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		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Mitglied_des_Europ%C3%A4ischen_Parlaments&amp;diff=8890</id>
		<title>Mitglied des Europäischen Parlaments</title>
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		<updated>2025-05-07T19:01:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;81.221.86.17: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Europäisches Parlament (Straßburg).jpeg|mini|Europäisches Parlament ([[Straßburg]])]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein &#039;&#039;&#039;Mitglied des Europäischen Parlaments&#039;&#039;&#039; (&#039;&#039;&#039;MdEP&#039;&#039;&#039;; {{frS|Député européen}} oder {{lang|fr|&#039;&#039;Membre du parlement européen&#039;&#039;}}, &#039;&#039;MPE&#039;&#039;) ist ein [[Abgeordneter|gewählter Vertreter]] im [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]]. Deutschsprachige Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnen sich selbst meist als &#039;&#039;&#039;Europaabgeordnete&#039;&#039;&#039; oder &#039;&#039;&#039;Europaparlamentarier&#039;&#039;&#039;. Dies ist zwar nicht der offizielle Begriff, aber die in der deutschen Sprache am häufigsten verwendete Bezeichnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Europaabgeordneten vertreten im [[Politisches System der Europäischen Union|politischen System der Europäischen Union]] die [[Unionsbürgerschaft|Unionsbürger]]. Sie sind an der [[Rechtsetzung der Europäischen Union|Gesetzgebung auf europäischer Ebene]] beteiligt und kontrollieren die [[Exekutive]] der EU, das heißt insbesondere die [[Europäische Kommission]]. Im Parlament sind die Abgeordneten in [[Fraktion im Europäischen Parlament|länderübergreifenden Fraktionen]] organisiert, in denen sich jeweils Abgeordnete mit ähnlicher politischer Ausrichtung vereinen. Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten und werden dementsprechend in zwanzig ständige Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der [[Europawahl 2024|letzten Europawahl]] hat sich das Parlament am 16.&amp;amp;nbsp;Juli 2024 für die zehnte Wahlperiode konstituiert.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Volker Müller |url=https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw28-europaparlament-1012732 |titel=Deutscher Bundestag - Neugewähltes Europaparlament hat sich am 16. Juli konstituiert |sprache=de |abruf=2025-03-30}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Entsprechend {{art.|14|eu|dejure|text=Art.&amp;amp;nbsp;14}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 des [[Vertrag über die Europäische Union|Vertrags über die Europäische Union]] und ergänzender Rechtsvorschriften setzt sich das Europäische Parlament derzeit aus [[Liste der Mitglieder des 9. Europäischen Parlamentes|705&amp;amp;nbsp;Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger]] zusammen, die als &#039;&#039;Mitglieder des Europäischen Parlaments&#039;&#039; bezeichnet werden&amp;lt;ref&amp;gt;Siehe Artikel&amp;amp;nbsp;1 der [https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+RULES-EP+20170116+TOC+DOC+XML+V0//DE&amp;amp;language=DE &#039;&#039;Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments&#039;&#039;] (Vorläufige Ausgabe&amp;amp;nbsp;- Januar 2017. In: &#039;&#039;europarl.europa.eu&#039;&#039;. [[Europäisches Parlament]].); im {{CELEX|32005Q0684|&#039;&#039;Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28.&amp;amp;nbsp;September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom)&#039;&#039;}} (In: &#039;&#039;[[Amtsblatt der Europäischen Union]].&#039;&#039; L&amp;amp;nbsp;262 vom 7.&amp;amp;nbsp;Oktober 2005, S.&amp;amp;nbsp;1–10. Online in: &#039;&#039;[[EUR-Lex]].&#039;&#039;) wird der Terminus &#039;&#039;Abgeordnete des Europäischen Parlaments&#039;&#039; verwendet.&amp;lt;/ref&amp;gt;, darunter 96&amp;amp;nbsp;deutsche, 18&amp;amp;nbsp;österreichische und 6&amp;amp;nbsp;luxemburgische Abgeordnete. Aufgrund von Rücktritten oder Todesfällen kann die Zahl der Abgeordneten vorübergehend sinken, bis die gemäß jeweiligem Wahlrecht nachrückberechtigte Person ihr Mandat antritt. Die nächsten Direktwahlen aller Abgeordneten durch die stimmberechtigten Bürger aller 27&amp;amp;nbsp;EU-Staaten finden Mitte 2029 statt. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglieder in über 150 verschiedenen [[Politische Partei|Parteien]], die zum größten Teil einer der 12 [[europäische politische Partei|politischen Parteien auf europäischer Ebene]] angehören.&lt;br /&gt;
{{Linkbox Mitglieder des EU-Parlamentes}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Situation ==&lt;br /&gt;
Aufgaben, Rechte, Pflichten, [[Politische Immunität|Immunität]], Bezahlung der Abgeordneten und ähnliches werden geregelt durch:&lt;br /&gt;
* den &#039;&#039;[[Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union]]&#039;&#039; ({{Art.|223|AEU|dejure|text=Art.&amp;amp;nbsp;223}} Abs.&amp;amp;nbsp;2 sowie das Protokoll (Nr.&amp;amp;nbsp;7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union),&amp;lt;ref&amp;gt;{{CELEX|12012E/TXT|&#039;&#039;Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Konsolidierte Fassung)&#039;&#039;}}. In: &#039;&#039;Amtsblatt der Europäischen Union&#039;&#039;. C&amp;amp;nbsp;326 vom 26.&amp;amp;nbsp;Oktober 2012, S.&amp;amp;nbsp;47–390. Online in: &#039;&#039;[[EUR-Lex]].&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* den &#039;&#039;Direktwahlakt&amp;amp;nbsp;– Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/db945d8c-43b6-4fba-bb6e-f7d9dba5f66b/direktwahlakt.pdf &#039;&#039;Direktwahlakt&amp;amp;nbsp;– Beschluss und Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments&#039;&#039;] {{CELEX|41976X1008(01)|Vom 20.&amp;amp;nbsp;September 1976}} ({{BGBl|1977 II S. 733}}), zuletzt geändert durch {{CELEX|32002D0772|&#039;&#039;Beschluss des Rates vom 25.&amp;amp;nbsp;Juni 2002 und 23.&amp;amp;nbsp;September 2002&#039;&#039;}} ({{BGBl|2003 II S. 810}}; {{BGBl|2004 II S. 520}}). In: &#039;&#039;bundeswahlleiter.de&#039;&#039;. Der [[Bundeswahlleiter]] (PDF-Dokument; 82,80&amp;amp;nbsp;KiB).&amp;lt;/ref&amp;gt;,&lt;br /&gt;
