]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nur in wenigen Fällen ([[Schweiz]] mit vier, [[Südafrika]] mit zwölf und [[Bolivien]] mit 36 Amtssprachen) sind „alle“ Landessprachen auch Amtssprachen. In den meisten Staaten gilt dagegen, ungeachtet des Vorkommens weiterer einheimischer Sprachen, nur eine einzige Sprache als Amtssprache, was mit der Notwendigkeit der staatlichen Einheit und dem verwaltungsmäßigen Mehraufwand (Ausbildung aller Beamten und Ausdruck aller Formulare in mehreren Sprachen) begründet wird, aber auch zu einer Abwertung der Sprecher von Nicht-Amtssprachen und längerfristig zum Aussterben der [[Minderheitensprache]]n führen kann. Die Anerkennung einer Sprache als Amtssprache hat in der Regel einen spracherhaltenden Effekt.&amp;lt;ref&amp;gt;Heinz KIoss: &amp;#039;&amp;#039;Grundfragen der Ethnopolitik.&amp;#039;&amp;#039; 1969, S. 549.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Kompromiss ist, einer Minderheitensprache auf regionaler Ebene den Status einer Amtssprache zu geben. Beispiele sind die [[deutsche Sprache]] in [[Südtirol]] und die [[sorbische Sprache]] in der [[Lausitz]].  In einzelnen Staaten, wie in [[Norwegen]] und der [[Schweiz]], werden Amtssprachen auch auf Gemeindeebene festgelegt.&amp;lt;!-- Quelle fehlt --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei den [[Gebärdensprache]]n sind bis heute als einzige die [[neuseeländische Gebärdensprache|neuseeländische]] sowie die südafrikanische Gebärdensprache als gesamtstaatliche Amtssprachen definiert worden. Auch in Österreich hat eine [[Österreichische Gebärdensprache|Gebärdensprache]] die Funktion einer Amtssprache übernommen und kann zumindest vor Gericht verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Konflikte ==&lt;br /&gt;
Nach der [[Annexion]] von Gebieten mit fremdsprachiger Bevölkerung stellt sich die Frage nach der Amtssprache. Zum Beispiel kamen nach dem [[Deutsch-Französischer Krieg|Deutsch-Französischen Krieg 1870/71]] auch französischsprachige Teile des Elsass und Lothringens als [[Reichsland Elsaß-Lothringen]] zum [[Deutsches Kaiserreich|Deutschen Kaiserreich]]. Die Gerichtssprache wurde aufgrund des Gesetzes vom 14.&amp;amp;nbsp;Juni 1871 deutsch. Da das Reichsland zwar weitaus überwiegend deutschsprachig war, es aber eine starke französischsprachige Minderheit gab, wurde mit Verordnung vom 17.&amp;amp;nbsp;Dezember 1874 für eine Reihe von französischsprachigen Gemeinden die Gerichtssprache abweichend mit Französisch festgelegt.&amp;lt;ref&amp;gt;Freiherr Maximilian du Prel: &amp;#039;&amp;#039;Die Deutsche Verwaltung für Elsaß-Lothringen 1870–1879.&amp;#039;&amp;#039; Denkschrift, 1. Lieferung, Seite 114.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Manchmal versuchten Länder bzw. Regierungen, durch Aufzwingen einer einzigen Amtssprache ein annektiertes Gebiet zu [[Assimilation (Soziologie)|assimilieren]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Datei:Official languages in Africa.svg|mini|250px|Amtssprachen in Afrika {{Farblegende|#FF8C00|Afrikaans}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#19822D|Arabisch}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#C35A91|Englisch}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#415096|Französisch}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#8EB423|Portugiesisch}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#DAC716|Spanisch}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#78433b|Swahili}}&lt;br /&gt;