* das &#039;&#039;Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments&#039;&#039;,&amp;lt;ref&amp;gt;{{CELEX|32005Q0684|&#039;&#039;Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28.&amp;amp;nbsp;September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom)&#039;&#039;}}. In: &#039;&#039;Amtsblatt der Europäischen Union&#039;&#039;. L&amp;amp;nbsp;262 vom 7.&amp;amp;nbsp;Oktober 2005, S.&amp;amp;nbsp;1–10. Online in: &#039;&#039;[[EUR-Lex]].&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* die &#039;&#039;Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments&#039;&#039;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+RULES-EP+20170116+TOC+DOC+XML+V0//DE&amp;amp;language=DE &#039;&#039;Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments&amp;amp;nbsp;– Vorläufige Ausgabe&amp;amp;nbsp;- Januar 2017&#039;&#039;]. In: &#039;&#039;europarl.europa.eu&#039;&#039;. [[Europäisches Parlament]].&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahl der Abgeordneten ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Europawahl}}&lt;br /&gt;
In der 1952 eingerichteten Parlamentarischen Versammlung der [[Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl|Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl]], dem Vorgänger des Europäischen Parlaments, wurden die Mitglieder von den Parlamenten der Mitgliedstaaten bestimmt. Seit der [[Europawahl 1979]] werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments jedoch alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen [[Europawahl]]en gewählt. Diese Wahlen finden in allen Mitgliedstaaten gleichzeitig, aber mit jeweils etwas unterschiedlichen Wahlsystemen und getrennten Listen statt. Jeder Mitgliedstaat entsendet eine feste Anzahl an Europaabgeordneten, wobei nach dem Prinzip der [[Degressive Proportionalität|degressiven Proportionalität]] größere Mitgliedstaaten jeweils mehr Sitze haben als kleinere, kleinere Mitgliedstaaten jedoch mehr Sitze &#039;&#039;pro Einwohner&#039;&#039; als größere. Im Einzelnen ist die Anzahl der Sitze im [[AEU-Vertrag]] festgeschrieben und kann nur durch eine einstimmige Vertragsreform geändert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wahlberechtigt und wählbar ist jeder [[Unionsbürgerschaft|Bürger der Europäischen Union]]. Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, können frei wählen, in welchem dieser Staaten sie ihr Wahlrecht ausüben. Die Altersgrenzen für das aktive und passive Wahlrecht werden jeweils von den Mitgliedstaaten festgelegt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Vergleich zu nationalen Parlamenten hat das Europäische Parlament eine verhältnismäßig große Austauschrate der Parlamentarier. Häufig legen Abgeordnete etwa ihr Mandat nieder, um sich in ihr nationales Parlament wählen zu lassen oder ein nationales Regierungsamt anzutreten. Da zudem insbesondere in kleinen Mitgliedsländern mit wenig Sitzen im Europäischen Parlament kleinere Parteien nur geringe Chancen haben, allein ein Mandat zu erringen, schließen sich diese manchmal zu Listenverbindungen zusammen, mit der vorherigen Vereinbarung, nach einem bestimmten Zeitraum zu „rotieren“. Solche Vereinbarungen haben allerdings keinen rechtlichen Wert; formal dauert das Mandat jedes Abgeordneten jeweils bis zur nächsten Europawahl und kann nur durch seinen eigenen Willen niedergelegt werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Siehe Artikel&amp;amp;nbsp;2 des {{CELEX|32005Q0684|&#039;&#039;Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 28.&amp;amp;nbsp;September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom)&#039;&#039;}}. In: &#039;&#039;Amtsblatt der Europäischen Union&#039;&#039;. L&amp;amp;nbsp;262 vom 7.&amp;amp;nbsp;Oktober 2005, S.&amp;amp;nbsp;1–10, hier: 3–4. Online in: &#039;&#039;[[EUR-Lex]].&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt; Scheidet ein Parlamentarier aus dem Parlament aus, so wird er durch den Nächstplatzierten auf der jeweiligen nationalen Wahlliste ersetzt, auf der er gewählt wurde. Der längste amtierende Europaabgeordnete, der seit der Europawahl 1979 durchgängig bis 2014 dem Parlament angehörte, war der Deutsche [[Hans-Gert Pöttering]] ([[Christlich Demokratische Union Deutschlands|CDU]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bis zur ersten Europawahl 1979 hatten alle Europaabgeordneten ein sogenanntes „[[Doppelmandat|doppeltes Mandat]]“: Sie waren zugleich Abgeordnete des Europäischen und ihres jeweiligen nationalen Parlaments. Auch in den ersten Europawahlen kandidierten häufig noch prominente Abgeordnete der nationalen Parlamente, die dann ein doppeltes Mandat wahrnahmen. Mit den zunehmenden Kompetenzen des Europäischen Parlaments und dem damit verbundenen wachsenden Arbeitsaufwand eines Mandats wurde diese Praxis jedoch immer seltener angewandt und von verschiedenen Parteien und Mitgliedstaaten abgelehnt. Seit der [[Europawahl 2004]] sind doppelte Mandate nicht mehr erlaubt (mit Ausnahmen für Großbritannien [bis 2009, faktisch bis 2005] und Irland [bis 2007]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da Unionsbürger jeweils auch im Staat ihres Wohnorts wählbar sind, kommt es immer wieder vor, dass Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzen, für das sie gewählt wurden. Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über diese Abgeordneten bis einschließlich der [[Europawahl 2004]].&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. Corbett, R. u.&amp;amp;nbsp;a. (2007), &#039;&#039;The European Parliament&#039;&#039;, 7. Auflage. London, John Harper Publishing, S. 21.&amp;lt;/ref&amp;gt; Drei Abgeordnete, nämlich Daniel Cohn-Bendit, Monica Frassoni und Ari Vatanen, wurden bereits in mehreren Ländern gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{| class=&amp;quot;wikitable sortable&amp;quot;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! Name&lt;br /&gt;
! erstmals im Ausland gewählt&lt;br /&gt;
! Staatsangehörigkeit&lt;br /&gt;
! Staat der Wahl&lt;br /&gt;
! [[Europapartei]]/politische Richtung&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| [[Christine Crawley, Baroness Crawley|Christine Crawley]]&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 1984|1984]]&lt;br /&gt;
| {{IRL}}&lt;br /&gt;
| {{GBR}}&lt;br /&gt;
| [[Sozialdemokratische Partei Europas|SPE]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Bárbara|Dührkop Dührkop}}&lt;br /&gt;
| 1987&lt;br /&gt;
| {{DEU}}&lt;br /&gt;
| {{ESP}}&lt;br /&gt;
| [[Sozialdemokratische Partei Europas|SPE]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Maurice|Duverger}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 1989|1989]]&lt;br /&gt;
| {{FRA}}&lt;br /&gt;
| {{ITA}}&lt;br /&gt;
| [[Sozialdemokratische Partei Europas|SPE]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Wilmya|Zimmermann}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 1994|1994]]&lt;br /&gt;
| {{NLD}}&lt;br /&gt;
| {{DEU}}&lt;br /&gt;
| [[Sozialdemokratische Partei Europas|SPE]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Oliver|Dupuis}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 1994|1994]]&lt;br /&gt;
| {{BEL}}&lt;br /&gt;
| {{ITA}}&lt;br /&gt;
| &#039;&#039;Radikalliberale&#039;&#039;&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Daniel|Cohn-Bendit}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 1999|1999]]&lt;br /&gt;
| {{DEU}}&lt;br /&gt;
| {{DEU}} (1994, 2004)&amp;lt;br /&amp;gt; {{FRA}} (1999, 2009)&lt;br /&gt;
| [[Europäische Grüne Partei|EGP]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Monica|Frassoni}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 1999|1999]]&lt;br /&gt;
| {{ITA}}&lt;br /&gt;
| {{BEL}} (1999),&amp;lt;br /&amp;gt;{{ITA}} (2004)&lt;br /&gt;
| [[Europäische Grüne Partei|EGP]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Willem|Schuth}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 2004|2004]]&lt;br /&gt;
| {{NLD}}&lt;br /&gt;
| {{DEU}}&lt;br /&gt;
| [[ELDR]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Daniel|Stroz}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 2004|2004]]&lt;br /&gt;
| {{DEU}}&lt;br /&gt;
| {{CZE}}&lt;br /&gt;
| [[Europäische Linkspartei|EL]]&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| {{PersonZelle|Ari|Vatanen}}&lt;br /&gt;
| [[Europawahl 2004|2004]]&lt;br /&gt;
| {{FIN}}&lt;br /&gt;
| {{FIN}} (1999),&amp;lt;br /&amp;gt;{{FRA}} (2004)&lt;br /&gt;
| [[Europäische Volkspartei|EVP]]&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Frauenanteil und Altersstruktur ==&lt;br /&gt;
Der Frauenanteil an den Europaabgeordneten ist von 1979 bis 2009 bei jeder Europawahl gestiegen, von zunächst 18 % auf 35 %. Er liegt damit über dem Durchschnitt der nationalen Parlamente in Europa&amp;lt;ref&amp;gt;Europäisches Parlament, [[Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter]], 8. März 2008: [https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+IM-PRESS+20080229STO22577+0+DOC+XML+V0//DE Bestandsaufnahme: Frauen in Europas Parlamenten].&amp;lt;/ref&amp;gt; und etwa auf der Höhe des [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestags]] (mit [[Frauenanteil im Deutschen Bundestag seit 1949|31 % Frauen]] seit der [[Bundestagswahl 2017]]). Allerdings variiert er je nach Mitgliedstaat stark. In der Legislaturperiode 2009–2014 war der Frauenanteil der finnischen (61,5 %) und schwedischen Europaabgeordneten (55,6 %) am höchsten, bei den tschechischen (18,2 %) und maltesischen Abgeordneten (0 %) am niedrigsten. Bei den deutschen Abgeordneten lag der Frauenanteil bei 37,4 %, bei den österreichischen bei 41,2 %.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Interparlamentarische Union]]: [https://www.ipu.org/wmn-e/regions.htm Women in regional parliamentary assemblies] (englisch).&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor allem in den 1970er Jahren hatte das damals noch weitgehend machtlose Europäische Parlament den Ruf, vor allem als renommierte Versorgungsstätte für nationale Altpolitiker zu dienen (was in Deutschland zu dem Spottspruch „[[Hast du einen Opa, schick ihn nach Europa]]“ führte); 1979 lag das Durchschnittsalter der Abgeordneten mit 51 Jahren deutlich über demjenigen des Deutschen Bundestags mit 47 Jahren. Inzwischen liegt das Durchschnittsalter im Europäischen Parlament jedoch auch unter 50 Jahren und etwa auf der Höhe von demjenigen nationaler Parlamente.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Badische Zeitung]], 4. Juni 2009: [https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/nicht-nur-opa-fuer-europa--15754495.html Nicht nur Opa für Europa].&amp;lt;/ref&amp;gt; Das älteste Parlamentsmitglied in der Legislaturperiode 2009–2014 war der Italiener [[Ciriaco De Mita]] (1928–2022), das jüngste Mitglied war die Schwedin [[Amelia Andersdotter]]&amp;lt;ref&amp;gt;[[taz]], 30. November 2011: [https://taz.de/Piratin-Amelia-Andersdotter/!5151664/ Im Parlament dank Lissabon].&amp;lt;/ref&amp;gt; (* 1987).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Fraktionen und Fraktionsdisziplin ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Fraktion im Europäischen Parlament}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Europäischen Parlament organisieren sich die Abgeordneten in Fraktionen, die sich jeweils an den [[europäische politische Partei|europäischen Parteien]] orientieren, in denen die verschiedenen nationalen Parteien Mitglied sind. In der Wahlperiode 2009–2014 gibt es sieben solche Fraktionen sowie eine Reihe von [[Fraktionsloser Abgeordneter|fraktionslosen Abgeordneten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Art. 6 des Direktwahlakts geben die Abgeordneten „ihre Stimmen einzeln und persönlich ab“ und sind „weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden“, sie verfügen also über ein [[freies Mandat]]. In der Praxis wird dieses wie auch in anderen Parlamenten durch die [[Fraktionsdisziplin]] eingeschränkt. Aufgrund der heterogenen Zusammensetzung des Europäischen Parlaments ist diese Fraktionsdisziplin hier jedoch traditionell eher schwach ausgeprägt; fraktionenübergreifende Mehrheiten zu bestimmten Themen sind häufiger als in den meisten nationalen Parlamenten. Dies ist zum einen damit zu erklären, dass die Aufteilung in Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Europäischen Parlament weitgehend entfällt. Zum anderen haben die europäischen Parteien keinen Einfluss auf die Kandidatenaufstellung ihrer nationalen Mitgliedsparteien bei der Europawahl: Die Loyalität der Abgeordneten gilt daher manchmal nicht der Gesamtfraktion, sondern vor allem ihrer nationalen [[Landesgruppe]] innerhalb der Fraktion, die einen größeren Einfluss auf ihre Wiederwahl hat. Im Zuge der zunehmenden Kompetenzen und der damit einhergehenden Professionalisierung des Parlaments nahm allerdings auch die Geschlossenheit der Fraktionen zu. So stimmten die Abgeordneten der größeren Fraktionen in der Legislaturperiode 2004–2009 in rund 90 % aller Entscheidungen im Sinne ihrer Fraktion.&amp;lt;ref&amp;gt;VoteWatch.eu: [https://votewatch.eu/cx_european_party_groups.php?vers=1 Kohäsionsraten der Fraktionen im Europäischen Parlament 2004-09] (englisch).&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Europaskepsis|europaskeptischen]] Fraktionen ([[Union für ein Europa der Nationen|UEN]] und [[Ind/Dem]]) hatten hingegen deutlich niedrigere Kohäsionsraten (76 % bzw. 47 %).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entschädigungen und Vergütungen ==&lt;br /&gt;
=== Historische Entwicklung ===&lt;br /&gt;