{{Farblegende|#414141|andere afrikanische Sprachen}}]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In [[Vielvölkerstaat]]en kam es nicht selten zu Konflikten um die Amtssprache(n). In [[Cisleithanien]], der westlichen Hälfte [[Österreich-Ungarn]]s (1867–1918), kam es 1897/1898 zu einer tiefen innenpolitischen Krise, die die [[Kasimir Felix Graf Badeni#Badenische Sprachenverordnung|Badenische Sprachenverordnung]] in [[Böhmen]] und [[Mähren]] ausgelöst hatte. Mit dieser Verordnung sollte die Gleichberechtigung der [[Tschechische Sprache|tschechischen]] Amtssprache mit der deutschen gesichert werden, was die Deutschen nicht hinnehmen wollten. [[K.k.]] Ministerpräsident [[Paul Gautsch von Frankenthurn]] scheiterte mit dem Versuch, eine pragmatische Lösung des Konflikts durch Lockerung der Verordnung zu finden. Sein Vorschlag, jeder Beamte müsse die im Dienst notwendigen Sprachen beherrschen, ließ zu viele Interpretationen offen. Unter der Regierung [[Manfred von Clary-Aldringen|Clary-Aldringen]] wurden die Sprachverordnungen schließlich aufgehoben,&amp;lt;ref&amp;gt;[[Jiří Kořalka]]: &amp;#039;&amp;#039;Die Herausbildung des Wirtschaftsbürgertums in den böhmischen Ländern im 19. Jahrhundert&amp;#039;&amp;#039;. In: Peter Heumos (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Polen und die böhmischen Länder im 19. und 20. Jahrhundert. Politik und Gesellschaft im Vergleich. Vorträge der Tagung des Collegium Carolinum in Bad Wiessee vom 15. bis 17. November 1991&amp;#039;&amp;#039;. Verlag Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-56021-2, S.&amp;amp;nbsp;57–80, hier: S.&amp;amp;nbsp;71.&amp;lt;/ref&amp;gt; der Konflikt blieb bis 1918, als die [[Tschechoslowakei]] gegründet wurde, ungelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Staaten, die keine einheitliche Nation bilden oder bildeten, kann die Festlegung bzw. Änderung einer Amtssprache zu Konflikten führen. Darunter fallen zum Beispiel die [[Nachfolgestaat]]en der ehemaligen europäischen [[Kolonie]]n in Afrika, deren Grenzziehung oftmals willkürlich ohne Berücksichtigung von [[Sprachgrenze]]n und Völkergrenzen erfolgte (siehe [[Ethnische Minderheit]]en). In [[Afrika]] sind meist [[Kolonialsprache]]n Amtssprache, so [[Französische Sprache|Französisch]] in der [[Demokratische Republik Kongo|Demokratischen Republik Kongo]], in der [[Elfenbeinküste]] oder [[Mali]], [[Englische Sprache|Englisch]] in [[Sambia]], [[Kenia]] oder [[Südafrika]], [[Portugiesische Sprache|Portugiesisch]] in [[Mosambik]] oder [[Angola]]. Diese [[Sprachpolitik]] begünstigt oft die herrschende Elite, die im Gegensatz zum gemeinen Volk die Amtssprache beherrscht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In den Nachfolgestaaten der ehemaligen [[Kolonie]]n in [[Amerika]] ist die Situation gänzlich anders. Dort sind die [[Indianersprachen]] und [[Eskimo-Aleutisch|Eskimosprachen]] der Ureinwohner völlig in den Hintergrund gedrängt worden. Trotz der verschiedenen Muttersprachen der europäischen Einwanderer und der afrikanischen Sklaven hat sich die Sprache der jeweiligen Kolonialherren praktisch vollständig durchgesetzt. In großen Teilen Süd- und Mittelamerikas ist [[Spanische Sprache|Spanisch]] Amtssprache; in [[Brasilien]] ist die Amtssprache Portugiesisch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtssprachen innerhalb Deutschlands ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Amtssprachen innerhalb Deutschlands}}&lt;br /&gt;
Wichtig für Deutschland sind einzelne vorzunehmende Differenzierungen. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen grundsätzlicher Zuständigkeit der 16 einzelnen Länder in Deutschland, ihre Sprachen und damit auch unter anderem die Amtssprachen aufgrund ihrer originären eigenstaatlichen [[Kulturhoheit der Länder|Kulturhoheit]] zu bestimmen und der nur auf Bundesaufgaben (Regelungsbedarf in eigenen Angelegenheiten) beschränkten Regelungskompetenz des Bundes, die rein quantitativ überwiegt. Wichtig in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern) ist ebenfalls die rechtliche Abgrenzung des Begriffs &amp;#039;&amp;#039;Amtssprache&amp;#039;&amp;#039; von Begriffen wie &amp;#039;&amp;#039;Gesetzessprache&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Gerichtssprache&amp;#039;&amp;#039;, die nicht identisch sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Insgesamt existiert in Deutschland ein ganzes Bündel von Sprachen, die ganz oder zumindest regional oder sachlich partiell Amts-, Gesetzes-, Gerichts- oder Parlamentssprachen sind. Neben „Deutsch“, das normiert auf Bundesebene vor allem nach {{§|23|VwVfG|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 [[Verwaltungsverfahrensgesetz|VwVfG]] als Amtssprache im engen Sinne und nach {{§|184|gvg|juris}} des [[Gerichtsverfassungsgesetz]]es als Gerichtssprache bezeichnet wird, sind es unter weiteren [[Dänische Sprache|Dänisch]], [[Niederdeutsche Sprache|Niederdeutsch]], [[Friesische Sprachen|Friesisch]], [[Sorbische Sprache|Sorbisch]], [[Englische Sprache|Englisch]], [[Französische Sprache|Französisch]]. Über europäisches Recht, sofern es greift, kann sogar jede Amts- bzw. Gerichtssprache jedes Mitgliedslands der [[Europäische Union|Europäischen Union]] in einem Teilsegment zur partiellen Gerichtssprache werden (Anträge und Schriftstücke sind auch in diesen Sprachen vor deutschen Gerichten möglich). „Deutsch“ wird vielfach juristisch (in einzelnen Bereichen streitig) als Oberbegriff für [[Bundesdeutsches Hochdeutsch|Hochdeutsch]], [[Plattdeutsch]] und alle Mundarten gleichermaßen interpretiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Innerhalb Deutschlands ist keine Staatssprache definiert, weder auf Bundesebene noch auf der Ebene der 16 Länder.&amp;lt;ref&amp;gt;Referenzen zu diesem Abschnitt im Hauptartikel [[Amtssprachen innerhalb Deutschlands]]&amp;lt;/ref&amp;gt; Eine entsprechende Grundgesetzergänzung wird seit &amp;lt;!--spätestens--&amp;gt; den [[2000er Jahre]]n diskutiert.&amp;lt;ref&amp;gt;Siehe auch: Referenzen zu dem Artikel [[Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz]]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Amtssprachen in einzelnen Ländern ==&lt;br /&gt;
Informationen zu den Amtssprachen in einzelnen Ländern findet man in den Länderartikeln (oben in der Infobox und im Fließtext). Gegebenenfalls wird das Thema zusätzlich in Spezialartikeln über die Sprachen des Landes behandelt, zum Beispiel:&lt;br /&gt;
* [[Sprachgesetzgebung in Belgien]]&lt;br /&gt;
* [[Minderheitensprachen in Österreich]]&lt;br /&gt;
* [[Sprachen in der Schweiz]]&lt;br /&gt;
* [[Sprachen in den Vereinigten Staaten]]&lt;br /&gt;
* [[Sprachen Indiens]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Bitte die Liste nicht endlos erweitern. Das sind nur Beispiele, vier sollten genügen. Solche Artikel sind in den Länderartikeln ohnehin verlinkt --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Siehe außerdem:&lt;br /&gt;
* [[Amtssprachen der Europäischen Union]]&lt;br /&gt;
* [[Liste der Amtssprachen]]&lt;br /&gt;
&amp;lt;!-- Bitte nicht irgendwelche Amtssprachen-Artikel anlegen. Normalerweise findet man dieses Thema im Artikel über das Land und/oder im dort verlinkten Artikel über die Sprachen des Landes, siehe oben --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Verkehrssprache]]&lt;br /&gt;
* [[Geschäftssprache]] (Begriffsklärung)&lt;br /&gt;
* [[Territorialsprache]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4001807-6}}&lt;br /&gt;
* {{§|23|vwvfg|juris}} Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4001807-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Sprachvarietät]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Amtssprache| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;NordNordWest</name></author>
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