Ursprünglich wurden die Mitglieder des Europäischen Parlaments durch ihre jeweiligen Herkunftsstaaten bezahlt. In der Regel erhielten die europäischen Parlamentarier dieselben [[Abgeordnetenentschädigung|Vergütungen]] wie ihre Pendants auf nationaler Ebene. Dies führte dazu, dass im Jahr 2004, am Ende der 5. Wahlperiode, ein spanischer Europaparlamentarier 2600&amp;amp;nbsp;Euro erhielt, während ein Italiener in der gleichen Position mit 11.000&amp;amp;nbsp;Euro das Vierfache erhielt. Noch größer waren die Unterschiede, wenn man die Saläre der ab Mitte 2004 die zehn neuen osteuropäischen EU-Mitglieder vertretenden Parlamentarier betrachtet: Ihre monatlichen Vergütungen betrugen teilweise nur 800&amp;amp;nbsp;Euro. Dies ist insofern problematisch, als alle Europaparlamentarier viel Zeit in Brüssel und Straßburg verbringen und entsprechend dem Preisniveau in diesen Städten ähnlich hohe Ausgaben haben. Osteuropäische Abgeordnete sollen deshalb sogar in ihren Büros im Parlamentsgebäude geschlafen haben.&amp;lt;ref&amp;gt;spiegel.de: [https://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,636368,00.html Grüner Europaparlament-Neuling Giegold: Schneller, als Straßburg erlaubt]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für die 6. Wahlperiode wurde deshalb vorgeschlagen, dass alle Abgeordneten ein einheitliches Salär von 8.600&amp;amp;nbsp;Euro monatlich erhalten sollten. Da dies teilweise drastische Erhöhungen bedeutet hätte und osteuropäische Abgeordnete bis zum dreifachen ihrer nationalen Regierungschefs verdient hätten, bildete sich eine starke Opposition, und der Plan scheiterte schließlich.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Oana Lungescu, Laszlo Matzko |url=http://news.bbc.co.uk/2/hi/europe/3430517.stm |titel=Germany blocks MEP pay rises |werk=[[British Broadcasting Corporation|news.bbc.co.uk]] |datum=2004-01-26 |abruf=2024-02-24}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Für die 7. Wahlperiode ab Juli 2009 einigte man sich schließlich auf eine einheitliche Entlohnung der Abgeordneten, jedoch auf einem deutlich niedrigeren Niveau, als dies fünf Jahre zuvor vorgesehen war. Die Einigung, die 2005 zustande kam, sah ursprünglich ein Grundgehalt von rund 7.000&amp;amp;nbsp;Euro und eine Spesenpauschale von 3.785&amp;amp;nbsp;Euro vor. Bis zum Inkrafttreten Mitte 2009 erhöhte sich diese Zahl noch, da die Diäten von den Gehältern der Richter am EuGH abhängig sind.&amp;lt;ref&amp;gt;spiegel.de: [https://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,365717,00.html Gleiches Geld für EU-Abgeordnete]&amp;lt;/ref&amp;gt; Zudem wurde das viel kritisierte Spesenvergütungssystem geändert, welches in der Vergangenheit teilweise zu überhöhten Spesenforderungen geführt hatte. Insbesondere dürfen keine Verwandten mehr als Mitarbeiter beschäftigt werden, und für die Erstattung von Reisekosten muss nun ein Beleg vorgelegt werden, da teilweise Spesen für nicht durchgeführte Reisen erhoben wurden oder der Tarif für teurere Verkehrsmittel beansprucht wurde, obwohl man mit einem günstigeren Verkehrsmittel unterwegs war.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Der Spiegel|ID=7893386 |Titel=Europaparlament. Oma, Mutter, Tochter |Jahr=1998 |Nr=22 |Datum=1998-05-25 |Seiten=18}} {{Der Spiegel|ID=9585608 |Titel=Zweites Gehalt. Wer im Europa-Parlament sitzt, wird bestens versorgt. Die Spesen-Regelungen laden zum Mißbrauch geradezu ein. |Jahr=1996 |Nr=29 |Datum=1996-07-15 |Seiten=73–74}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Aktuelle Regelungen ===&lt;br /&gt;
Ein Europaparlamentarier hat Stand 2024 die folgenden Ansprüche:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/9/vergutungen |titel=Vergütungen {{!}} Aktuelles {{!}} Europäisches Parlament |sprache=de |abruf=2024-11-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/8/dienst-und-versorgungsbezuge |titel=Dienst- und Versorgungsbezüge {{!}} Aktuelles {{!}} Europäisches Parlament |sprache=de |abruf=2024-11-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.europarl.europa.eu/news/de/faq/10/bedienstete-des-mdep |titel=Bedienstete des MdEP {{!}} Aktuelles {{!}} Europäisches Parlament |sprache=de |abruf=2024-11-15}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ein monatliches Grundgehalt in Höhe von 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]], was 10.802,91 EUR entspricht. Davon sind eine EU-Steuer und ein Unfallversicherungsbeitrag zu leisten, was vor Abzug eventueller nationaler Steuern und Abgaben 8.419,90 EUR ergibt.&lt;br /&gt;
* Ab dem vollendeten 63.&amp;amp;nbsp;Lebensjahr ein Ruhegehalt von 3,5 % des Gehalts für jedes volle geleistete Amtsjahr, jedoch maximal 70 % des Gehalts.&lt;br /&gt;
* Nach Ausscheiden aus dem Parlament ein Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung. Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für 6 und höchstens für 24&amp;amp;nbsp;Monate.&amp;lt;ref&amp;gt;Artikel&amp;amp;nbsp;13 Absatz&amp;amp;nbsp;2 des {{CELEX|32005Q0684|&#039;&#039;Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 28.&amp;amp;nbsp;September 2005 zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (2005/684/EG, Euratom)&#039;&#039;}}. In: &#039;&#039;Amtsblatt der Europäischen Union&#039;&#039;. L&amp;amp;nbsp;262 vom 7.&amp;amp;nbsp;Oktober 2005, S.&amp;amp;nbsp;1–10, hier: 6. Online in: &#039;&#039;[[EUR-Lex]].&#039;&#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Eine pauschale monatliche Spesenvergütung von 4.950&amp;amp;nbsp;EUR. &lt;br /&gt;
* Die Vergütung der tatsächlich entstandenen Kosten der Reisen zum und vom Ort der Parlamentssitzungen beziehungsweise 0,58&amp;amp;nbsp;€ pro Kilometer, wenn die Reise im eigenen Fahrzeug absolviert wird, es werden allerdings maximal 1.000 Kilometer erstattet.&lt;br /&gt;
* Ein Tagegeld von 350&amp;amp;nbsp;EUR für jeden Tag der Teilnahme an offiziellen Sitzungen der Gremien des Europäischen Parlaments.&lt;br /&gt;
* Die Anstellung von Bediensteten auf Kosten der EU bis maximal 29.557&amp;amp;nbsp;EUR monatlich inklusive Spesen. Maximal ein Viertel dieses Betrags kann auch für Dienstleistungen wie Gutachten von externen Anbietern verwendet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Pensionsfonds ===&lt;br /&gt;
Der (private, aber zu zwei Drittel von öffentlichen Geldern finanzierte) Pensionsfonds der Abgeordneten des Parlamentes geriet im Zuge der [[Finanzkrise ab 2007]] durch Fehlspekulationen in ein Defizit von etwa 120&amp;amp;nbsp;Millionen Euro. Nachdem der private Fonds bereits zweimal durch Steuergelder gerettet wurde, votierte das Europäische Parlament 2009 bei der dritten Rettung und größerer Medienaufmerksamkeit mit einer knappen Mehrheit gegen weitere staatliche Hilfen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[tagesschau.de|Tagesschau]], 23.&amp;amp;nbsp;April 2009: [https://www.tagesschau.de/ausland/pension100.html Kein „Rettungspaket“ aus Steuergeldern]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Entscheidung des Parlaments für mehr Transparenz im Fonds wurde vom damaligen Präsidenten [[Hans-Gert Pöttering]] (CDU) jedoch verhindert.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Stern]], 2.&amp;amp;nbsp;Juni 2009: [https://www.stern.de/politik/deutschland/europaparlament-poettering-schuetzt-luxuspensionaere-702450.html Pöttering schützt Luxuspensionäre].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unvereinbarkeiten ==&lt;br /&gt;
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, legt Artikel 7 des Direktwahlakts bestimmte Funktionen fest, die die Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht ausüben dürfen. Jeder Mitgliedstaat kann zudem weitere Unvereinbarkeiten für die in ihm gewählten Parlamentarier festlegen. Die europaweiten Unvereinbarkeiten umfassen folgende Ämter:&lt;br /&gt;
* Mitglied in einer nationalen Regierung&lt;br /&gt;
* Mitglied in einem nationalen Parlament (seit der [[Europawahl 2004]])&lt;br /&gt;
* Mitglied der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]]&lt;br /&gt;
* Richter, Generalanwalt oder Kanzler am [[Gerichtshof der Europäischen Union]]&lt;br /&gt;
* Direktoriumsmitglied der [[Europäische Zentralbank|Europäischen Zentralbank]]&lt;br /&gt;
* Mitglied des [[Europäischer Rechnungshof|Europäischen Rechnungshofs]]&lt;br /&gt;
* [[Europäischer Bürgerbeauftragter]]&lt;br /&gt;
* Mitglied des [[Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss|Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses]] oder des [[Ausschuss der Regionen|Ausschusses der Regionen]]&lt;br /&gt;
* Mitglied eines Ausschusses oder Gremiums, das gemäß den Gründungsverträgen Mittel der EU verwaltet oder eine dauerhafte unmittelbare Verwaltungsaufgabe wahrnimmt,&lt;br /&gt;
* Verwaltungsrats- oder Direktoriumsmitglied oder Bediensteter der [[Europäische Investitionsbank|Europäischen Investitionsbank]]&lt;br /&gt;
* Beamter oder Bediensteter eines [[Organ (Recht)|Organs]] der EU oder einer angegliederten Institution&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn jemand, der eines dieser Ämter innehat, in das Europäische Parlament gewählt wird, so muss er das Amt vor Aufnahme des Mandats im Parlament abgeben. Eine Sonderregelung gilt für Mitglieder des irischen Parlaments, die bei der Europawahl einen Sitz gewinnen. Diese dürfen bis zur nächsten irischen Parlamentswahl ein Doppelmandat ausüben, jedoch nicht darüber hinaus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn umgekehrt ein Europaabgeordneter eines der genannten Ämter neu aufnehmen will, muss er zuvor auf sein Mandat im Europäischen Parlament verzichten. Dieses geht an einen Nachrücker auf der Wahlliste über, für die er in das Parlament gewählt wurde. Da es insbesondere nicht selten vorkommt, dass Europaabgeordnete in die nationalen Parlamente oder Regierungen ihres jeweiligen Staates gewählt werden, gibt es im Vergleich zu den meisten nationalen Parlamenten im Europäischen Parlament eine recht hohe Mitgliederfluktuation.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beobachter ==&lt;br /&gt;
Die [[Beitrittskandidaten der Europäischen Union]] entsenden jeweils eine Anzahl von Beobachtern in das Europäische Parlament, die üblicherweise vom nationalen Parlament ernannt werden. Diese Beobachter können bei den Debatten des Parlaments anwesend sein und auf Einladung auch selbst das Wort ergreifen, sie können jedoch nicht an Abstimmungen teilnehmen oder andere offizielle Aufgaben der Parlamentarier wahrnehmen. Nach dem Beitritt erhalten diese Beobachter für eine Übergangszeit den vollen Parlamentarierstatus, bis die nächsten [[Europawahl]]en stattfinden oder das Land Nachwahlen organisiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der [[Europawahl 2009]] gab es zudem eine Anzahl Beobachter aus denjenigen Staaten, denen nach der im [[Vertrag von Lissabon]] vorgesehenen Erweiterung des Parlaments zusätzliche Abgeordnete zustanden. Aufgrund verschiedener rechtlicher Schwierigkeiten wurden diese auch nach Inkrafttreten des Vertrages zunächst keine vollwertigen Abgeordneten (siehe &#039;&#039;[[Liste der Mitglieder des 7. Europäischen Parlamentes#Zusätzliche Mitglieder nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon]]&#039;&#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all alphabetische Liste aller Abgeordneten] &lt;br /&gt;
* [https://www.europarl.europa.eu/meps/de/search/table Tabelle aller Abgeordneten] nach Land und Fraktion&lt;br /&gt;
* [https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&amp;amp;type=IM-PRESS&amp;amp;reference=20090302STO50535 Europäisches Parlament] „Die Rechte und Pflichten der Europa-Abgeordneten“&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Mitglied des Europaischen Parlaments}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Europäisches Parlament]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>81.221.86.17</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Autorisierung&amp;diff=13495</id>
		<title>Autorisierung</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=Autorisierung&amp;diff=13495"/>
		<updated>2025-04-24T08:21:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;81.221.86.17: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Eine &#039;&#039;&#039;Autorisierung&#039;&#039;&#039; (von {{laS|auctorare|de=verbürgen‘, ‚bekräftigen‘, ‚bestätigen}})&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur |Autor=[[Karl Ernst Georges]] |Titel=Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch |Auflage=8., verbesserte und vermehrte Auflage |Verlag=Hahnsche Buchhandlung |Ort=Hannover |Datum=1918 |Kommentar=Im Wörterbuch ist wie im Lateinischen üblich die Erste Person Singular Indikativ Präsens Aktiv {{laS|auctoro}} angegeben. |Online=http://www.zeno.org/Georges-1913/A/auctoro |Abruf=2019-07-23}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ist im weitesten Sinne eine [[Zustimmung]] oder [[Erlaubnis]], spezieller die Einräumung von [[Subjektives Recht|Rechten]] gegenüber interessierten [[Rechtssubjekt]]en, gegebenenfalls als [[Nutzungsrecht]] gegenüber [[Dritter#Recht|Dritten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die Autorisierung überwindet Mechanismen von [[Sicherungstechnik|Sicherungen]] gegen Unbefugte. Eine Autorisierung hebt keinen Schutz auf, sie gilt gegebenenfalls eingeschränkt nur in einem [[Relation (Philosophie)|Kontext]] und/oder [[Gesetzliche Erwerbungsart|Modus]]. Die Autorisierung erfolgt sinnvollerweise nicht ohne eine vorherige erfolgreiche [[Authentifizierung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Autorisierung in Computernetzwerken ==&lt;br /&gt;
In der [[Informationstechnologie]] bezeichnet die Autorisierung das initiale [[Zuweisung|Zuweisen]] und das wiederholt einleitende [[Überprüfung|Überprüfen]] von [[Zugriffsrecht]]en mittels spezieller Methoden bezüglich interessierter [[Benutzer|Systemnutzer]] zu [[Daten]] und zu [[Dienst (Informatik)|Diensten]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die zwei häufigsten Spezialfälle sind:&lt;br /&gt;
* der erlaubte Zugriff auf sogenannte [[Ressource]]n (z.&amp;amp;nbsp;B. auf Verzeichnisse oder [[Datei]]en) in einem [[Rechnernetz|Computernetzwerk]].&lt;br /&gt;
* die Erlaubnis zur Installation oder Benutzung von [[Computerprogramm]]en ([[Software]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Autorisierung im Zahlungsverkehr ==&lt;br /&gt;
Unter Autorisierung versteht man im [[Zahlungsdiensterecht]] die Zustimmung des zahlungspflichtigen Zahlers zu einem Zahlungsvorgang. Hierzu wird in {{§|675j|bgb|juris}} Abs. 1 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] angeordnet, dass nur mit der Autorisierung der Zahlungsvorgang gegenüber dem Zahler wirksam wird. Bei nicht autorisierten Zahlungen hat das [[Kreditinstitut]] keinen [[Schadensersatz]]anspruch gegen den Zahler ({{§|675u|bgb|juris}} BGB). Die [[Einzugsermächtigung]]slastschrift (SEPA-Basislastschrift) ist bis zur Genehmigung durch den Zahlungsverpflichteten kein autorisierter Zahlungsvorgang, der [[Abbuchungsauftragsverfahren|Abbuchungsauftrag]] (SEPA-Firmenlastschrift) ist ein autorisierter. In den Sonderbedingungen ist für die Einzugsermächtigungslastschrift klargestellt, dass der Zahlungspflichtige den Zahlungsvorgang mit Erteilung der Einzugsermächtigung nicht vorab autorisiert; die (nachträgliche) Autorisierung hängt vielmehr von der Erteilung der Genehmigung gegenüber der [[Zahlstelle]] ab.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 20. Juli 2010, Az.: XI ZR 236/07, Tz. 43&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch nach den seit 9. Juli 2012 wirksamen neuen Bank-AGB gelten Einzugsermächtigungen nicht als vorab autorisiert. Mangels Vorabautorisierung des Zahlungsvorgangs fällt das Einzugsermächtigungsverfahren in der derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung daher nicht in den Anwendungsbereich des {{§|675x|bgb|juris}} BGB.&lt;br /&gt;
Auch der Vorgang der Genehmigung einer [[Electronic Cash|EC-]] oder [[Kreditkarte]]nzahlung durch das Kreditinstitut des Karteninhabers fällt unter die Autorisierung. [[Zahlungskarte]]nzahlungen im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens sind seit dem 1. Februar 2016 nicht mehr zulässig. Hier wurde unter anderem geprüft, ob es sich um eine gültige Karte handelt und ob das Kartenlimit für die beabsichtigte Transaktion noch ausreicht. Bei erfolgreicher Autorisierung hatte der Verkäufer die Gewissheit, dass das Bank- bzw. Kreditkartenkonto des Kunden mit dem autorisierten Betrag belastet werden kann. Die Autorisierung erfolgte in der Regel online.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Rückruf/Widerruf ===&lt;br /&gt;
Der Rückruf/Widerruf einer [[Überweisung (Zahlungsverkehr)|Überweisung]] durch den Auftraggeber ist bis auf extreme Ausnahmefälle nicht mehr möglich ({{§|675p|bgb|juris}} Abs. 1 BGB). Dabei werden – innerhalb einer Rückruffrist von 10 [[TARGET (Bankwesen)|TARGET]]-Tagen nach Ausführung – nur drei Rückrufgründe akzeptiert, nämlich Doppelausführung, fehlerhafte Überweisung infolge technischer Probleme und durch [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] entstandene Überweisungen. Es bleibt der Empfängerbank überlassen, ob sie den Überweisungsbetrag zurück überweist. Ein sonstiger Widerruf der Überweisung ist praktisch fast unmöglich, da bei Inlandsüberweisungen der Überweisungsbetrag dem Empfängerkonto noch nicht gutgeschrieben sein darf&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.comdirect.de/pbl/service/faq/FaqVP.do?tags=31%2039 &#039;&#039;FAQ Überweisungen&#039;&#039;]. Website comdirect.de. Abgerufen am 7. März 2012.&amp;lt;/ref&amp;gt; und die sehr kurze Ausführungsfrist von lediglich 1 Tag dagegen steht. Nach herrschender Meinung ist ein Widerruf nur so lange möglich, bis die [[Gutschrift]] auf dem Konto der Bank des Empfängers erfolgt ist, also diese Bank [[Deckung (Wirtschaft)|Deckung]] erlangt hat.&amp;lt;ref&amp;gt;BGHZ 170, 121, 123&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei der Hausüberweisung (Auftraggeber und Empfänger haben Konten bei derselben Bank) ist deshalb ein Widerruf nur bis zur Kontobelastung des Auftraggebers möglich.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://books.google.de/books?id=PPeQFHtXN5oC&amp;amp;pg=PA90&amp;amp;lpg=PA90&amp;amp;dq=girovertrag+%C2%A7+676f+bgb&amp;amp;source=bl&amp;amp;ots=cA1FO2pdqz&amp;amp;sig=Spuia2SbR-GyKNqTYI9fbKsxaMs&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=HKsqU8i3KoLZtAbJ_YHoCQ&amp;amp;ved=0CE4Q6AEwBQ#v=onepage&amp;amp;q=girovertrag%20%C2%A7%20676f%20bgb&amp;amp;f=false Antonius Jonetzki, &#039;&#039;Rechtsrahmen innovativer Zahlungssysteme für das Internet&#039;&#039;, 2010, S. 90.]&amp;lt;/ref&amp;gt; Da im Lastschriftverfahren der schuldende Zahlungspflichtige weder die Höhe noch den Zahlungszeitpunkt bestimmen kann, wird ihm von seiner kontoführenden Zahlstelle ein Widerrufsrecht eingeräumt. Der Widerruf ist in {{§|675j|bgb|juris}} Abs. 2 Satz 1, {{§|675p|bgb|juris}} BGB abschließend geregelt, sofern mindestens ein [[Verbraucher]] beteiligt ist (SEPA-Basislastschrift). Schon dem eindeutigen Wortlaut nach gibt {{§|675x|bgb|juris}} BGB dem Zahlungspflichtigen einen eigenständigen Anspruch, der die Autorisierung des Zahlungsvorgangs nicht entfallen lässt. Ebenso wenig eröffnet §&amp;amp;nbsp;675p Abs.&amp;amp;nbsp;4 Satz 1 BGB im Fall der [[Lastschrift]] die Möglichkeit, die Frist zum Widerruf des [[Zahlungsauftrag]]s durch vertragliche Vereinbarung zwischen Schuldner und Schuldnerbank zu verlängern.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 20. Juli 2010, Tz. 25&amp;lt;/ref&amp;gt; Verweigert der Zahlungspflichtige die Genehmigung, indem er der Belastungsbuchung widerspricht, muss die Zahlstelle diese Belastung berichtigen ([[Storno]]). Erfolgt der Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach der Belastungsbuchung, so kann die Zahlstelle die Lastschrift im Interbankenverhältnis zurückgeben (Abschnitt III Nr. 1 und 2 des Lastschriftabkommens); die Inkassostelle belastet sodann das Gläubigerkonto mit dem zuvor gutgeschriebenen Betrag einschließlich Rücklastschriftgebühren.&amp;lt;ref&amp;gt;BGHZ 177, 69, Tz. 14&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei Firmenlastschriften kann das Widerrufsrecht des §&amp;amp;nbsp;675j Abs.&amp;amp;nbsp;2 BGB in Verbindung mit {{§|675e|bgb|juris}} Abs. 4 BGB ausgeschlossen werden mit der Folge, dass ein Widerruf einer das Konto des Zahlungspflichtigen belasteten Lastschrift trotz Autorisierung nicht möglich ist. Ansprüche des Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger können grundsätzlich innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden ([[Verjährung (Deutschland)|Verjährung]]; {{§|195|bgb|juris}} BGB).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Autorisierung in der Wirtschaft ==&lt;br /&gt;
Unternehmen, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang kooperieren, können diese [[Unternehmensverbindung]] gegenüber ihren Kunden oder anderen Unternehmen einen formalen Rahmen verleihen, indem sie sich als &#039;&#039;autorisierter Partner&#039;&#039; oder &#039;&#039;autorisierter Vertriebspartner&#039;&#039; bezeichnen. Grundlage hierfür bildet meist eine [[Konzession]] oder [[Lizenz]]. Besonders häufig wird der Begriff des &#039;&#039;autorisierten Vertriebspartners&#039;&#039; verwendet, wodurch Standards, z.&amp;amp;nbsp;B. in [[Produktqualität]], [[Kontrolle]] und [[Ausbildung]] dokumentiert werden sollen. Allgemeingültige Details sind beispielsweise im [[Handelsgesetzbuch|Handelsrecht]] für den [[Handelsvertreter]] geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Autorisierung bei Werken in Schrift, Bild und Ton ==&lt;br /&gt;
Durch Autorisierung erkennt der Autor eines Werkes (z.&amp;amp;nbsp;B. eines Romanes oder einer Symphonie) eine bestimmte Fassung als endgültige Fassung („autorisierte Fassung“) an, wenn mehrere vorliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Autorisierung eines Werkes ist die [[Erlaubnis]] des Rechteinhabers zu einer spezifischen Verwertung, häufig bei einem Medienwechsel (z.&amp;amp;nbsp;B. „das Buch zum Film“ oder umgekehrt). Insbesondere, wenn es mehrere konkurrierende Verwertungen gibt, kann dies als Bestätigung interpretiert werden, dass der Inhalt authentisch wiedergegeben ist, oder soll ein anderes Qualitätsmerkmal ausdrücken und ist letztlich damit Bestandteil des [[Marketing]]s („die offizielle Version“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Autorisierung eines [[Interview]]s meint die nachträgliche Zustimmung des Interviewten zu einer schriftlichen Fassung des Gesprächs und der Veröffentlichung. So zielt beispielsweise eine Autorisierung nach den &#039;&#039;Leitlinien zur Autorisierung von Interviews&#039;&#039; des [[Deutscher Journalisten-Verband|Deutschen Journalistenverbandes]] (DJV) auf sachliche Korrektheit, Sinnwahrung und sprachliche Klarheit ab.&amp;lt;ref name=&amp;quot;FAZ_2016&amp;quot;&amp;gt;{{Literatur |Titel=Flüchtlingskrise Petry streicht Aussage zu Waffeneinsatz aus Interview |Sammelwerk=Frankfurter Allgemeine Zeitung |Datum=2016-02-05 |ISSN=0174-4909 |Online=http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/alternative-fuer-deutschland-petry-streicht-schiessbefehl-aussage-aus-interview-14053803-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 |Abruf=2016-02-05}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/tipps-fuer-den-berufsalltag/leitlinien-fuer-die-interview-autorisierung.html |titel=Leitlinien für die Interview-Autorisierung |werk=www.journalist.de |hrsg=Bundesvorstand des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV). |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160205153549/http://www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/tipps-fuer-den-berufsalltag/leitlinien-fuer-die-interview-autorisierung.html |archiv-datum=2016-02-05 |abruf=2016-02-05}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Weitere Änderungen, insbesondere inhaltliche, sollten nicht vorgenommen werden.&amp;lt;ref name=&amp;quot;FAZ_2016&amp;quot; /&amp;gt; Nimmt der Interviewte solche dennoch in kleinerem Umfang vor, so ist es aus Sicht des DJV unbedenklich, wenn der Interviewer diese Änderungen und die Einzelheiten des Autorisierungsvorgangs transparent macht.&amp;lt;ref name=&amp;quot;FAZ_2016&amp;quot; /&amp;gt; Die Autorisierung von Interviews ist im deutschsprachigen Raum heute üblich, obwohl sie weder per Gesetz noch per deutschem [[Pressekodex]] vorgeschrieben ist. In vielen anderen Ländern, vor allem im englischsprachigen Journalismus, ist eine Autorisierung unüblich.&amp;lt;ref&amp;gt;Ian Traynor: &#039;&#039;US campaigns seeking quote approval should beware German control.&#039;&#039; Veröffentlicht am 16. Juli 2012 auf [https://www.theguardian.com/world/2012/jul/16/us-campaigns-quote-approval-germany &#039;&#039;theguardian.com.&#039;&#039;] Vgl.: “On Monday, the New York Times lifted the lid on how American politicians, in particular the Obama campaign, are increasingly demanding quote approval as a condition of giving reporters access to key players.” (Bericht über Interview-Erfahrungen u.&amp;amp;nbsp;a. mit [[Angela Merkel]].)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Falle einer [[Biografie]] bedeutet eine Autorisierung ebenfalls die Zustimmung der beschriebenen Person – ggf. der Erben oder Nachkommen – zu Inhalt und Veröffentlichung der Biografie. Eine nichtautorisierte Biografie bedeutet hier im Unterschied zu Rechteverwertungen keine Nähe zur Illegalität, denn in der Regel ist keine Zustimmung notwendig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Autorisierungen treffen keine Aussage über die [[Authentizität|Treue]] von Werken, genauso wenig wie ein autorisiertes Interview den tatsächlichen Gesprächsverlauf wiedergibt. Vielmehr wird dadurch lediglich die Wahrung der Interessen des Autorisierenden dokumentiert. Speziell bei Biografien kann mitunter eine unautorisierte Variante durchaus ein objektiveres Bild zeichnen, obwohl auf der anderen Seite hier Verkaufsinteressen zu stark in den Vordergrund rücken können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Autorität]]&lt;br /&gt;
* [[Berechtigung]]&lt;br /&gt;
* [[Geistiges Eigentum]]&lt;br /&gt;
* [[Lizenz]]&lt;br /&gt;
* [[Persönlichkeitsrecht]]&lt;br /&gt;
* [[Remote Authentication Dial-In User Service]]&lt;br /&gt;
* [[Zertifizierung]]&lt;br /&gt;
* [[Zugriffskontrolle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [http://dpunkt.de/java/Programmieren_mit_Java/Sicherheit/14.html#id365 Autorisierung mit JAAS]&lt;br /&gt;
* [http://interviewsfuehren.de/ Blog zu Interviewtechnik, hier wird u.&amp;amp;nbsp;a. auch auf Autorisierung von Interviews eingegangen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4638999-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Authentifizierungstechnik]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>81.221.86.17</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://demowiki.knowlus.com/index.php?title=DM&amp;diff=7874</id>
		<title>DM</title>
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		<updated>2025-04-17T16:56:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;81.221.86.17: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&#039;&#039;&#039;DM&#039;&#039;&#039; steht für:&amp;lt;!--alphabetisch / nach Themen wäre schön--&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[data mile]], Längeneinheit in der [[Radartechnik|Radar-]] und Sonartechnik, 1 DM = 2000 yrd = 6000 ft = 1828,8 Meter&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Degraded Minute&#039;&#039; &#039;&#039;(beeinträchtigte Minute)&#039;&#039; einer Datenübertragung, siehe [[G.821]]&lt;br /&gt;
* [[Deltamodulation]], Verfahren zur Digitalisierung von Analogsignalen&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Department of Management&#039;&#039; des [[UN-Sekretariat]]s&lt;br /&gt;
* [[Depeche Mode]], englische Synth-Rock- bzw. Synthie-Pop-Gruppe&lt;br /&gt;
* [[Deutsche Mitte]], deutsche Kleinpartei&lt;br /&gt;
* [[Deutscher Meister]], allgemeine Bezeichnung für den Sieger in der Mannschafts- oder Einzelwertung der höchsten nationalen Vergleichskämpfe einer Wettkampfdisziplin in Deutschland&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Deutsches Modell&#039;&#039;, Modellkennzeichnung von in der Bundeswehr eingeführter Munition, siehe [[Liste von Bundeswehrmunition]]&lt;br /&gt;
* [[Deutsches Museum]] in München, größtes naturwissenschaftlich-technisches Museum der Welt&lt;br /&gt;
* [[Dieselmotor]], Verbrennungsmotor&lt;br /&gt;
* [[Direktmarketing]], Direktvermarktung&lt;br /&gt;
* [[Distribuierte Morphologie]], Theorie in der Linguistik (Sprachwissenschaft)&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Divemaster&#039;&#039;, eine Ausbildung und Brevetierung für Gerätetaucher, siehe [[Dive Leader#NAUI Divemaster]]&lt;br /&gt;
* [[Dominica]], Inselstaat in den Kleinen Antillen in der östlichen Karibik, nach ISO 3166&lt;br /&gt;
* [[dry matter]] siehe [[Trockenmasse]]&lt;br /&gt;
* [[Dunkle Materie]] in der Astrophysik&lt;br /&gt;
* früherer Name der Zeitschrift [[Euro (Zeitschrift, früher DM)]]&lt;br /&gt;
* [[Maersk Air]], ehemalige dänische Fluggesellschaft nach dem IATA-Code, 2005 mit einer weiteren Fluggesellschaft zu Sterling Airlines verschmolzen&lt;br /&gt;
* [[Mehrzweckstrahlrohr]], spezielle Armatur der Feuerwehr zur Löschmittelabgabe&lt;br /&gt;
* [[Luftfahrzeugkennzeichen#Liste der Staatszugehörigkeitszeichen|Staatszugehörigkeitszeichen]] für Luftfahrzeuge aus der DDR (1956–1981)&lt;br /&gt;
* [[Bahnhof Dresden Mitte]] (DS100-Code)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Computer und IT:&lt;br /&gt;
* [[Device-Management]], Geräteverwaltung&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Direct Message&#039;&#039;, persönliche Nachricht&lt;br /&gt;
* [[Displaymanager]], bei unixähnlichen Betriebssystemen&lt;br /&gt;
* [[Dokumentenmanagement]], datenbankgestützte Verwaltung elektronischer Dokumente&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Dungeon Master&#039;&#039;, englische Bezeichnung für Spielleiter in einem Fantasy-Rollenspiel, siehe [[Spielleiter (Spiel)]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Medizin:&lt;br /&gt;
* [[Adamsit]], Nasen- und Rachenkampfstoff&lt;br /&gt;
* [[Diabetes mellitus]] „Zuckerkrankheit“, Gruppe von Stoffwechselkrankheiten&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Diplom-Mediziner/-in&#039;&#039;, akademischer Grad in der DDR, siehe [[Arzt#Akademische Grade]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Währung:&lt;br /&gt;
* [[Deutsche Mark]], Währung der westlichen Besatzungszonen Deutschlands und später der Bundesrepublik Deutschland 1948–2001&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Deutsche Mark&#039;&#039;, Währung der sowjetischen Besatzungszone und später der DDR 1948–1964, siehe [[Mark (DDR)]]&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;DM&#039;&#039;, selten verwendet für die Währung der Vereinigten Arabischen Emirate, siehe [[VAE-Dirham]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Unterscheidungszeichen auf Kfz-Kennzeichen:&lt;br /&gt;
* Deutschland: [[Landkreis Mecklenburgische Seenplatte]] ohne die große kreisangehörige Stadt [[Neubrandenburg]] (für [[Demmin]])&lt;br /&gt;
* Niederlande: Oldtimer-Pkw vor 1973 (schwarze Schilder mit weißer Schrift)&lt;br /&gt;
* Schweden: [[Kfz-Kennzeichen (Schweden)#Diplomatenkennzeichen|Diplomatenkennzeichen]] für Uruguay&lt;br /&gt;
* Vereinigtes Königreich: [[Shrewsbury]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;D•M&#039;&#039;&#039; steht als Abkürzung für:&lt;br /&gt;
* [[Dis Manibus]] &#039;&#039;(den Totengeistern)&#039;&#039;, Inschrift auf römischen Grabtafeln&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Dm&#039;&#039;&#039; steht für:&lt;br /&gt;
* [[d-Moll]], Tonart in der musikalischen Akkordsymbolik&lt;br /&gt;
* [[Denkmal]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;dm&#039;&#039;&#039; steht für:&lt;br /&gt;
* &#039;&#039;Dezimeter&#039;&#039; = 10&amp;lt;sup&amp;gt;−1&amp;lt;/sup&amp;gt; Meter, eine SI-Längeneinheit, siehe [[Meter#Dezimale Vielfache]]&lt;br /&gt;
* [[dm-drogerie markt]], deutsche Drogeriemarktkette mit Sitz in Karlsruhe&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;.dm&#039;&#039;&#039; steht für:&lt;br /&gt;
* [[.dm]], länderspezifische Top-Level-Domain (ccTLD) von [[Dominica]] einem Inselstaat in der östlichen [[Karibik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Siehe auch:&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|dm}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Begriffsklärung}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Dm}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Abkürzung|DM]]&lt;/div&gt;</summary>
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